
Bürgermeister Alexander Biber bittet um Solidarität und Unterstützung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach den völkerrechtswidrigen Angriffen auf die Ukraine befinden sich aktuell hunderttausende Menschen auf der Flucht, die jetzt auch in Deutschland, die jetzt auch in Troisdorf ankommen.
Die Angriffe auf die Ukraine sind ein historischer Einschnitt, der viele Menschen auch bei uns zutiefst erschüttert hat. Viele Bürger*innen, Vereine und Institutionen zeigen bereits Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und senden mit ihren Aktionen wichtige Friedenszeichen. Auch die Troisdorfer Stadtverwaltung unternimmt derzeit alles, um sich auf die Aufnahme von Geflüchteten vorzubereiten um auch auf kommunaler Ebene ein Zeichen der Solidarität zu setzen.
Die Stadt Troisdorf bittet alle Einwohner*innen um Unterstützung und Hilfe mit Wohnungs- und Unterbringungsangeboten. Antworten zu aktuell wichtigen Fragen in diesem Zusammenhang haben wir hier zusammengestellt.
In der Flüchtlingskrise 2015/2016 haben die Troisdorfer*innen in beeindruckender Weise Zusammenhalt und Solidarität mit den Geflüchteten gezeigt. Lassen Sie uns diesem guten Beispiel auch in der aktuellen Situation folgen. Im Namen der Stadt Troisdorf danke ich bereits jetzt allen Unterstützer*innen.
Ihr Alexander Biber
Bürgermeister
Fragen und Antworten zur Aufnahme und Unterstützung von Menschen, die aus der Ukraine flüchten
Rechtliche und organisatorische Fragen
Wie bereitet sich die Stadt vor?
Das Amt für Soziales, Wohnen und Integration prüft sämtliche potenziell infrage kommenden Möglichkeiten zur Unterbringung der Menschen. Unterkünfte müssen überwiegend zusätzlich zum Bestand geschaffen werden, da die Kapazitäten zur Unterbringung von Menschen mit und ohne Fluchthintergrund in Troisdorf weitestgehend erschöpft sind. Der Stadt Troisdorf angebotene weitere Objekte werden geprüft und bei Bedarf in Anspruch genommen.
Wie wird die Zuteilung erfolgen?
Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits im Rahmen einer selbstorganisierten Unterkunft z.B. bei Freunden/Verwandten in den Kommunen aufhalten, sollen zunächst in den Kommunen verbleiben.
Schutzsuchende Personen aus der Ukraine, die keine Möglichkeit haben, sich in einer selbstorganisierten oder in einer durch die Kommune gestellten Unterkunft aufzuhalten, sollen sich als schutzsuchend in der Landeserstaufnahme (LEA) Bochum melden und dort registrieren lassen. Im Anschluss werden sie in einer Landesaufnahmeeinrichtung untergebracht.
Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW
Tel.: 02931 82-6600
E-Mail: lea.asyl@bra.nrw.de
Gibt es eine Koordinierungsstelle?
Das Amt für Soziales, Wohnen und Integration ist vollumfänglich für alle Fragen in diesem Kontext zuständig, da auch die örtliche Ausländerbehörde Teil dieses Amtes ist. In Abstimmung mit allen involvierten Dienststellen der Stadt Troisdorf koordiniert das Amt für Soziales, Wohnen und Integration die Unterbringung von zugewiesenen oder anderweitig in Troisdorf eintreffenden geflüchteten Menschen.
Können ukrainische Staatsangehörige evakuiert werden?
Aktuell besteht keine Möglichkeit, enge Familienangehörige mit ukrainischer Staatsangehörigkeit durch deutsche Behörden evakuieren zu lassen.
Welche Voraussetzungen benötigen Menschen, um aus der Ukraine nach Troisdorf zu kommen?
