Titelblatt Troisdorfer Mietspiegel 2021

Mietspiegel

Mietspiegel der Stadt Troisdorf

Fortschreibung des Mietspiegels der Stadt Troisdorf 2023

Der Mietspiegel von 2023 wurde basierend auf dem Verbraucherpreisindex am 1. Oktober 2022 aktualisiert.

Laut der Mietrechtsreform von 2001 müssen qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre aktualisiert und alle vier Jahre neu erstellt werden. Die rechtliche Grundlage für die Aktualisierung eines bestehenden Mietspiegels findet sich im §558d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Mietspiegel dienen als Richtlinie für Mieter*innen, Vermieter*innen, Gerichte, Verwaltung und andere, um die übliche Miete für eine Wohnung einzuschätzen, abhängig von ihrer Größe, Ausstattung, Art, Lage und Beschaffenheit. Sie sollen helfen, faire Mietpreise festzulegen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Vertreter*innen der Mieter*innen und Vermieter*innen haben den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB anerkannt. Das bedeutet, dass im Falle eines Gerichtsverfahrens widerlegbar angenommen wird, dass die im Mietspiegel genannten Entgelte die übliche Vergleichsmiete darstellen.

Der Troisdorfer Mietspiegel 2023 wurde zum 01.03.2023 in Kraft gesetzt. Der Mietspiegel gilt nicht für gewerbliche Objekte.

Vergleichsmiete online berechnen

Über ein Berechnungsmodul können Sie auf Basis dieser Daten die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen und das Ergebnis ausdrucken.

Mietspiegel für 2021

Der Mietspiegel für Troisdorf im Jahr 2021 wurde erstellt, indem nicht preisgebundene Wohnungen in Troisdorf untersucht wurden. Die Daten wurden zwischen September und Dezember 2020 von zufällig ausgewählten Haushalten gesammelt, die eigens zu diesem Zweck befragt wurden. Die Befragung wurde schriftlich mit einem standardisierten Fragebogen durchgeführt. Der Mietspiegel wurde mithilfe der Regressionsmethode berechnet, einer anerkannten wissenschaftlichen Methode.

Mietspiegel stellen für Mieter*innen, Vermieter*innen, Gerichte, Verwaltung und andere einen Orientierungsrahmen für die ortsübliche Miete dar, die je nach Größe, Ausstattung, Art und Beschaffenheit sowie Wohnlage einer Wohnung gezahlt wird.
Er soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern und versachlichen sowie dazu beitragen, Mietstreitigkeiten zu vermeiden.

Die Interessenvertreter der Mieter*innen und Vermieter*innen haben den Mietspiegel als einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558 d BGB anerkannt, d.h. im gerichtlichen Verfahren wird widerlegbar vermutet, dass die bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

Der Troisdorfer Mietspiegel 2021 wurde zum 17.03.2021 in Kraft gesetzt.

Der Mietspiegel gilt nicht für gewerbliche Objekte.

Ein Online-Rechner für die Vergleichsmiete auf Basis des Mietspiegels 2021 steht nicht zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie den Download "Troisdorfer Mietspiegel 2021".

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