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Bachelor of Laws (Inspektoranwärter*in) (m/w/d)

Bachelor of Laws (Inspektoranwärter*innen) (m/w/d)

Die Ausbildung

Absolventen des Fachhochschulstudiums arbeiten nach erfolgreichem Abschluss in unterschiedlichsten Bereichen der Verwaltung. Als sogenannte Generalist*innen sind sie flexibel einsetzbar und können je nach persönlicher Begabung und Fähigkeit in Ämtern mit eher juristischem oder eher betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt arbeiten.

Einstellungszeitpunkt und Ausbildungsdauer

01.09. eines Jahres, 3 Jahre

Einstellungsvoraussetzungen 

  • Abitur oder Fachhochschulreife oder Fachhochschulreife (schulischer Teil) in Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum oder mit einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 GG oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • die persönliche, fachliche und charakterliche Eignung sowie die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren (mehrstündiger Eignungstest und Vorstellungsgespräch)

Besoldung 

Die Anwärterbesoldung beträgt z. Zt. 1.355,68 € (brutto).

Ausbildungsinhalte

  • Betriebliche (praktische) Ausbildung

    Während der Ausbildung wird der*die Studierende als Inspektoranwärter*in bezeichnet. Die Inspektoranwärter*innen sind zunächst während des sogenannten Vorbereitungsdienstes „Beamt*innen auf Widerruf”. Die Ausbildung gliedert sich in Theorie- und Praxisabschnitte. Die Praxisunterweisung obliegt den jeweiligen Einstellungsbehörden. Hier wird den Auszubildenden in verschiedenen Blockabschnitten in unterschiedlichen Ämtern (z.B. Ordnungsamt, Personalamt, Finanzmanagement) der Umgang mit Gesetzen, Verordnungen, Satzungen etc. vermittelt, um den Bürger rechtssicher und kompetent beraten zu können. Der Vorbereitungsdienst wird mit der bestandenen Laufbahnprüfung und der Verleihung eines Bachelorgrades (Bachelor of Laws) abgeschlossen. Bei Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt anschließend die Ernennung zum*zur „Beamt*in auf Probe”. Sie treffen sodann Verwaltungsentscheidungen auf Grundlage rechtlicher Vorschriften und überwachen die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen.

  • Theoretische Ausbildung

    Die theoretischen Ausbildungsinhalte werden an der Hochschule für Polizei und Verwaltung in Köln vermittelt. Das fachwissenschaftliche Studium umfasst vier Studienabschnitte, ein Projektstudium und die Bachelorarbeit einschließlich eines Kolloquiums. Alle Lehrveranstaltungen sind durch fachübergreifende Module strukturiert.