Ukrainische Staatsangehörige können schon seit mehreren Jahren für Besuchsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu 90 Tagen visumfrei nach Deutschland einreisen. Voraussetzung ist lediglich der Besitz eines biometrischen Passes. Deshalb ist es auch in der jetzigen Phase wichtig, dass Schutzsuchende möglichst ihre Ausweispapiere mitbringen.
Wer ist schutzberechtigt?
Ukrainische Staatsangehörige, die seit dem 24.02.2022 im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine vertreiben wurden.
Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die seit dem 24.02.2022 aus der Ukraine fliehen mussten und nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können (z.Bsp. als Flüchtling anerkannte Personen, Asylbewerber).
Familienmitglieder von Angehörigen der beiden o.g. Gruppen, wenn die Familie schon in der Ukraine bestand.
Dauer des Aufenthalts
Nach § 24 Abs. 1 AufenthG wird eine Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr erteilt. Der Zeitraum verlängert sich anschließend automatisch zweimal um jeweils sechs Monate, sofern der Europäische Rat keine vorzeitige Beendigung beschließt.
Ausschlussgründe
Bei Personen, die schwerster Straftaten verdächtig sind, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine schwere nichtpolitische Straftat begangen haben wird kein vorübergehender Schutz im Sinne des § 24 AufenthG gewährt.
Was können ukrainische Staatsangehörige nach der visumsfreien Einreise tun, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?
Ukrainische Staatsangehörige sollten sich nach Eintreffen und einem Verbleib in Troisdorf umgehend bei dem Bürgerbüro (Meldeamt) anmelden. Den Termin hierfür, teilen Sie bitte per E-Mail über auslaenderamt@troisdorf.de der Ausländerbehörde Troisdorf mit. Von dort erhalten Sie umgehend einen Termin zur Beantragung eines Aufenthaltstitels. Bei weiteren Rückfragen melden Sie sich bitte unter den Rufnummern 02241-900476 oder 02241-900327.
Leben der Ukrainer*innen in Deutschland
Was ist zu tun, wenn ich ukrainische Flüchtlinge aufgenommen habe?
- Anmeldung unter Ihrer Anschrift beim Bürgerbüro –nur mit Termin möglich, kann aber in Notfällen (hier Unterbringung von Flüchtlingen) kurzfristig angeboten werden. Hierbei ist das Bürgerbüro zentral unter der Durchwahl 900-901 oder dem E-Mail-Postfach Buergerbuero@troisdorf.de –erreichbar (bitte Rückrufnummer angeben).
- Danach Anmeldung beim Ausländeramt, 2. Etage, bei Herrn Weidmann, Tel. 900-476, Zimmer 258
- Danach Anmeldung/Antragstellung Asylbewerberleistungen bei Frau Philipp, Tel. 900-658 oder Frau Peters, Tel. 900-659 ebenfalls 2. Etage, Zimmer 290 – durch diese Antragstellung erhalten die Personen auch Krankenversicherungsschutz
- Einrichtung eines Kontos bei einer deutschen Bank – geht entweder mit dem Pass oder dann mit einer zusätzlichen Bescheinigung der Ausländerbehörde.
- Anmeldung unter Ihrer Anschrift beim Bürgerbüro –nur mit Termin möglich, kann aber in Notfällen (hier Unterbringung von Flüchtlingen) kurzfristig angeboten werden. Hierbei ist das Bürgerbüro zentral unter der Durchwahl 900-901 oder dem E-Mail-Postfach Buergerbuero@troisdorf.de –erreichbar (bitte Rückrufnummer angeben).
