Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025 bestimmt (BGBl. 2024 I Nr.435).

Grundlage für die Wahl in der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung.

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird somit am 23. Februar 2025 stattfinden.

  • Wer darf wählen?

    Für die Teilnahme an der Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes berechtigt, die am Wahltag

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
    • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
      eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
    • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

    Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl (= 12. Januar 2025) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. 

    Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. 

    1. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung / früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland; Anlage 2) muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
    Das Antragsformular Anlage 2 ist zu verwenden, wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

    Der Antrag Anlage 2 muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 02. Februar 2025) im Wahlamt der Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, per E-Mail wahlen@troisdorf.de oder per Fax: 02241/900-8311 oder 02241/900-369225, eingegangen sein. Da der v. g. Termin eine Ausschlussfrist ist, können später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden.

    2. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen; Anlage 2a) muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
    Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

    Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie länger als 25 Jahre nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

    Der Antrag Anlage 2a muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 02. Februar 2025) im Wahlamt der Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, im Original per Post eingegangen sein. Da der v. g. Termin eine Ausschlussfrist ist, können später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden. 

    Für Auslandsaufenthalte gilt, dass ein Beamter oder Soldat, der von seinem Dienstherrn ins Ausland versetzt wurde, wahlberechtigt ist. Der Antrag auf Briefwahl kann schriftlich formlos erfolgen, falls der Wahlberechtigte noch in Troisdorf mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

  • Entwicklung der Wahlberechtigten und der Wahlbeteiligung in Troisdorf

     

    Bundestagswahl 2025
    (Stand: 09. Januar 2025)

    Bundestagswahl 2021

    Bundestagswahl 2017

    Wahlberechtigte

    54.117

    53.949

    54.060

    Wahlbeteiligung

    75,57 Prozent

    74,95 Prozent

    Wahlalter

    18 Jahre

    18 Jahre

    18 Jahre

    54.117 Troisdorfer*innen sind mit Stand 09. Januar 2025 zur Bundestagswahl wahlberechtigt; davon sind 686 Erstwähler*innen.

  • Wer darf nicht wählen?

    Ein Deutscher ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

  • Teilnahme an der Wahl

    Sie können auf drei Wegen an der Bundestagswahl teilnehmen: 

    • Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag, 23. Februar 2025, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr im Wahlraum Ihres Wahlbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude der Urnenwahlbezirke sind 2025 für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. 
    • Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie nur auf Antrag. Mehr dazu erfahren Sie in Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief. Oder Sie stellen online den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen bis 18. Februar 2025, 12 Uhr, 

          Online-Wahlscheinantrag: OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines  

    • Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie ab dem 10. Februar 2025 persönlich im Erdgeschoss des Troisdorfer Rathauses (Sitzungssaal A), Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, wählen.


    Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
    Montag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr;
    Dienstag - Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr;
    Freitag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr;
    außer am Freitag vor der Wahl (21. Februar 2025) von 07.30 bis 15.00 Uhr. 

    Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden, voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025.
    Bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl wurde diese Frist durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung deutlich verkürzt.
    Somit verringert sich auch der Zeitraum Briefwahl zu beantragen, daher wird das Wahlamt auch an dem nachfolgenden Samstag für das Publikum geöffnet sein: 

    15. Februar 2025 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

  • Was passiert wann?

    In den Wochen und Monaten vor der Bundestagswahl, aber auch am Wahltag und danach gibt es wichtige Daten und Fristen, über die wir Ihnen hier einen Überblick geben:

    Termine zur Bundestagswahl 2025

  • Wahlbenachrichtigung

    Zum ersten Mal werden keine gelben Wahlbenachrichtigungen, sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe (Anschreiben) an die Wahlberechtigten versendet.

    Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Bundestagwahl werden in der Stadt Troisdorf bis spätestens 02. Februar 2025 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten verschickt. Falls Sie keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben sollten, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Petra Göllner, Tel. 900-311, oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225, in Verbindung, damit Ihre Wahlberechtigung geprüft werden kann.

  • Wählerverzeichnis - Umzug in oder nach Troisdorf

    Entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Alle wahlberechtigten Bürger*innen, die am 12. Januar 2025 in Troisdorf gemeldet sind, sind hier von Amts wegen, also automatisch eingetragen. Beim Wählerverzeichnis handelt es sich streng genommen also um ein Verzeichnis der Wahlberechtigten. Sie können vom 20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl (= 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025) zu den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Troisdorfer Rathaus (Sitzungssaal A), Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen.

    1. bis zum bis zum 42. Tag vor der Wahl (bis 12. Januar 2025)

      Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. Das gilt auch, wenn Sie zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.

    2. in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl (vom 13. Januar bis 02. Februar 2025)

      Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
      Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrende stellen.

    3. nach dem 21. Tag vor der Wahl (ab 03. Februar 2025)

      Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
      Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bereits bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 02. Februar 2025) - also schon vor Ihrem Umzug nach Deutschland - bei der Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.


