Rathaus der Stadt Troisdorf

Jahresabschlüsse

Bereitstellung von Jahresabschlüssen

Die Stadt Troisdorf ist nach § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, jährlich zum Stichtag 31. Dezember einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 Abs. 2 GO NRW aus

  • der Ergebnisrechnung 
  • der Finanzrechnung
  • den Teilrechnungen und
  • der Bilanz.

Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Bestandteilen des Jahresabschlusses nach § 95 Absatz 1 Satz 1 GO NRW eine Einheit bildet. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen.

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