Förderprogramme

Förderprogramm Klimaschutz und Klimafolgenanpassung der Stadt Troisdorf

Um die Folgen des Klimawandels abzumildern und Wohngebäude bzw. Grundstücke in der Stadt klimarobuster zu gestalten, führt die Stadt Troisdorf im Jahr 2023 das städtische Förderprogramm mit neuen Haushaltsmitteln fort.

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind wichtiger denn je. Schon heute ist der Klimawandel spürbar - anhaltende Hitze- und Trockenperioden, starke Niederschläge und Überschwemmungen treten immer häufiger auf. Umso wichtiger ist es sowohl für öffentliche Stellen als auch für Privatpersonen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und Städte, Gebäude und Grünflächen an zukünftige Klimaveränderungen anzupassen.

Die Förderrichtlinie aus dem Jahr 2021 wurde Anfang des Jahres 2023 überarbeitet. Nach fachlicher Begutachtung durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW und der Beratung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz wurde die aktualisierte Richtlinie am 02. Mai 2023 dem Rat der Stadt Troisdorf zum Beschluss vorgelegt. Nach der einstimmigen Beschlussfassung kann das Förderprogramm nun offiziell weitergeführt werden und es können ab sofort wieder neue Anträge gestellt werden.

Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung in der Förderrichtlinie (rechts oben im Menü) über die gültigen Förderbedingungen, die Höhe der Zuschüsse und die benötigten Antragsunterlagen. Achtung: Es sind nur Maßnahmen förderfähig, mit denen noch nicht begonnen wurde! Dies beinhaltet auch die Auftragsvergabe.

Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal der Stadt Troisdorf.
Beachten Sie, dass zur Antragstellung eine Registrierung im Serviceportal NRW erforderlich ist. Deshalb führt der Link zur Antragstellung zunächst auf die Anmeldeseite des Serviceportals NRW. Sofern Sie noch kein Konto haben, wählen Sie hier die Option "Registrierung" und hinterlegen Ihre persönlichen Daten. Dann gelangen Sie automatisch weiter zur Antragstellung.

Falls Sie nicht über einen Internetanschluss verfügen, können in Einzelfällen auch Anträge in Papierform gestellt werden. Dazu können die Antragsformulare beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz angefordert bzw. abgeholt werden. Zur Beachtung: Die Antragsvordrucke von letztem Jahr sind nicht mehr gültig, da alle Formulare im Zuge der Aktualisierung des Förderprogramms überarbeitet wurden. 

Übersicht Fördermaßnahmen 2023

Weitere Details und Förderhöhen finden Sie in der Förderrichtlinie (im Menü rechts)

A – Energetische Gebäudesanierung von Bestandsgebäuden

B - Erneuerbare Energien und Klimafreundliche Mobilität

C - Anpassungsmaßnahmen

  • Achtung: eine vorhergehende Energieberatung ist verpflichtend (vgl. Förderrichtlinie)
  • Installation von privaten Wallboxen / Ladesäulen
  • Einbau einer unterirdischen Regenwasserzisterne ab 2000 Litern Fassungsvermögen
  • Wärmedämmung von Dach und Fassaden, Kellerdecken und obersten Geschoßdecken
  • Neukauf von (elektrischen und nicht-elektrischen) Lastenrädern
  • Entsiegelung von Flächen
  • Fenster- und Haustürtausch
  • PV-Anlage mit Speicher
  • Rückbau und Begrünung von Schottergärten
  • Heizungstechnik (z.B. Pelletheizung, Brennstoffzelle, Wärmepumpe, Solarthermie)
  • Heizstab zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung durch PV Anlage
  • Dachbegrünung und Fassadenbegrünung

 

  • Thermische Solaranlage zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung

 


  • Balkonkraftwerk / steckerfertige Solaranlage mit max. 600 Watt Leistung

Anlagen zum Antrag:

  • Eigentumsnachweis Wohngebäude
  • Ausführliches Angebot eines Fachunternehmens
  • Nachweis der erfolgten Energieberatung mit Empfehlung der Sanierungsmaßnahme
  • Bei Denkmalschutz: Genehmigung der Baumaßnahme

Anlagen zum Antrag:

  • Eigentumsnachweis Wohngebäude; bzw. bei Balkonkraftwerken in Mietobjekten schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Ausführliches Angebot eines Fachunternehmens; bzw. bei Balkonkraftwerk Angaben zu Typ, Hersteller und Kosten
  • Ggfls. Planungsunterlagen zur Veranschaulichung Ihres Vorhabens

Anlagen zum Antrag:

  • Eigentumsnachweis; bei Begrünung von Mietgärten: Einwilligung des Vermieters
  • Angebot eines Fachunternehmens /bei Eigenleistung detaillierte Kostenkalkulation (inkl. Materialen / Einzelkomponenten / Arbeitsaufwand)
  • Lageplan (mit Eintragung der zu entsiegelnden/begrünenden Flächen inkl. Maßen)
  • Fotos der Fläche, um Art und Umfang der Maßnahme eindeutig zu dokumentieren
  • Falls erforderlich: Genehmigungen der zuständigen Behörden, v.a. zu prüfen im Wasserschutzgebiet

Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal der Stadt Troisdorf.