Leistungen des Jugendamtes für ukrainische Flüchtlinge
Das Jugendamt der Stadt Troisdorf unterstützt Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien in vielfältiger Weise. Das Jugendamt ist zuständig für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen, für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, in Kindertagespflege und im Offenen Ganztag an Grundschulen („TROGATA“), für Spiel- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sowie für Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Erziehung und Betreuung Ihrer Kinder sowie bei möglichen Kindeswohlgefährdungen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen und Fragen an die im Folgenden aufgeführten Kontaktpersonen des Jugendamtes:
1.) Beratung zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen:
- Hr. Jürgens (Abteilung Soziale Dienste) Tel: 02241-900585 / e-mail: juergensR@troisdorf.de
- Fr. Lachmund (Abteilung Soziale Dienste) Tel.: 02241_900535 / e-mail: lachmundS@troisdorf.de
- Hr. Pütz (Abteilungsleiter Soziale Dienste) Tel.: 02241-900571 / e-mail: puetzMar@troisdorf.de
2.) Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und TROGATA (Tagesbetreuungsangebote für Kinder von 0 bis 14 Jahren)
- Fr. Quabeck (Abteilungsleiterin Kindertagesbetreuende Einrichtungen) Tel: 02241-900575 / e-mail: quabeckM@troisdorf.de
3.) Spiel- und Freizeitangebote für Kinder ab 6, Jugendliche und junge Erwachsene
- Fr. Böhm (Sachgebietsleiterin Jugendarbeit und Spielflächen) Tel: 02241-900532 / e-mail: boehmAl@troisdorf.de
4.) Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Erziehung und Betreuung Ihrer Kinder
- Zentrale Tagesdienst-Telefonnummer der Abteilung Soziale Dienste: 02241-900474
- Zentrale Telefonnummer der Familien- und Erziehungsberatungsstelle: 02241-900598
5.) Meldung von und Beratung bei möglichen Kindeswohlgefährdungen
- Zentrale Tagesdienst-Telefonnummer der Abteilung Soziale Dienste: 02241-900474
- Hr. Brand-Kruth (Sachgebietsleiter des Kinderschutzfachdienstes des Jugendamtes): Tel.: 02241-900506 / mail: brandM@troisdorf.de
- Hr. Pütz (Abteilungsleiter Soziale Dienste) Tel.: 02241-900571 / e-mail: puetzMar@troisdorf.de
Bei nicht zuordbaren oder generellen Anliegen aus dem Themenbereich der Kinder- und Jugendhilfe wenden Sie sich bitte an das Jugendamt per mail unter jugendamt@troisdorf.de
Gesundheit/Krankenversicherung
Über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen Sie für Arztbesuche auch eine elektronische Gesundheitskarte der Techniker Krankenkasse.
Die Gesundheitskarte der Techniker Krankenkasse wird derzeit nur bei tatsächlicher Erkrankung ausgehändigt. Dafür gibt es folgenden Grund:
Grundsätzlich ist bei jedem Wechsel der leistenden Behörde eine neue Anmeldung der jeweiligen Behörde bei der Krankenversicherung erforderlich. Ab dem 01.06.2022 werden alle Personen, die bereits eine Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltsgenehmigung haben und nicht bereits das Rentenalter erreicht haben, Leistungen des Jobcenters erhalten. Dies würde bedeuten, dass die Stadt Troisdorf die bis zu diesem Termin vorliegenden Krankenversicherungskarten bei allen 670 angekommenen ukrainischen Personen wieder einziehen müsste. Darauf folgend bekommen die Personen dann eine neue Karte, weil beim Jobcenter die Versicherung anderen Rechtsgrundlagen unterworfen ist, dort ist sie eine Pflichtversicherung.
Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, soll daher aktuell auf die Aushändigung der Karten verzichtet werden, es sei denn, diese würde aufgrund einer Erkrankung dringend benötigt. Falls das so ist, senden Sie bitte eine entsprechende Nachricht an das Postfach Amt-fuer-Soziales-Wohnen-und-Integration@troisdorf.de , über dieses Postfach ist die Erreichbarkeit sichergestellt. Die erforderliche Krankenversicherungsnummer können Sie telefonisch bei der Techniker Krankenkasse erfragen.