    Wenn Sie nach dem 12. Januar 2025 innerhalb von Troisdorf umziehen oder neu nach Troisdorf ziehen, müssen Sie abhängig vom Umzugstermin folgendes beachten, um im Wählerverzeichnis zu stehen:

    1. Wenn Sie sich ab dem 13. Januar 2025 innerhalb Troisdorfs ummelden, bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks Ihrer bisherigen Wohnung eingetragen und können am Wahltag nur dort wählen.
    Möchten Sie in Ihrem neuen Wahlbezirk wählen, können Sie bis zum 21. Februar 2025 (15 Uhr) Ihre Briefwahlunterlagen bei uns beantragen. Mit dem darin enthaltenen Wahlschein können Sie in jedem Wahlraum in Troisdorf wählen. Bitte bringen Sie dann auch die übersandten Briefwahlunterlagen mit.

    2. Wenn Sie zwischen dem 13. Januar 2025 und dem 02. Februar 2025 aus einer anderen Gemeinde in Deutschland oder aus dem Ausland nach Troisdorf ziehen und hier wählen möchten, müssen Sie bei uns einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Andernfalls bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres letzten Wohnortes eingetragen.
    Der Antrag muss bis zum 02. Februar 2025 beim Wahlamt der Stadt Troisdorf postalisch eingehen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen.

    3. Wenn Sie ab dem 03. Februar 2025 innerhalb Deutschlands umziehen und sich ummelden, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können nur dort das Wahlrecht ausüben. Sie können entweder durch Briefwahl oder vor Ort wählen.

    4. Sollten Sie Ihre in Troisdorf liegende Nebenwohnung nach dem 12. Januar 2025 als Hauptwohnung anmelden, dann beantragen Sie bis zum 02. Februar 2025 Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis, wenn Sie in Troisdorf wählen wollen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen.

    5. Falls Sie bisher keine Wohnung in Deutschland hatten und auch nicht vom Ausland her die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragt haben, können Sie - wie bei einem Umzug im Inland - bis zum 02. Februar 2025 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das Troisdorfer Wählerverzeichnis beantragen.
    Bitte wenden Sie sich an das Wahlamt, um Ihre Wahlberechtigung zu klären und den erforderlichen Eintragungsantrag zu stellen.

  • Wahlverfahren

    Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen.

  • Wahlgebiet

    Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland und ist in Wahlkreise aufgegliedert.

    Die Stadt Troisdorf gehört zum Wahlkreis 96 Rhein-Sieg-Kreis I und das Stadtgebiet ist in jeweils 47 Urnenwahlbezirke und 25 Briefwahlwahlbezirke eingeteilt. 
    Zum Wahlkreis 96 Rhein-Sieg-Kreis I gehören auch die Städte/Gemeinden Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg und Windeck.

  • Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen

    Einfach mal mitmachen: Die Stadt benötigt insgesamt 650 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die ab 07.30 Uhr im Wahllokal sind (im Briefwahlbüro in der Europaschule in Oberlar „Am Bergeracker“ ab 15.00 Uhr) und an der Auszählung der Stimmen nach 18.00 Uhr mitwirken. Es gibt natürlich Pausen, Erfrischungsgetränke, viele Gespräche und ein Erfrischungsgeld von 50,00 €.

    Sollte sich ein ganzes Team von 5 Personen als ehrenamtliche Wahlhelfer*innen anmelden, dann gibt es für das ganze Team zusätzlich 50,00 € Prämie. Hier sind Schulklassen oder Vereine herzlich willkommen. Voraussetzung für die Tätigkeit als Wahlhelfender ist, dass man wahlberechtigt zur Bundestagswahl ist.

    Unsere Demokratie lebt vom Miteinander. Jede und jeder Wahlberechtigte sollte das Wahlrecht in Anspruch nehmen. Darüber hinaus kann man als Wahlhelferin oder Wahlhelfer selbst eine reizvolle Aufgabe übernehmen, am Verfahren aktiv teilnehmen und den ordnungsgemäßen Wahlverlauf vor Ort mitverfolgen.

    Jede helfende Hand ist ein Garant dafür, dass das Wahlergebnis im Wahlvorstand richtig, unabhängig und neutral festgestellt wird.

    Interessentinnen und Interessenten für das spannende Ehrenamt einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers, die die ersten Wahlergebnisse hautnah miterleben wollen, melden sich bitte bei Christian Blum im Rathaus Kölner Str. 176, direkt in Zimmer E 17 (EG rechts), telefonisch unter 02241/900-9224 oder via E-Mail: wahlhelfende@troisdorf.de

    Oder bewerben Sie sich hier online beim Wahlamt der Stadt Troisdorf.

    Über den folgenden Link zur Mediathek der Bundeswahlleiterin können Wahlvorstände und Wahlhelfer*innen kurze Erklärvideos zu den Aufgaben und Abläufen im Wahllokal am Wahltag ansehen. Es wird auf die unter „Bundestagswahl 2021“ verfügbaren Videos verwiesen, da sich die Abläufe zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht ändern.

  • Weitere Informationen

    Weitere Informationen zur Bundestagswahl oder Ergebnisse von früheren Wahlen in Troisdorf finden Sie außerdem auf den folgenden Seiten:

    Pressemeldung der Stadt zur Bundestagswahl 2025
    Informationen der Bundeswahlleiterin
    Informationen über die Bundestagswahl
    Troisdorf Wahlergebnisse

  • Kontakt zum Wahlamt

    Bei Fragen rufen Sie das Wahlamt bitte unter der Telefonnummer 02241 / 900 - 311, 02241 / 900 - 9225 oder 02241 / 900 - 312 an oder nutzen die Mailadresse: wahlen@troisdorf.de.

Hi! Ich bin der Chatbot
der Stadt Troisdorf 👋