Bildung und Teilhabe für noch mehr Troisdorfer Kinder und Jugendliche

Werben gemeinsam für das Teilhabepaket: v.l. Rolf Alfter, Heinz Eschbach, Dr. Stephan Kuhnert, Rolf Bertsche und Jens-Holger Feldmann

„Wir können keinen zu seinem Glück zwingen, aber bis zu 600 Euro im Jahr kann ein Kind aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Das ist ein tolles Angebot für einen Teil der Troisdorfer Familien“, gab Rolf Bertsche, Leiter des Sozial- und Wohnungsamts der Stadt Troisdorf, in einem Gespräch über die zusätzlichen staatlichen Leistungen für Kinder und Jugendliche zu bedenken.

Ab 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, auch sogenannte „Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ erhalten. Das gilt sogar rückwirkend ab Januar 2011. Zuständig für die Bezieher von SGB II-Leistungen ist das Jobcenter in Troisdorf, ansonsten das Sozial- und Wohnungsamt der Stadt. 

Die Bemühungen der Stadt Troisdorf, mehr Kinder und Jugendliche in den Genuss dieser Leistungen zu bringen, erörterten die beiden zuständigen Dezernenten, Erster Beigeordneter Heinz Eschbach und Beigeordneter Dr. Stephan Kuhnert sowie Sozial- und Wohnungsamtsleiter Rolf Bertsche seitens der Verwaltung.

Gemeinsam mit Rolf Alfter als Vorsitzender des Stadtsportverbands Troisdorf (SSVT) und Jens-Holger Feldmann, stellvertretender Geschäftsstellenleiter des Jobcenters Troisdorf mit Sitz im Rathaus, kooperieren sie bei diesem Vorhaben eng. Sie ziehen an einem Strang für die Troisdorfer Kinder und Jugendlichen, damit deren Entwicklungschancen erhöht werden.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Die staatlichen Leistungen sind vielfältig und betreffen sowohl Kosten, die für Kinder in der Schule anfallen, als auch Kosten für sportliche oder kulturelle Aktivitäten:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler (dafür gibt es zweckgebunden 100 Euro bar im Jahr),
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Pro Monat stehen dafür je Kind 10 Euro zur Verfügung, die man beispielsweise auf Aktivitäten in zwei Vereinen aufteilen kann.

Schülerinnen und Schüler sind dabei alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Die Kommunen haben erst Ende Juni 2011 von Land und Kreis erfahren, dass sie für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zuständig sind. Die Stadt Troisdorf hat hinsichtlich dessen Umsetzung zwei Aufgaben. Das Sozial- und Wohnungsamt der Stadt und das Jobcenter sind leistungsgewährende Stellen, bei denen die entsprechenden Anträge auf die Leistungen bearbeitet werden.

Die Stadt Troisdorf ist aber auch ein wesentlicher Erbringer der Leistungen aus dem Paket. Die entsprechenden Aufgaben liegen beim Schulverwaltungs- und Sportamt für die Schulen, beim Jugendamt für die Kindertagesstätten und Trogata (Troisdorfer Ganztag), nicht zuletzt im Kulturbereich bei der städtischen Musikschule.

Einfache gemeinsame Lösungen

Stadt, Jobcenter und SSVT wollen die Transparenz des Verfahrens, dessen Nachhaltigkeit und Effizienz steigern. Sie werden verstärkt für das Bildungs- und Teilhabepaket werben und wollen erreichen, dass möglichst viele Troisdorfer Familien, die für ihre Kinder einen Anspruch auf Leistungen haben, auch entsprechende Anträge beim Jobcenter bzw. beim Sozial- und Wohnungsamt stellen.

„Wir wollen, dass die finanzielle Hilfe schnell bei den Kindern ankommt“, betonte Beigeordneter Kuhnert. Es geht immerhin um 4.100 Kinder und Jugendliche: Beim Jobcenter sind potentiell rund 2.500 Kinder und Jugendliche dem Grunde nach leistungsberechtigt. Allerdings liegen erst für rund 410 Kinder und Jugendliche 660 Anträge vor. Beim Sozialamt sind potentiell rund 1.600 Kinder leistungsberechtigt. Für rund 450 Kinder liegen Anträge vor.

Das Gesetz ist zwar seit Ende März 2011 in Kraft, es fehlte aber bislang für den Bereich der Kinderzuschlags- oder Wohngeldempfänger eine Regelung der Zuständigkeit auf Ebene des Landes. Dies führte zu erheblichen Problemen und zur Verzögerung bei der Umsetzung des Vorhabens. So konnten die gesetzlichen Leistungen bis heute nur in geringem Umfang durch das Jobcenter bzw. nur in wenigen dringlichen Einzelfällen durch die Stadt erbracht werden.

„Die Regelungen kamen wie Phönix aus der Asche und aller Anfang ist schwer, aber ich bin zuversichtlich, dass bis zum Jahresende mehr und mehr Familien die Leistungen beantragt haben werden“, zeigt sich Beigeordneter Eschbach zuversichtlich. Bei der Stadt fehlt derzeit noch die Software für die leistungsrechtliche Abwicklung. Der Rhein-Sieg-Kreis will sie den Kommunen voraussichtlich bis Ende August 2011 liefern.

Gutscheine und Kostenübernahme

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden neue Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer geschaffen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Gewährung der Leistungen (ausgenommen 100 Euro pro Jahr für Schulbedarf und ggfs. Schülerfahrtkosten) in Form von Gutscheinen oder durch Direktzahlungen (Kostenübernahmeerklärungen) an die Leistungserbringer erfolgt. Dies muss mit allen Leistungserbringern entsprechend verhandelt werden, damit auf Dauer eine Lösung gefunden wird.

Gleichzeitig muss der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten werden. Die Verwaltungsabläufe bei der Stadt werden so zwischen Leistungsgewährer und –erbringer abgestimmt, dass einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bildungs- und Teilhabepakets erfüllt werden, zum anderen der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Das Jobcenter wird eingebunden, um ein einheitliches Verfahren zu finden, das den Kriterien sowohl eines möglichst geringen Verwaltungsaufwandes als auch der „Nachhaltigkeit“ entspricht. Die Abrechnung der Stadt mit Schulen, Kitas, Musikschule und Vereinen läuft im Hintergrund ab, damit werden die Familien nicht belastet.

„Das ist nicht nur ein finanzieller Vorteil für die betroffenen Familien und eine tolle Förderung der Kinder, sondern auch Werbung für unsere Troisdorfer Sportvereine und obendrein ein Beitrag zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die mehr und mehr in die Vereine einbezogen werden sollen“, freut sich SSVT-Vositzender Rolf Alfter. Bei der nächsten Versammlung des SSVT werden Bertsche und Feldmann den Sportvereinen das ambitionierte Vorhaben vorstellen und ans Herz legen.

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