Allgemeinverfügung nicht verlängert

Keine generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Die Allgemeinverfügung der Stadt Troisdorf zur Maskenpflicht ist nicht verlängert worden. Seit 15. Februar 2021 besteht in der Troisdorfer Fußgängerzone keine generelle Maskenpflicht mehr. Aber: In und außerhalb der Fußgängerzone muss man in 10 Metern Entfernung vor dem Eingang eines geöffneten Geschäfts und auf dessen Parkplatzflächen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Troisdorf zur Maskenpflicht ist nicht verlängert worden. Seit 15. Februar 2021 besteht in der Troisdorfer Fußgängerzone keine generelle Maskenpflicht mehr. Aber: In und außerhalb der Fußgängerzone muss man in 10 Metern Entfernung vor dem Eingang eines geöffneten Geschäfts und auf dessen Parkplatzflächen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Regelung gilt bis Sonntag, 21. Februar 2021. Natürlich gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen und das Zusammentreffen aus maximal zwei Haushalten.

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands 1. in geschlossenen Räumen von Handelseinrichtungen sowie in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen, 2. im öffentlichen Personennahverkehr und seiner Einrichtungen wie Busbahnhof und Bahnhof, 3. während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz.

Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist zwischen 23 und 6 Uhr untersagt, außerdem der Verzehr von Lebensmitteln in der Verkaufsstelle und in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle wie Lebensmittelgeschäften, Kiosken und so weiter, in der die Lebensmittel erworben worden sind.

Die Stadt bittet mit Nachdruck darum, die Maske so oft wie möglich zu tragen und damit sich selbst und andere Menschen zu schützen.