Gemeinsame Erklärung von Ordnungsbehörden und Polizei 

Sicherheit an Karneval

Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsbehörden werden von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch eine verstärkte Präsenz im öffentlichen Raum zeigen und anlassbezogen gemeinsame Kontrollmaßnahmen durchführen.

Angepasste Zugangs- und Personenkontrollen werden insbesondere bei abgesperrten stationären Feiern erfolgen. Bei allen Veranstaltungen müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Taschenkontrollen rechnen.

Gefährliche Gegenstände und Waffen werden konsequent sichergestellt. Bei festgestellten Verstößen erfolgt die Einleitung von Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Nach wie vor gilt ein besonderes Augenmerk der Behörden dem Jugendschutz. Kontrollmaßnahmen zur Verhinderung des Erwerbs und Konsums von alkoholischen Getränken werden durchgeführt. Die illegale Abgabe von Alkoholika an Minderjährige wird Straf- und Ordnungsrechtlich verfolgt werden.  

Zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit bitten Polizei, Ordnungsbehörden und Veranstalter auf Glasflaschen in Veranstaltungs-räumen zu verzichten. Durch Scherben von zerstörten Glasflaschen besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Regional können Glasverbotszonen eingerichtet werden.

Die Polizei Rhein-Sieg-Kreis und die Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsgebiet werden mit ihren Maßnahmen den Feiernden einen möglichst friedlichen und fröhlichen Karneval ermöglichen. 

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