Derzeit versuchen wir mit der Techniker Krankenversicherung eine Vereinbarung zu erreichen, mit der die Karten ab dem 01.06. nicht neu ausgestellt werden müssen, hier liegt aber leider noch kein Ergebnis vor. Würde die Vereinbarung zustande kommen, händigen wir die Karten umgehend aus.
Hilfe bei traumatischen Erlebnissen
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium und die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) machen die Angebote der Traumaambulanzen für von Krieg und Flucht traumatisierte Menschen aus der Ukraine kurzfristig zur Erstversorgung zugänglich. Neben dem regulären Angebot psychotherapeutischer Einzelbehandlungen werden auch Gruppentherapien und Behandlungen durch niedergelassene Ärztliche oder Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit entsprechender Sprachkompetenz finanziert.
Ebenso ist eine psychosoziale Beratung für schwer belastete Menschen durch psychosoziale Zentren für Geflüchtete möglich. Für die Finanzierung der Angebote, einschließlich notwendiger Kosten für die Überwindung von Sprachbarrieren, stellt das Gesundheitsministerium in einem ersten Schritt Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung.
„Die schrecklichen Ereignisse von Krieg und Flucht haben oftmals schwerwiegende psychische Folgen. Damit den Geflüchteten aus der Ukraine in einer sicheren Umgebung schnell und gut geholfen werden kann, haben wir mit den Traumaambulanzen der Landschaftsverbände erstklassige Partner gefunden. Hier kann auch in niedrigschwelligen psychosozialen Angeboten das Erlebte verarbeitet und damit ein erster Schritt in ein normaleres Leben getan werden“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Betroffene können sich unmittelbar an eine Traumaambulanz wenden. Informationen zu den Standorten sind hier zu finden:• www.lvr.de/traumaambulanzen
• www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/schnelle-hilfe
Die Angebote richten sich an Menschen, die nach dem Kriegsausbruch aus der Ukraine geflüchtet sind, und sollen als „schnelle Hilfe“ im Rahmen der bestehenden Kapazitäten der Traumaambulanzen den Einstieg in weitere medizinische Hilfestellungen vereinfachen.
Die psychotherapeutische Behandlung umfasst bis zu fünf Einzelsitzungen oder bis zu zehn Sitzungen Gruppentherapie. Die Gruppentherapie ist ein neues Angebot, das nicht zum regulären Behandlungsumfang der Traumaambulanzen gehört. Außerdem können auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die nicht in den Traumaambulanzen beschäftigt sind, die Geflüchteten außerhalb des regulären Verfahrens behandeln.
Die psychosoziale Beratung ist ein Angebot für Menschen, die aufgrund der psychischen Belastung infolge von Krieg und Flucht Schwierigkeiten haben, sich in Deutschland zu integrieren und daher eine stabilisierende Unterstützung benötigen. Das Angebot gehört ebenfalls nicht zum sonst üblichen Leistungsumfang. Die psychosoziale Beratung erfolgt durch psychosoziale Zentren für Flüchtlinge durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Psychologinnen und Psychologen beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation und Kenntnissen in Psychotraumatologie oder Traumapädagogik. Finanziert werden stundenunabhängige Einzelberatungen und stabilisierende Gruppenangebote.
Was sind Traumaambulanzen?Bei den Traumaambulanzen handelt es sich eigentlich um Anlaufstellen für die Akutversorgung von Betroffenen insbesondere von Gewalt- und Sexualstraftaten. Schwerpunkt ist die psychotherapeutische Erststabilisierung. Die Angebote wurden eingerichtet, um Gewaltopfern eine zügige psychologische Akutversorgung innerhalb von wenigen Tagen oder Stunden zu ermöglichen. Das Personal in den Trauumaambulanzen ist aufgrund seiner psychotherapeutischen Ausbildung und Erfahrung bestens aufgestellt, um auch von Krieg und Flucht traumatisierten Menschen zügig und professionell zu helfen.
