Ämter und Mandate

Ämter und Mandate

Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG NRW)

Die in allen Bereichen und auf allen Ebenen des privaten und öffentlichen Lebens auffällig gewordenen Korruptionsfälle haben das Land Nordrhein-Westfalen dazu veranlasst, ein Korruptionsbekämpfungsgesetz zu erlassen. Zielsetzung ist sowohl verbindliche Regelungen hinsichtlich Transparenz- und Auskunftspflichten zu schaffen, als auch für die Korruptionsbekämpfung zu sensibilisieren.

Kodex des Rates der Stadt Troisdorf

„Wir bekennen uns - auch wegen der von uns zu Recht erwarteten Vorbildfunktion und in Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen - zu unserer Verantwortung, das Mandat uneigennützig und zum Wohle unserer Stadt auszuüben und lehnen insbesondere Korruption als Missbrauch unserer anvertrauten Stellung zum persönlichen Nutzen oder Vorteil ab. Den daran anzuknüpfenden Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen werden wir gerecht.“

Auskunftspflichten nach §16 Satz 1 KorruptionsbG NRW

Demnach sind folgende Personen verpflichtet, ihre Funktionen und Aktivitäten gegenüber dem Bürgermeister anzugeben beziehungsweise Auskunft über ihre Funktionen und Aktivitäten zu geben:

  • Alle Stadtverordneten,
  • alle stimmberechtigten sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter
  • alle stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates des Abwasserbetriebes sowie deren Stellvertreter
  • alle stimmberechtigten Mitglieder der Organe der städtischen Stiftungen sowie deren Stellvertreter,

Sowohl diese Erklärungen als auch

  • die Gremientätigkeiten des Bürgermeisters der Stadt Troisdorf
  • die Erklärung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Abwasserbetriebes und seines Stellvertreters
  • die Erklärungen der Vorsitzenden der städtischen Stiftungen, deren Stellvertreter sowie der Geschäftsführer/innen

sind nach dem KorruptionsbG NRW zu veröffentlichen, was laut Beschluss des Rates der Stadt Troisdorf mit der Einbindung der nachfolgenden Links geschieht: