Förderprogramme

Förderprogramm Klimaschutz und Klimafolgenanpassung der Stadt Troisdorf

Um die Folgen des Klimawandels abzumildern und Wohngebäude bzw. Grundstücke in der Stadt klimarobuster zu gestalten, führt die Stadt Troisdorf im Jahr 2024 das städtische Förderprogramm mit neuen Haushaltsmitteln fort. Neben Privathaushalten können nun auch Gewerbetreibende (Teil D) Fördermittel beantragen.

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind wichtiger denn je. Schon heute ist der Klimawandel spürbar – anhaltende Hitze- und Trockenperioden, starke Niederschläge und Überschwemmungen treten immer häufiger auf. Umso wichtiger ist es, in klimafreundliche Lösungen zu investieren und die Folgen des Klimawandels abzumildern. Zu diesem Zweck besteht in Troisdorf bereits seit mehreren Jahren ein Förderprogramm für Privathaushalte. 

Im Jahr 2024 ist das Förderprogramm um den Teil D - Förderungen für Unternehmen, Gewerbe und Betriebe erweitert worden.

Die Antragstellung ist ab sofort möglich unter: troisdorf.de/antrag-foerderprogramm-klimaschutz

Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung in der Förderrichtlinie über die gültigen Förderbedingungen, die Höhe der Zuschüsse und die benötigten Antragsunterlagen. Achtung: Es sind nur Maßnahmen förderfähig, mit denen noch nicht begonnen wurde! Dies beinhaltet auch die Auftragsvergabe.

Falls Sie nicht über einen Internetanschluss verfügen, können in Einzelfällen auch Anträge in Papierform gestellt werden. Dazu können die Antragsformulare bei der Stabsstelle Strategische Mobilitätsplanung und Klimawandelvorsorge angefordert bzw. abgeholt werden. Zur Beachtung: Die Antragsvordrucke von letztem Jahr sind nicht mehr gültig, da alle Formulare im Zuge der Aktualisierung des Förderprogramms überarbeitet wurden. 

Übersicht Fördermaßnahmen 2024

Weitere Details und Förderhöhen finden Sie in der Förderrichtlinie (im Menü rechts).

A – Energetische Gebäudesanierung von Bestandsgebäuden

B - Erneuerbare Energien und Klimafreundliche Mobilität

C - Anpassungsmaßnahmen

D - Förderungen für Unternehmen, Gewerbe und Betriebe

  • Achtung: eine vorhergehende Energieberatung ist verpflichtend (vgl. Förderrichtlinie)
  • Installation von privaten Wallboxen / Ladesäulen
  • Einbau einer unterirdischen oder oberirdischen Regenwasserzisterne, min. 2m³ oder 2000 Liter Fassungsvermögen
  • Ladesäule oder Wallbox zur Förderung der E-Mobilität
  • Wärmedämmung von Dach und Fassaden, Kellerdecken und obersten Geschossdecken
  • Neukauf von (elektrischen und nicht-elektrischen) Lastenrädern
  • Entsiegelung von Flächen
  • Neukauf eines Lastenrades oder eines E-Lastenrades
  • Fenster- und Haustürtausch
  • PV-Anlage mit Speicher
  • Rückbau und Begrünung von Schottergärten
  • Photovoltaik mit Speicher
  • Heizungstechnik (z.B. Pelletheizung, Brennstoffzelle, Wärmepumpe, Solarthermie)
  • Heizstab zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung durch PV Anlage
  • Dachbegrünung und Fassadenbegrünung
  • Heizstab zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung durch eine Photovoltaik-Anlage

  • Thermische Solaranlage zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung

  • Thermische Solaranlage zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung

 

  • Balkonkraftwerk / steckerfertige Solaranlage

 

  • Balkonkraftwerk/steckerfertige Solaranlage



  • Einbau einer unterirdischen oder oberirdischen Regenwasserzisterne



  • Entsiegelung



  • Rückbau und Begrünung von Schottergärten bzw. versiegelter Fläche



  • Dach- und Fassadenbegrünung



  • Energetische Gebäudesanierung im Bestand
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