Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde der Stadt Troisdorf ist beim Amt für Soziales, Wohnen und Integration angesiedelt.
Wir stehen Ihnen unter anderem als Ansprechpartner*innen bei Fragen rund um das Thema gesetzliche Betreuung volljähriger Personen und Vorsorgemöglichkeiten zur Verfügung.
Sollten Sie ehrenamtliche/r Betreuer*in werden wollen, informieren wir Sie ebenfalls gerne.
Aufgaben
Die Betreuungsbehörde informiert und berät
- zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen
- zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen sowie zum Ehegattennotvertretungsrecht
- über andere Hilfen, bei denen keine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird.
Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt
- Betreuer*innen, ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Die Betreuungsbehörde unterstützt
- das Betreuungsgericht im gerichtlichen Verfahren bei der Sachverhaltsermittlung
- das Betreuungsgericht bei Vorführungen und Unterbringungen
- Betreuer*innen bei Unterbringungen.
Weitere Aufgaben der Betreuungsbehörde:
- Öffentliche Beglaubigung der Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen – hierfür wird eine Gebühr von 10 Euro pro Beglaubigung erhoben
- Registrierung und Überwachung der Mitteilungs- und Nachweispflichten von beruflichen Betreuer*innen
- Förderung des Angebots zur Einführung und Fortbildung neuer Betreuer*innen, Bevollmächtigter und ehrenamtlicher Betreuer*innen sowie zur Aufklärung und Beratungen zu Vorsorgemöglichkeiten
- Führung von Amtsbetreuungen
- Beratung von Geheimnisträgern
- Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit