Ausgleichs- und Ersatzflächen

Ausgleichs- und Ersatzflächen

Was sind Ausgleichs- und Ersatzflächen?

Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzflächen dienen dazu, Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen. Eingriffe sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Flächen, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Hierzu zählen unter anderem die Anlage neuer Wohn- und Gewerbegebiete, die Errichtung von Gebäuden oder auch der Bau von Straßen. Bodenflächen werden versiegelt und Landschaftselemente wie Bäume, Wiesen oder Ackerflächen gehen verloren. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass diese Eingriffe – so sie nicht vermieden werden können – ausgeglichen oder ersetzt werden müssen.

Diese Maßgabe gilt für private Bauherren oder Firmen im Genehmigungsverfahren gleichermaßen wie für Städte und Gemeinden beispielsweise im Rahmen ihrer Bauleitplanung.

Wie sehen Ausgleichs- und Ersatzflächen aus?

Je nach Art der Eingriffe werden von der Stadt Troisdorf oder der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein Sieg Kreises Ausgleichsmaßnahmen konzipiert. Ein vielfältiger Lebensraum, der besonders einheimischen Tier- und Pflanzenarten zugutekommt, ist beispielsweise die Streuobstwiese. Hier sollen sich im Laufe vieler Jahre kräuterreiche Wiesen mit alten Obstsorten entwickeln.

Auch kleinere Waldflächen, freiwachsende Wildstrauchanpflanzungen, artenreiche Wiesenflächen und Ackerwildkrautstreifen können als Ausgleichsflächen angelegt werden. Dabei spielen diese Flächen oft eine wichtige Rolle für die Vernetzung von Biotopen.

Allen Ausgleichs- und Ersatzflächen gemeinsam ist, dass nicht nach gartengestalterischen, sondern nach landespflegerischen Gesichtspunkten geplant und umgesetzt werden. Nach ihrer Herstellung werden sie naturnah gepflegt und dauerhaft unterhalten.

Was leisten Ausgleichs- und Ersatzflächen für uns Menschen?

Über die Legitimierung des Baurechtes hinaus bieten diese Flächen für uns Menschen weitere Vorteile:

  • Förderung der Gesundheit durch bessere Luft, die Verbesserung des Stadtklimas und eine grüne Umgebung
  • Jahreszeitliches Erleben der Schönheit von Natur und Landschaft
  • Verbesserung der Qualität des Wohnumfeldes naturnahe Möglichkeiten der Naherholung
  • Generationengerechtigkeit in dem Sinne, dass man seinen Kindern und Enkeln eine vielfältige Natur und intakte Umwelt hinterlässt.

Ausgleichs- und Ersatzflächen – Was können Sie tun?

Respektieren Sie bitte zunächst die Tatsache, dass es sich um Flächen des Natur- und Artenschutzes handelt und beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bitte bleiben Sie auf den gekennzeichneten Wegen.
  • Auf Ausgleichsflächen sind Hunde an der Leine zu führen. Hundekot ist aufzunehmen und im Restmüll zu entsorgen.
  • Halten Sie die Flächen frei von Aufbauten, wie beispielsweise Sitzgelegenheiten, Spielgeräten und Gartenhäuschen, sowie von anderen Nutzungen wie Wegebefestigungen, Komposthaufen, Brennholzstapeln, Abfallablagerungen, Schutt- und Erdhaufen.
  • Pflanzen Sie Blumen, Bäume und Sträucher bitte nur in Ihrem Garten und nicht auf Ausgleichsflächen an.
  • Nehmen Sie keine Rückschnitte an den in Ausgleichsflächen gepflanzten Gehölzen vor.
  • Bei den artenreichen Wiesenflächen handelt es sich nicht um “ordentliche“ Gartenrasenflächen; bitte mähen Sie diese nicht eigenmächtig.

(Text mit freundlicher Genehmigung des Grün- und Umweltamtes der Stadt Mainz und der Technischen Betriebe Dormagen AöR)