Eschmar Gartenstadt

Bauausführung

Bauausführung

Die Realisierung der von Ihnen beabsichtigten Baumaßnahme setzt neben der Genehmigungsplanung auch eine Ausführungsplanung voraus.

Diese wird in der Regel im Maßstab 1:50 dargestellt und beinhaltet alle für die Handwerker notwendigen Informationen zur Erstellung Ihres Bauvorhabens. Anhand der Ausführungsplanung werden Verzeichnisse der Leistungen einzelner Gewerke erstellt und mit diesen Angebote eingeholt.

Die Leistungsverzeichnisse der Ausschreibungen ermöglichen es, vergleichbare Kostenangebote für die jeweiligen Gewerke zu erhalten. Danach vergeben Sie als Bauherrin und Bauherr die einzelnen Arbeiten an die Firmen Ihrer Wahl.

  • Bauleitung

    Zur Ausführung eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens sind Sie als Bauherrin oder Bauherr verpflichtet, eine Bauleiterin oder einen Bauleiter zu beauftragen. Diese sind für die Koordination und Überwachung der Baustelle zuständig und verantwortlich. Die mit der Bauleitung beauftragten Personen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Baumaßnahme im Einklang mit dem öffentlichen Baurecht – insbesondere den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Bauvorlagen – durchgeführt wird und erteilen die hierfür erforderlichen Anweisungen.

    Sie sind ferner für den sicheren Betriebsablauf auf der Baustelle zuständig und haben diesbezüglich vor allem auf das gefahr- und reibungslose Ineinandergreifen der Arbeiten der einzelnen Unternehmen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu achten.

    Darüber hinaus hat die Bauleitung einen Terminablaufplan zu erstellen und die Unternehmen an Ort und Stelle einzuweisen. Sie kontrolliert die Ausführung der einzelnen Leistungen, führt ein Bautagebuch und fertigt bei Abnahmen ein Protokoll an, in dem gegebenenfalls noch vorhandene Mängel und die diesbezüglichen Nachbesserungsfristen festgehalten werden.

    Parallel zum Baugeschehen sind von der Bauleitung Teil- und Schlussrechnungen zu prüfen, die Gewährleistungsfristen entsprechend den Abnahmen festzulegen und die Zahlungen durch den Auftraggeber, also Sie, zu veranlassen.

    Für Baustellen ab einer bestimmten Größe oder mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber müssen Sie als Bauherrin bzw. als Bauherr darüber hinaus einen „Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ einsetzen. Dessen Aufgabe besteht darin, die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu gewährleisten und möglicherweise gefährliche Arbeiten flankierend abzusichern.

  • Baubeginn, Abstecken

    Hat das Bauordnungsamt die von Ihnen beantragte Baugenehmigung erteilt und an Sie ausgehändigt, sind Sie verpflichtet, das als Anlage beigefügte Baustellenschild während der gesamten Bauphase gut sichtbar an der Baustelle anzubringen.

    Der Baubeginn selbst ist erst zulässig, wenn Sie ihn mit einem Vorlauf von einer Woche beim Bauordnungsamt angezeigt haben. Zu diesem Zweck ist Ihrer Baugenehmigung ein entsprechender Vordruck als Anlage beigefügt worden.

    Ebenfalls vor Baubeginn müssen sowohl die Grundrissfläche des genehmigten Baukörpers als auch dessen Höhenlage abgesteckt sein. Dies geschieht durch in den Boden eingeschlagene und mit Höhenmarkierungen versehene Pflöcke.
    Dadurch werden die genehmigte Gebäudegrundrissfläche, ihre Grenzabstände und Höhenlage in Bezug zum Straßen- und Kanalniveau festgelegt. Die Bauingenieure und die Baukontrolleure des Bauordnungsamts sind zur Überprüfung der Absteckung berechtigt.

    Stellen Sie auch sicher, dass von Baubeginn an die genehmigten Bauvorlagen und die Baugenehmigung auf der Baustelle vorliegen.

  • Abnahmen

    Das Bauordnungsamt prüft im Rahmen von Stichproben, ob das Bauvorhaben im Einklang mit der Baugenehmigung und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften einschließlich des Bauordnungsrechts ausgeführt wird.