Hochwasserangepasstes Bauen

Hochwasserangepasstes Bauen
Hochwasser an der Sieg

Mein Grundstück liegt in einem „HQ100-Bereich“. Was bedeutet das?

Flächen, die laut Hochwassergefahrenkarte in einem HQ100-Bereich liegen, sind in der Regel als Überschwemmungsgebiet festgesetzt oder mindestens „vorläufig gesichert“. In festgesetzten sowie in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist eine neue Bebauung oder eine bauliche Veränderung grundsätzlich untersagt. Für alle baulichen Maßnahmen sind wasserrechtliche Ausnahmegenehmigungen erforderlich.

Informationen darüber, ob Ihr Grundstück in einem festgesetzten oder in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt, erhalten Sie bei der zuständigen unteren Wasserbehörde und sind ebenfalls unter  www.uvo.nrw.de (Kategorie „Wasser“) abrufbar. Wenn Sie in einem solchen Gebiet eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchten, wenden Sie sich an die untere Baubehörde.

Ich möchte im HQ100-Bereich bauen. Ist das möglich?

Planen Sie auf einem Grundstück im vorläufig gesicherten bzw. festgesetzten Überschwemmungsgebiet einen Neu- oder Umbau, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Eine Ausnahme darf nur genehmigt werden, wenn die Hochwassersituation nicht verschlechtert und zeitgleich für einen Ausgleich des in Anspruch genommenen Hochwasserrückhalteraums (Retentionsraumausgleich) gesorgt wird. Bauliche Anlagen müssen hochwasserangepasst ausgeführt werden.

Daher müssen Sie in einem entsprechenden Antrag neben einer hochwasserangepassten Bauweise nachweisen, wie sich der Bau auf den Wasserabfluss auswirkt und wie der beanspruchte Hochwasserrückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird. Treten Sie dazu vor der Antragstellung mit der Baugenehmigungsbehörde oder der für Sie zuständigen Unteren Wasserbehörde in Kontakt und ziehen Sie einen mit hochwasserangepasstem Bauen vertrauten Architekten hinzu.

Ich möchte im HQextrem-Bereich bauen. Was muss ich beachten?

In Gebieten, die erst ab einem extremen Hochwasserereignis betroffen sind (HQextrem), dürfen Sie bauen. Beachten Sie aber, dass Schäden durch Hochwasser auch hier möglich sind, beispielsweise wenn ein Damm bricht oder der Durchfluss unter einer Brücke eingeschränkt ist. Solche Gefahren sind in „trockenen Zeiten“ schwer zu erkennen, auch gibt es aufgrund der Seltenheit der Ereignisse oft keine Erfahrungswerte. In HQextrem-Bereichen können die Schäden im Katastrophenfall jedoch besonders verheerend sein, wenn man sich in Sicherheit wiegt und nicht vorsorgt. Ein Blick in die Gefahrenkarten hilft, die Risiken vorausschauend zu reduzieren.

Strategien des hochwasserangepassten Bauens

Grundsätzlich gibt es drei Strategien des hochwasserangepassten Bauens:

  • Ausweichen (etwa durch Aufständern des Gebäudes oder durch Verlagerung des Gebäudes an eine Stelle außerhalb des Gefahrenbereichs)
  • Widerstehen (durch stationäre oder mobile Schutzmaßnahmen am oder außerhalb des Gebäudes, die das Eindringen des Wassers verhindern)
  • Nachgeben (Zulassen einer definierten Flutung einzelner Gebäudeteile).

Achten Sie auch darauf, dass von Ihrem Gebäude oder Ihren Anlagen keine Gefahr ausgehen kann, etwa durch auslaufendes Öl oder Treibgut.

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