Eigenvorsorge

Eigenvorsorge
HW - Gefahrenkarte Troisdorf HQ100

Bin ich von Hochwasser betroffen?

Aus den Hochwassergefahrenkarten erkennen Sie, ob Sie bzw. Ihr Verantwortungsbereich bei Hochwasser betroffen sein können (blaue Flächen).

Die Karten zeigen allerdings nur die Gefahren durch Flusshochwasser, nicht die durch Sturzfluten, die bei Starkregen quasi überall und lokal sehr begrenzt auftreten können.

Die Karten gibt es jeweils für drei Szenarien.

  • HQhäufig: Das Hochwasser tritt im Mittel alle 10 bis 25 Jahre auf, also relativ häufig.
  • HQ100: Das Hochwasser tritt im Mittel alle 100 Jahre auf.
  • HQextrem: Das Extremhochwasser tritt im Mittel seltener als alle 100 Jahre auf. Diese Hochwasser sind sogenannte „Jahrtausendhochwasser“: Sie sind selten, haben aber verheerende Folgen, wenn sich nicht alle Betroffenen durch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen auf sie einstellen (zu möglichen Vorsorgemaßnahmen siehe unten). Ein „HQextrem“-Szenario zeigt auch auf, wie sich das Wasser ausbreiten kann, wenn etwa Hochwasserschutzanlagen versagen oder der Durchfluss unter einer Brücke nicht mehr gewährleistet ist.

Die Farbintensität der blau eingefärbten Flächen in den Karten zeigt die unterschiedlichen Wassertiefen an: Je dunkler das Blau, desto tiefer ist das Wasser an der überfluteten Stelle.

Die Stadt Troisdorf und der Deichverband Untere Sieg können weitergehend informieren und sind bei der Klärung von Fragen zur eigenen Situation behilflich.

Ansprechpartner/innen erreichen Sie unter  Deichverband-Untere-Sieg@troisdorf.de.

Was muss ich tun, wenn mein Eigentum im Hochwassergebiet liegt?

Treffen Sie Vorsorge! Dies ist in Ihrem eigenen Interesse.

Zudem besteht auch gemäß § 5 Absatz 2 des  Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine gesetzliche Verpflichtung für Jedermann, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. 

Das bedeutet, dass jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Sie sind unter anderem auch dafür verantwortlich, dass von Ihrem Eigentum kein Schaden für Andere oder die Umwelt ausgeht, etwa durch Treibgut (z. B. Lagerholz) oder auslaufendes Heizöl.

Auch als Eigentümer von Häusern oder Anlagen, die erst ab einem extremen Hochwasser betroffen oder die durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen zunächst geschützt sind, sollten Sie vorsorgen. Die Gefahr etwa eines Dammbruchs oder der Verklausung (ein teilweiser oder vollständiger Verschluss eines Fließgewässerquerschnittes infolge angeschwemmten Treibgutes oder Totholzes) von Brücken und Durchlässen kann nicht ausgeschlossen werden. Im Vorfeld können Risiken oft mit einfachen Mitteln minimiert werden. Ist das Hochwasser einmal da, ist es hingegen für die meisten Maßnahmen zu spät.

Welche Maßnahmen zur Hochwasservorsorge soll ich treffen?

Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen immer von der individuellen Situation ab: Von den möglichen Wegen des Wassers, der vorhandenen Bausubstanz und der Nutzung der Räume. Neben baulichen Maßnahmen ist es auch wichtig, sich organisatorisch vorzubereiten, etwa durch einen persönlichen Notfallplan. Sie sollten die bei entsprechenden Wetterwarnungen für Sie wichtigen Informationsquellen, z. B. Informationen über Wasserstände (Pegelabruf), kennen und nutzen.

Einen guten Überblick, auf was zu achten ist und welche Maßnahmen es gibt, liefern die zum Herunterladen angebotenen Informationsbroschüren sowie die Internetseiten der weiterführenden Informationen.

Hilft mir bei Hochwasser die Feuerwehr?

Die Feuerwehr und andere Einrichtungen der Gefahrenabwehr müssen sich bei großen Ereignissen mit erster Priorität um die Rettung von Menschenleben oder den Schutz wichtiger Infrastruktureinrichtungen kümmern. Sie können nicht überall gleichzeitig vor Ort sein. Daher dürfen Sie sich auf die Hilfe durch die Feuerwehr (Keller auspumpen, Schutz Ihres privaten Eigentums etc.) bei Hochwasser nicht in jedem Fall verlassen.