Hilfreich für Mieter, Vermieter und Gerichte:

Aktueller Mietspiegel für Troisdorf liegt vor

Der Mietspiegel einer Kommune ist ein wichtiges Instrument für Mieter, Vermieter, Gerichte und Stadtverwaltung, um die ortsübliche Miete zu bestimmen. Durch eigenverantwortliche Mietpreisbildung werden allenthalben gerichtliche Verfahren vermieden. Der aktuelle Mietspiegel 2014 ist in sechster Auflage erschienen und wurde in enger Abstimmung mit den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter, Mieterbund und Haus- und Grundbesitzerverein, erstellt.

Die Tabellenwerte aus dem vergangenen Mietspiegel des Jahres 2012 wurden entsprechend § 558 d Abs. 2 BGB als „qualifizierter Mietspiegel“ an die Marktentwicklung angepasst. Dabei wird die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamts ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt. Der Verbraucher-Preisindex betrug zum Erhebungsende im November 2011 den Wert 102,7 und im November 2013 schon 106,1. Das ergibt eine Steigerung von 3,31 % gegenüber dem Stichtag 2011.

Der Mietspiegel gilt allerdings nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie nicht für gewerbliche Objekte. Im Jahre 2012 war der Modellansatz einer „Standardwohnung“ für den Mietspiegel eingeführt worden. Das wurde im neuen Mietspiegel 2014 so beibehalten.

Er wird ab Ende August 2014 auf der städtischen Webseite www.troisdorf.de unter der Rubrik Wirtschaft/Bauen und dem Stichwort Wohnen kostenlos zum Download bereitstehen. Nachfragen per E-Mail an: mietspiegel@troisdorf.de. Gedruckte Exemplare gibt es für 5 Euro am Ticketschalter im Bürgerbüro im Troisdorfer Rathaus Kölner Str. 176, außerdem bei Christian Gehner im Wohnungsamt, Rathaus Zi. 285, 2. OG. In Kürze wird auch ein Modul zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Internet bereitgestellt.

Die Herausgeber hoffen, dass der Mietspiegel „eine hohe Akzeptanz erfahren wird und dazu beiträgt, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen, um Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten zur Beschaffung und Beurteilung von Informationen über Ver-gleichsmieten im Einzelfall einzusparen und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern“, schreiben Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski, Bernhard von Grünberg, MdL, Vorsitzender des Mieterbunds Bonn/Rhein-Sieg, und Bernd Arnold, Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Troisdorf, in ihrem Vorwort.