Weitere Adressen und Einrichtungen
- Universitätsklinikum Bonn, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrische Institutsambulanz
Sprechstunde für geflüchtete Menschen mit psychischen Erkrankungen
https://www.ukbonn.de/psychiatrie-und-psychotherapie/klinik/ambulante-behandlung/sprechstunde-fuer-gefluechtete-menschen-mit-psychischen-erkrankungen/Traumaambulanz
Viele Menschen machen in ihrem Leben Erfahrungen traumatischen Ausmaßes wie schwere Unfälle, Naturkatastrophen oder Gewalttaten. Solche Erlebnisse können bei einigen der Betroffenen schwerwiegende psychische Folgen verursachen, die dann professionell behandelt werden müssen.
Die LVR-Klinik Köln hat im Jahr 2008 eine Traumaambulanz eröffnet. Sie bietet Hilfe für direkt Betroffene, aber auch für Personen, die indirekt als Zeuge oder Helfer beteiligt waren und Probleme damit haben, das Geschehene zu verkraften.Anschrift und Anfahrt
Wilhelm-Griesinger-Str. 23, 51109 Köln
Gebäude N
Telefon: +49 (0) 221 / 8993-610
Telefax: +49 (0) 221 / 857 563Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:00 bis 16:30 Uhr Gesprächstermine können zeitnah angeboten werden.
In akuten Fällen ist außerhalb der Öffnungszeiten eine erste telefonische Beratung durch den Notdienst der Klinik rund um die Uhr möglich (Tel.: +49 (0)221-8993-612).
LVR Bonn
Traumaambulanz Bonn
Kinderneurologisches Zentrum
Gustav-Heinemann-Haus
Waldenburger Ring 46
53119 BonnAuskunft - Kontakt - Termine
Sozialpädiatrisches
Zentrum (SPZ)Telefon 0228 6683-130
Ansprechpartner
Judith Fox
Dipl. Heilpädagogin; Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Telefon (0228) 6683 - 138
Dr. Stefan Reichelt
Diplom-Sozialpädagoge, Kinder- und Jugendpsychotherapeut, Traumatherapeut
Telefon 0228 6683-144
Ambulanz für seelisch traumatisierte Kinder und Jugendliche
Körperliche oder sexuelle Gewalt, Vernachlässigung, Verkehrsunfälle, Naturkatastrophen, Krankheit oder der Verlust naher Angehöriger kann sich tief in Körper, Geist und Seele von Kindern und Jugendlichen eingraben.
Quälende und immer wiederkehrende Erinnerungen, Ängste, Schlafstörungen, Schulschwierigkeiten, aber auch aggressives Verhalten, der Verlust des Vertrauens in andere Menschen und der Rückfall in kleinkindhaftes Verhalten können die Folge sein.Eine frühzeitige kinder- und jugendpsychatrische und psychotherapeutische Behandlung kann verhindern, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt bleiben.
In unserer Traumaambulanz bieten wir kurzfristig einen Gesprächstermin mít einer Ärztin/einem Arzt oder einer Psychologin/einem Psychologen an.Anmeldungen über das Sekretariat der Traumaambulanz:
+49 221 8907 -2085
Ambulanz für Psychotraumatherapie
Kontakt der Praxis
APP KÖLN
Hauptstraße 305
51143 Köln02203-591500
Telefon-Sprechzeit für Patienten:
montags und mittwochs:
9:30 bis 11:30 Uhrdonnerstags:
14:00 bis 15:30 Uhrfreitags:
14:30 bis 16:00 UhrLeistungen des Jobcenters
Die Bundesregierung hat entschieden, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG haben, ab dem 01.06.2022 Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt seitens des Jobcenters erhalten. Bisher erhalten alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die ihre Hilfebedürftigkeit nachweisen können, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Um sicherzustellen, dass der Übergang der Leistungsgewährung zum Jobcenter reibungslos vonstattengehen kann, werden die Menschen aus der Ukraine gebeten, die folgenden Kurzinformationen zur Kenntnis zu nehmen und die in der Sammelmappe Ukraine hinterlegten Unterlagen auszufüllen und an das Jobcenter zu übermitteln.
