EU-weite Neuregelung für Kindereinträge im Pass

Kinder aus EU-Staaten brauchen eigenen Ausweis

Das städtische Bürgerbüro macht Troisdorfer Eltern darauf aufmerksam, dass ab Dienstag, 26. Juni 2012, auch Kinder eigene Pässe für Auslandsreisen brauchen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern reichen dann nicht mehr aus und werden ungültig. Das geht auf eine EU-Verordnung zurück. Deshalb gilt die Regelung auch für Kinder von Eltern aus anderen EU-Staaten.

Kinder ab Geburt benötigen beim Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument, also Reisepass oder Personalausweis. Für Eltern, deren Reisepässe noch bis spätestens Oktober 2017 gültig und in denen Kinder eingetragen sind, bleiben die Pässe weiterhin gültig, der Kindereintrag muss nicht gestrichen werden.

Troisdorfer Eltern, die mit ihren Kindern in nächster Zeit ins Ausland reisen wollen, müssen im Bürgerbüro im Rathaus Kölner Str. 176 rechtzeitig - besonders mit Blick auf die Sommerferien - neue Reisedokumente für ihre Kinder beantragen. Das gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union und für Familien mit Kindern aus anderen EU-Staaten.

Das italienische Generalkonsulat in Köln hat sogar eine besondere Stelle eingerichtet, um Anträge zur Ausstellung von Personalausweisen für Minderjährige schnell bearbeiten zu können. Termine muss man unter Tel. 0221/400 87 18 oder per Mail an: pass.minori.colonia@esteri.it vereinbaren.

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