Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung bei der Stadt Troisdorf

Die Stadt Troisdorf als örtlicher Träger der Jugendhilfe trägt entsprechend § 79 Abs.1 SGB VIII – Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 2 KJHG. Die wesentliche Ausgestaltung der Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung erfolgt durch die im § 80 KJHG genannte Jugendhilfeplanung. Deren Planungsinhalte beziehen sich auf

  • die periodisch durchzuführende quantitative und qualitative Bestandsfeststellung von Einrichtungen, Diensten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • die quantitative und qualitative Feststellung von Bedarfen an Angeboten der Jugendhilfe zur Erziehung, Bildung, Betreuung, und Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien,
  • die Empfehlung und Konzipierung von angemessenen Maßnahmen, um die als notwendig erkannten Bedarfe unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der jungen Menschen und ihre Personensorgeberechtigten zu realisieren.

Die Jugendhilfeplanung ist Teil der kommunalen Planungen (Stadtentwicklungsplanung, Schulentwicklungsplanung, Sozialplanung, Bauleitplanung etc.) und dient als inhaltliche und finanzielle Planungs- und Entscheidungsgrundlage zur Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe.

Konkrete Aufgaben- und Planungsbereiche der Jugendhilfeplanung

  • Bedarfsplanung Kinderbetreuung
  • Bedarfsplanung TROGATA
  • Kinder- und Jugendförderplan
  • Aufbau von Datenstrukturen aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik
  • Sozialraumanalyse
  • Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche
  • (Offene) Kinder- und Jugendarbeit / Wirksamkeitsdialog
  • Qualitätsentwicklung und –sicherung in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Bestandserhebung / Bedarfsanalyse jugendhilferelevanter Angebote


Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan und Sozialraumanalyse der Stadt Troisdorf zum Herunterladen