Gebäude in Sieglar

Denkmalpflegeplan:
flächendeckende Bestandsaufnahme
Historischer Bausubstanz

Denkmalpflegeplan

Denkmalpflegeplan
Denkmalgeschützte Häuser
Foto: Denkmalgeschützte Gebäude


Aufnahme der historischen Bausubstanz Troisdorfs

Der Denkmalpflegeplan erfasst die gesamte historischen Bausubstanz Troisdorfs. Nach § 25 des Denkmalschutzgesetzes sollen die Städte und Gemeinden einen Denkmalpflegeplan aufstellen. Es handelt sich dabei um einen Fachplan, der alle Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, auch der städtebaulichen Denkmalpflege, umfasst. Die Erarbeitung erfolgte in Form eines beauftragten Fachgutachtens, dessen Kosten zu 50 % vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert wurden, um das Kulturgut im Lande zu schützen und zu erhalten.

Ziel des Denkmalpflegeplanes ist eine flächendeckende Bestandsaufnahme aller für die Bau- und Bodendenkmalpflege bedeutsamen Befunde, eine denkmalpflegerische Ersteinschätzung des Gebäudebestandes sowie Planungs- und Handlungsempfehlungen.

Denkmalpflegeplan
Denkmalpflegeplan Rote Kolonie

Schutz erhaltenswerter Straßen und Plätze

Neben der Sicherung von Bau- und Bodendenkmalen als Einzelobjekte bietet das Denkmalschutzgesetz auch die Möglichkeit, ganze Ensembles, die nicht nur aus Baudenkmalen gebildet werden, unter Schutz zu stellen. In Troisdorf sind gegenwärtig als Denkmalbereich ausgewiesen

  •  die Schwarze Kolonie
  •  die Rote Kolonie
  •  das Kasinoviertel.

Die Denkmalbereiche zeugen von den Arbeits- und Lebensverhältnissen im Einzugsbereich der Mannstaedtwerke in Friedrichs-Wilhelms-Hütte. Weitere Ensembles werden vom Denkmalpflegeplan zur Unterschutzstellung empfohlen, zum Beispiel der Sieglarer Marktplatz oder die Elisabethstraße.

Denkmalpflegerische Hinweise zur Bausubstanz

Der Denkmalpflegeplan gibt darüber hinaus Hinweise zu erhaltenswerten Gebäudegruppen und Siedlungsanlagen, die nicht den strengen Kriterien des Denkmalschutzes entsprechen, aber wegen ihrer heimat- und baugeschichtlichen Bedeutung die Voraussetzungen als Erhaltungsgebiet nach § 172 des Baugesetzbuches erfüllen. Für diese kann gegebenenfalls eine Erhaltungssatzung als örtliches Planungsrecht erlassen werden. Auch enthält er Hinweise zu Einzelobjekten und Siedlungen, die keine Denkmal- oder Erhaltungsqualität haben, aber als Zeitzeugen trotzdem im städtebaulichen Zusammenhang nicht unwichtig sind.

Sieglarer Marktplatz
Sieglarer Marktplatz

Denkmalpflegeplan der Öffentlichkeit vorgestellt

Der Denkmalpflegeplan wurde am 02.12.2010 der Öffentlichkeit vorgestellt (s. nachfolgende Pressemitteilung). Vorausgegangen war ein fast zweijähriger Erarbeitungsprozess, in den auch die Bürgerinnen und Bürger einbezogen wurden. Im Oktober und November 2009 fanden in den Stadtteilen öffentliche Informationsveranstaltungen statt, in denen Herr Prof. Werling vom beauftragten Achitekturbüro Vogt-Werling und die Stadt Troisdorf als Untere Denkmalbehörde zum Denkmalpflegelpanentwurf Rede und Antwort standen.


Grundlage für weitere Planungen

Der Rat der Stadt Troisdorf hat den Denkmalpflegeplan in seiner Sitzung am 05.10.2010 als Grundlage für weitere Planungen und Handlungen im Stadtgebiet beschlossen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass der Denkmalpflegeplan die vorgeschlagenen Baudenkmale und Denkmalbereiche hinsichtlich ihrer Denkmaleigenschaft nicht vertieft untersuchen konnte, sodass eine weitere fachliche Prüfung erforderlich ist. Auch bei den erhaltenswerten Gebäuden hat keine Abwägung gegenüber anderen Belangen stattgefunden, die bei der rechtlichen Umsetzung der Erhaltungsempfehlung erfolgen muss.

Das Bauordnungsamt ist seit dem 01.06.2018 Untere Denkmalbehörde, für die Aufstellung von Erhaltungssatzungen ist das Stadtplanungsamt zuständig.