Erwerbstätigkeit
Nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG ist die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erlaubt. Da Art 12 der vom Europäischen Rat beschlossenen Richtlinie auch die Gestattung der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung als Anspruch formuliert wird auch die Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung erlaubt. Einer Zustimmung der Bundesagentur bedarf es in diesem Fall nicht.
Kostenlose Nutzung des ÖPNV im VRS-Gebiet
Auch im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) können vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete Menschen den ÖPNV kostenlos und ohne Ticket nutzen. Das Angebot gilt ab sofort und bis auf Weiteres und umfasst alle Bus-, Straßen-, Stadt- und U-Bahnlinien sowie alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, RegionalExpress und RegionalBahn). Die kostenlose Nutzung soll den Geflüchteten so einfach wie möglich gemacht werden: Bei Kontrollen reicht als Fahrausweis die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments, aus dem die ukrainische Staatsangehörigkeit hervorgeht, aus.
„Mobilität ist ein Stück Daseinsvorsorge. Wir leisten daher gerne unseren Beitrag dazu, das Leid der Menschen, die sich vor dem Krieg in der Ukraine retten konnten, ein wenig zu lindern und sehen es als Selbstverständlichkeit an, ihnen die kostenlose Mobilität auch im VRS-Gebiet zu ermöglichen. Allen vom Krieg betroffenen Menschen gilt unser tief empfundenes Mitgefühl“, sagt VRS-Geschäftsführer Michael Vogel.
Zahlreiche im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zusammengeschlossene Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger haben sich für die ticketfreie Nutzung des ÖPNV für Geflüchtete aus der Ukraine entschieden. Daher gilt dieses Angebot deutschlandweit, ab sofort und bis auf Widerruf.
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Steinstraße 31
53844 Troisdorf-Sieglar
E-Mail: post@rsvg.de
Tel.: 02241 - 499 - 0 (Zentrale)
Mo.-Do. 9:00 - 15:00 Uhr
Fr. 9:00 - 13:00 Uhr
Fax: 02241 / 499-222Familiennachzug
Ehegatten und minderjährige Kinder können in das Bundesgebiet nachziehen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft im Herkunftsland durch die Fluchtsituation aufgehoben wurde und die Familienangehörigen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union übernommen werden oder sich in einem Drittstaat befinden und schutzbedürftig sind. Von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gem. § 5 Abs. 1 (Sicherung Lebensunterhalt, Vorliegen einer geklärten Identität und Staatsangehörigkeit, Nichtvorliegen eines Ausweisungsinteresses, Erfüllung der Passpflicht).
Wie werden angekommene ukrainische Flüchtlinge unterstützt?
Ukrainer*innen, die einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG gestellt haben oder stellen werden, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Demnach besteht ein Anspruch auf Grundleistungen, Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft sowie die medizinische Versorgung durch eine Krankenversicherung gem. § 264 SGB V mit Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte der Techniker Krankenkasse.
Informationen des Rhein-Sieg-Kreises
Weiterführende Informationen des Rhein-Sieg-Kreises, z. B. zu Aufenthaltsregelungen, finden Sie unter https://www.rhein-sieg-kreis.de/ukraine
Hilfe für Haustiere
Links zu Hilfsangeboten zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten mit ihren Haustieren bzw. zur Unterbringung von ukrainischen Haustieren finden sich hier:
TASSO e. V. hat nun ebenfalls eine Vermittlungsplattform für Unterkünfte für Mensch und Tier eingerichtet: https://help.tasso.net/de/ .
Weitere Einzelheiten können in der aktuellen Pressemitteilung unter
https://www.tasso.net/Presse/Pressemitteilungen/2022/hilfe-fuer-menschen-und-tiere-aus-der-ukraine nachgelesen werden.
