Beratung und Hilfe für Menschen mit Schwerbehinderung

Antrag auf Schwerbehinderung

Sie können einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen,

wenn Sie 6 Monate und mehr:

  • eine Behinderung haben oder
  • schwer krank sind.


Sie bekommen dann einen

Schwerbehinderten-Ausweis.

Sie können den Antrag sofort stellen.

Sie müssen nicht 6 Monate warten.

 Mit dem Ausweis können Sie viele Hilfen bekommen.

Grad der Behinderung

Auf dem Schwerbehinderten-Ausweis steht

eine Zahl.

Die Zahl zeigt den Grad der Behinderung.

Der Grad der Behinderung zeigt:

  • wie stark die Behinderung ist und
  • wie viele Nachteile man deswegen hat.


Eine große Zahl bedeutet:

Dieser Mensch hat viele Nachteile wegen seiner Behinderung.

Eine kleine Zahl bedeutet:

Dieser Mensch hat weniger Nachteile.

Wenn die Zahl 60 oder größer ist,

dann hat man eine Schwerbehinderung.

Merk-Zeichen

Auf dem Schwerbehinderten-Ausweis stehen manchmal auch Buchstaben.

Sie heißen Merk-Zeichen.

Sie zeigen die Art der Behinderung:

Sie können nur schwer laufen.
Dann bekommen Sie das Merk-Zeichen G,
Das bedeutet: gehbehindert.

Sie brauchen einen Park-Ausweis für einen Behinderten-Parkplatz,
weil Sie nicht oder nur wenig laufen können.
Dann bekommen Sie das Merk-Zeichen aG, 
das bedeutet: außergewöhnlich gehbehindert.

Wenn Sie immer eine Begleitung brauchen, dann bekommen Sie Merk-Zeichen B.

Das bedeutet: Begleitung ist notwendig.

Merk-Zeichen RF bedeutet:
sie müssen nichts für Radio und Fernsehen bezahlen.
Merk-Zeichen H bedeutet: hilflos

Merk-Zeichen 1. Kl. bedeutet:
Sie dürfen im Zug in der 1. Klasse fahren,
auch wenn Sie eine Fahrkarte für die zweite Klasse haben.

Merk-Zeichen Bl bedeutet blind.
Sie können Blinden-Geld bekommen.

Merk-Zeichen Gl bedeutet gehörlos. Sie können Gehörlosen-Geld bekommen.


Wenn ein Merk-Zeichen in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis steht,

dann können Sie dafür Hilfen bekommen.

Hier kann man den Schwerbehinderten-Ausweis und Merkzeichen beantragen.

Wir beraten Sie gerne,

wenn Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.

Sie bekommen die Formulare für den Antrag

bei der Stadt-Verwaltung von Troisdorf.

Wir schicken sie Ihnen auch gerne mit der Post.



Kontakt

Ansprech-Partnerin:

Michaela Brähler

Rathaus Stadt Troisdorf

Raum 275

Kölner Str. 176

54840 Troisdorf

Telefonnummer: 022 41 900  516

E-mail: BraehlerM@Troisdorf.de

Schwerbehinderten-Ausweis verlängern

Auf Ihrem Ausweis steht ein Datum.

Bis zu diesem Datum ist Ihr Ausweis gültig.

Sie können den Ausweis verlängern lassen.

Wichtig:

Der Ausweis muss noch gültig sein.

Bitte bringen Sie mit:

  • den Schwerbehinderten-Ausweis und
  • den Bescheid über die Schwerbehinderung vom Versorgungs-Amt

Bürgeramt Stadt Troisdorf

Raum: Erdgeschoss links

Kaiserstraße 1 a

53840 Troisdorf

Telefon-Nummer: 022 41 900 900

E-Mail: Bürgeramt@Troisdorf.de

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Text: © Übersetzung: Lucia Ott, 2023

geprüft von: Prüfgruppe des Büros für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V. 2023

Hi! Ich bin der Chatbot
der Stadt Troisdorf 👋