Ausschnitt FNP 2015

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan (Entwurf)
Flächennutzungsplan (Entwurf)

Plangebiet

Der Flächennutzungsplan wird flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufgestellt, um als vorbereitender Bauleitplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung festzulegen. Aus dem Flächennutzungsplan sind hinsichtlich der Art der Nutzung alle im Stadtgebiet aufzustellenden Bebauungspläne zu entwickeln. Die Neuaufstellung ersetzt den bisher geltenden Flächennutzungsplan von 1973, der in der Fassung der 102. Änderung wirksam war. Davon waren 79 Änderungsverfahren für räumliche Teilbereiche des Flächennutzungsplanes zum Abschluss gekommen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Bauflächenreserven des Flächennutzungsplanes in seiner bisherigen Fassung waren weitgehend erschöpft. Die Region Köln-Bonn hat auch in Zukunft mit einer Zunahme der Bevölkerung zu rechnen, bedingt durch eine Zuwanderung aus anderen Räumen aufgrund der attraktiven wirtschaftlichen Verhältnisse. Für den Planungshorizont der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bis 2025/30 sind aus heutiger Sicht keine Anzeichen erkennbar, dass die Region wesentlich an Anziehungskraft verliert, wenn die Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung mit den ökonomischen Entwicklungsmöglichkeiten Schritt halten. Der Wohnbedarf der Bevölkerung steigt aber schon allein durch die demographische Entwicklung mit vielen Single- und Seniorenhaushalten und durch höhere individuelle Wohnflächenansprüche. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes war zu entscheiden, inwieweit dem daraus resultierenden Bedarf in Troisdorf durch eine städtebauliche Weiterentwicklung der vorhandenen Wohn- und Arbeitsstätten zukünftig Rechnung getragen werden soll. Die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten Troisdorfs sind zunehmend begrenzt, sodass die von IT.NRW prognostizierten Potenziale für eine positive Bevölkerungsentwicklung kein Maßstab für die Siedlungsentwicklung sind. Beabsichtigt ist eher eine Stabilisierung der Einwohnerzahl über längere Zeit, ehe sich die negative natürliche Bevölkerungsentwicklung in einer insgesamt abnehmenden Einwohnerzahl bemerkbar machen wird.

Eine Neuaufstellung war auch deshalb erforderlich, um die beabsichtigte Siedlungsentwicklung einer integrierten Umweltprüfung zu unterziehen. Der Flächennutzungsplan von 1973 entbehrte noch einer solchen Prüfung. Andere planerische Inhalte bedurften ebenfalls einer Aktualisierung wie z. B. die innere Differenzierung von Bauflächen und die Grünflächendarstellung.

Der neue Flächennutzungsplan verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Maßvolle Bevölkerungsentwicklung mit reduziertem Flächenverbrauch
  • Qualifizierte Wohnbauflächenentwicklung auf der Grundlage des Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen für das Jahr 2025
  • Erhaltung der wirtschaftlichen Grundlagen ohne wesentliche neue Flächeninanspruchnahme für Gewerbe u. Industrie

Verfahrensstand

Das Verfahren ist durch Wirksamwerden der Neuaufstellung "Flächennutzungsplan 2015" am 24.12.2016 abgeschlossen worden.

Der Verfahrensgang war wie folgt: Der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde am 15.04.2010 gefasst.

In einem über dreijährigen Planungsprozess wurden die wesentlichen kommunalen Planungsgrundlagen neu erarbeitet . Neben dem Handlungskonzept Wohnen wurden der Freiraumentwicklungsplan, das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept und der Verkehrsentwicklungsplanes fortgeschrieben. Darüber hinaus wurden danach zahlreiche weitere gutachterliche Fachbeiträge verfahrensbegleitend - auch aufgrund von Stellungnahmen - erarbeitet.

Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange wurden nach Erarbeitung eines Vorentwurfes gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.06.2013 in der Zeit vom 07.08.2013 bis 31.01.2014 nach § 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches erstmalig an der Planung beteiligt (frühzeitige Beteiligung). Zum Auftakt der Beteiligung wurde am 07.08.2013 eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt. Nachfristig bis Mitte 2015 eingegangene Stellungnahmen sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung in den danach parallel begonnenen Bebauungsplanverfahren für die Wohnbaulandentwicklung wurden in die frühzeige Beteiligungsphase zum Flächennutzungsplan mit einbezogen. Zum Abschluss der so verlängerten frühzeitigen Beteiligung für die Öffentlichkeit fand am 25.03.2015 eine weitere öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung statt.

Der Stadtentwicklungsausschuss billigte am 12.11.2015 nach Auswertung und Beratung aller Stellungnahmen die überarbeitete Entwurfsfassung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einschließlich der schriftlichen Begründung zu den getroffenen zeichnerischen Darstellungen. Er beschloss zugleich, den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgte in der Zeit vom 14.12.2015 bis 22.01.2016 (einschließlich).

Die Beschlussfassung über die während des gesamten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 / § 4 Abs. 1 BauGB sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 / § 4 Abs. 2 BauGB) und über die zum Feststellungsbeschluss fortgeschriebene Begründung wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.04.2016 vorberaten. Am 26.04.2016 wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen in erster Lesung im Rat beraten und vertagt. In der Sitzung am 28.06.2016 erfolgte die abschließende Beschlussfassung über die Stellungnahmen, die Feststellung des Flächennutzungsplanes und der Beschluss über die nochmals fortgeschriebene Begründung mit dem Auftrag an die Verwaltung, den neu aufgestellten Flächennutzungsplan der Bezirksregierung Köln als höherer Verwaltungsbehörde zur Genehmigung nach § 6 BauGB vorzulegen.

Die Bezirksregierung Köln genehmigte den "Flächennutzungsplan 2015" mit Verfügung Az. 35.211-96-69/16 vom 16.11.2016 unter Erfüllung einer Maßgabe und einer Auflage. Der Beitrittsbeschluss des Rates zur Maßgabe erfolgte am 20.12.2016. Die Bezirksregierung Köln bestätigte die Erfüllung von Maßgabe und Auflagen durch Vermerk vom 21.12.2016. Mit Bekanntmachung der Genehmigung am 24.12.2016 ist die Neuaufstellung "Flächennutzungsplan 2015" wirksam geworden und ersetzt den bisherigen Flächennutzungsplan von 1973 einschließlich aller bisher noch wirksamen Änderungen.