Weitere Hilfsangebote finden Sie hier:
https://help-ukraine-animals.info/
https://www.unterkunft-ukraine.de/
https://pet-info-ukraine.de/ (Liste von Tierärzten und Klinken, die ihre Hilfe anbieten)
https://apps-eu01.app-controller.net/73a40880-be3d-4125-9ef9-028ad644c151/app/index.html
Telefonseelsorge
Die Bilder, die wir aus der Ukraine sehen, sind verstörend und für manche retraumatisierend. Die ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Deutschen Telefonseelsorge helfen rund um die Uhr, mit bedrückenden Gefühlen und Angst umzugehen. Die Hotline ist kostenfrei.
Telefonnummer: 0800 1110111 und 0800 1110222
https://www.telefonseelsorge.de/Wie viele Ukrainer*innen leben aktuell in Troisdorf?
Zum Stichtag 01.03.2022 leben 129 Ukrainische Staatsbürger in Troisdorf. Seit Einführung des neuen Einbürgerungsprogramms im Jahr 2015 wurden in Troisdorf 20 ukrainische Staatsbürger eingebürgert. Aufgrund der aktuellen Fluchtbewegungen kamen bis Ende April 2022 653 ukrainische Kriegsvertriebene hinzu.
Wo kann ich für die Geflüchteten spenden?
Viele Troisdorfer Bürgerinnen und Bürger fragen sich derzeit, wie sie helfen können. Die Stadt Troisdorf kann keine Geldspenden für die Ukraine oder für aus der Ukraine Geflüchtete einsammeln. Wenn Sie sich finanziell solidarisch zeigen möchten, wenden Sie sich bitte an:
- Bündnis Entwicklung Hilft und Aktion Deutschland Hilft
IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank
Stichwort: ARD/ Nothilfe Ukraine
www.spendenkonto-nothilfe.de
Auch Sachspenden werden vielerorts gesammelt. Da sich jedoch der Bedarf stetig ändert und Sachspenden-Aktionen oftmals kurzfristig zustande kommen, werden diese Aktionen hier nicht genannt.
- Bündnis Entwicklung Hilft und Aktion Deutschland Hilft
Kostenlose SIM-Karten für Flüchtlinge
Die Deutsche Telekom stellt Sim-Karten für geflüchtete Menschen aus der Ukraine für drei Monate kostenlos zur Verfügung. In Troisdorf gibt es zum Beispiel einen Telekomshop in der Fußgängerzone, Kölner Str. 26, 53840 Troisdorf. Weitere Informationen hier:
Sprachkurse für ukrainische Kriegsflüchtlinge
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen staatlich geförderten Sprachkurs zu besuchen. Mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder einer „Fiktionsbescheinigung die bestätigt, dass ein Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt ist, können Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Vom Kostenbeitrag werden Sie befreit. Es gibt verschiedene Angebote, z Bsp. Für Frauen oder Eltern.
Deutschlernen mit dem ukrainischsprachigen vhs-Lernportal
Die Deutschkurse auf der Lernplattform vhs-lernportal.de gibt es jetzt in einer Version auf Ukrainisch: Anmeldemaske, Bedienoberfläche und Aufgabenstellungen wurden übersetzt. Alle Kurse stehen kostenfrei zu Verfügung. Es werden nur ein Smartphone und Internetzugang benötigt.
So können Geflüchtete, die noch keinen Platz in einem Deutschkurs vor Ort gefunden haben, die Zeit nutzen, um selbständig mit dem Deutschlernen zu beginnen. Wer Ukrainer*innen auf das Angebot hinweisen möchte, findet hier Flyer und digitale Vorlagen: vhs-lernportal.de/materialbestellung
Gratis-Vokabeltrainer für Kinder und Jugendliche
#digiclass bietet für Kinder und Jugendliche einen Gratis-Vokabeltrainer in Deutsch/Ukrainisch und Deutsch/Russisch an. Er ist sowohl als App als auch als Web-Link verfügbar. Es wird ein altersangemessener Grundwortschatz mit visueller und auditiver Unterstützung vermittelt. Der Vokabeltrainer eignet sich besonders im Primarbereich für den ersten Spracherwerb in der deutschen Sprache, sowohl im Unterricht als auch für das selbstständige Lernen.
