Baden und Kanufahren an Sieg und Agger? Ja, aber…!

Kanus und Ruderboote sind unter bestimmten Voraussetzungen auf den beiden Flüssen erlaubt. Sieg und Agger dürfen aber nur bei ausreichendem Wasserstand befahren werden. Die jeweils aktuellen Pegelstände gibt es online auf kanu-nrw.de. Da die Ufer mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt mit vielen selten gewordenen Arten in hohem Maß schützenswert sind, dürfen sie nicht betreten werden. Bootsanlegestellen sind extra gekennzeichnet.

Zwar ist Baden und Tauchen in der Sieg und der Agger im Allgemeinen verboten, in den „Gewässernahen Erholungsbereichen“ aber dennoch möglich. Eine Karte mit diesen Bereichen gibt es auf rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln. Grillen, Campen, Lagerfeuer und laute Musik sind aber auch dort nicht erlaubt.

Der Ordnungsaußendienst des Rhein-Sieg-Kreises ist in den Naturschutzgebieten des Kreises unterwegs und kontrolliert, ob die dort geltenden Regeln eingehalten werden. Die Teams sprechen Erholungssuchende an, wenn sich diese falsch verhalten und erklären ihnen die jeweilige Situation. In Ausnahmefällen verhängen sie auch Bußgelder.

Allgemein ist Baden in jedem Freilandgewässer zudem mit natürlichen Gefahren verbunden. Fließgewässer im Rhein-Sieg-Kreis sind keine zugelassenen Badegewässer. Eine mögliche Keimbelastung wird vom Gesundheitsamt nicht überwacht. Die Nutzung von frei zugänglichen Gewässern durch Bürgerinnen und Bürger erfolgt daher in deren Eigenverantwortung.

Infos zu den Bootsanlegestellen und den Regeln in unseren Naturschutzgebieten gibt es ebenfalls auf rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln .

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