Öffentlichkeitsbeteiligung
Bauleitplanverfahren und sonstige Planungen der Stadt Troisdorf werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) offen gelegt. Während der Offenlage können Anregungen zu den ausliegenden Plänen vorgebracht sowie Erläuterungen zu den Entwürfen gegeben werden.
Ort und Zeitraum der Offenlage werden in Form einer öffentlichen Bekanntmachung bekannt gegeben, ebenso wie im Rathaus stattfindende Erörterungstermine, bei denen die Pläne vorgestellt werden und Gelegenheit zur Diskussion besteht. Während der genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen zu den Planverfahren schriftlich eingereicht oder im Rathaus, Stadtplanungsamt, zur Niederschrift erklärt werden.
Stellungnahmen als E-Mail richten Sie bitte an Bauleitplanung@Troisdorf.de.
Aktuelle Beteiligungen
3. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER STADT TROISDORF, STADTTEIL TROISDORF-ALTENRATH, BEREICH NORDÖSTLICH ALTE KÖLNER STRASSE, VERÖFFENTLICHUNG DES BAULEITPLANENTWURFS GEM. § 3 (2) U. § 4 (2) BAUGB
BEBAUUNGSPLAN A196, BLATT 1B, STADTTEIL TROISDORF-ALTENRATH, BEREICH ZW. ALTE KÖLNER STRASSE, FEUERWEHRGERÄTEHAUS UND SÜDLICH BESTEHENDER WOHNBEBAUUNG RÜBKAMP, VERÖFFENTLICHUNG DES BAULEITPLANENTWURFS GEM. § 3 (2) U. § 4 (2) BAUGB
Auskünfte zu aktuellen Offenlagen erteilen die für die entsprechenden Bebauungspläne zuständigen Ansprechpartner*innen im Stadtplanungsamt.