Online-Plattform Immigration4Ukraine
Informationen zur Online-Plattform Immigration4Ukraine für rechtliche Unterstützung von Geflüchtete aus der Ukraine Immigration4Ukraine ist
eine Online-Plattform für Geflüchtete aus der Ukraine, die rechtliche Unterstützung benötigen. Damit soll den geflüchteten Menschen schnell rechtliche
Orientierung zur Verfügung gestellt werden, sodass sie sich gut informiert und rechtsicher auf ihren Weg nach und durch Europa begeben und sich dort
zurechtfinden können. Neben aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen geht es vor allem um Rechtsfragen zum Alltag - zu Arbeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit u.a..
Das Besondere an Immigration4Ukraine ist, dass die rechtlichen Informationen in einfacher, schnell verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Auf Englisch und Ukrainisch. Die Plattform bietet:
· FAQs - Antworten auf aktuelle rechtliche Fragen von unseren Partnerkanzleien
· Quick Legal Aid Guides - leicht verständliche Infografiken zu rechtlichen Fragen auf Social Media
· Online-Vermittlung - Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Rechtsberater*innen
Sie erreichen das Angebot auf Social Media unter:
Website: https://immigration4ukraine.eu/
Instagram: https://www.instagram.com/immigration4ukraine/
Facebook: https://www.facebook.com/Immigration4Ukraine-100403259330160
Unterbringung der Ukrainer*innen
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Unterbringungsmöglichkeiten habe?
Unterbringungsangebote können über die Mailadresse Amt-fuer-Soziales-Wohnen-und-Integration@troisdorf.de an die Stadt Troisdorf gerichtet werden.
Was passiert mit meinem Wohngeld, wenn ich Menschen aufnehme? Erhöht sich dann der Wohngeldbetrag? Aktuelle Meldung MHKBG – Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Wohngeldhaushalte.
Das MHKBG erreichen vermehrt Anfragen, welche wohngeldrechtlichen Auswirkungen die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Wohngeldhaushalte hat. Die geflüchteten Personen rechnen nicht zum wohngeldrechtlichen Haushalt, da deren Mittelpunkt der Lebensbeziehungen nicht in dem aufnehmenden Haushalt liegt (vgl. Nr. 1.03 WoGVwV).
Bei laufenden Wohngeldfällen ist daher zunächst zu unterstellen, dass die Aufnahme in den Haushalt nicht länger als zwei Monate andauert, so dass ein Tatbestand für eine Neuberechnung von Amts wegen nach § 27 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 WoGG derzeit nicht vorliegt.
Solange die aufgenommenen Geflüchteten nicht zum wohngeldrechtlichen Haushalt rechnen, ist auch keine Erhöhung des Wohngeldes nach § 27 Absatz 1 WoGG möglich (je nach aufgenommener Personenzahl kann es zu Schwierigkeiten mit der Plausibilität kommen).
Ob bei einer länger andauernden Aufnahme die Miete nach § 11 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 WoGG anteilig (bei Nummer 2 nach Wohnfläche, bei Nummer 3 nach Bewohneranzahl) zu reduzieren ist oder ob im Hinblick auf das private Engagement Ausnahmeregelungen möglich sind, muss vom für Wohngeldrecht zuständigen BMWSB entschieden werden.
Eine entsprechende Anfrage wurde bereits an das BMWSB gerichtet, eine Rückäußerung steht noch aus. Es ist davon auszugehen, dass dieses Thema bei der nächsten Sitzung des Bund-Länder-Arbeitskreises Wohngeld am 22.03.2022 behandelt wird.