Datenschutz bei Google Street View

Troisdorfer Bürger können sich gegen Fotos wehren

„Google Street View“ ist ein Dienst der Internetsuchmaschine „Google“, mit dem man Gebäude, Straßenzüge und andere Objekte im Internet suchen und sich diese in einem stark vergrößerten Panoramabild ansehen kann. Die Bilder werden mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen der Firma Google aufgenommen, die durch die Straßen fahren und diese nahezu vollständig fotografieren.

Die Firma Google hat zwar bereits zahlreiche Straßen in Deutschland fotografiert, bisher sind aber noch keine Bilder aus Deutschland im Internet abrufbar, da Google zuvor den Forderungen der Datenschutzbehörden nachkommen muss. Im Stadtgebiet Troisdorf werden Straßen seit Mai 2010 fotografiert. Ursprünglich sollte der Dienst Ende des Jahres 2010 im Internet gestartet werden.

Dies ist allerdings davon abhängig, ob Google bis dahin alle Forderungen des Datenschutzes erfüllen kann. Bei der öffentlichen Abbildung von Personen und Objekten, die einer natürlichen Person zugeordnet werden können, handelt es sich um eine Veröffentlichung personenbezogener Daten, die nur mit Zustimmung der betroffenen Person erfolgen darf.

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat daher das Recht, der Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet zu widersprechen, auf denen beispielsweise sein Haus, sein Fahrzeug, er oder sie selbst oder sonstiger Besitz abgebildet ist.

Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht gegenüber der Firma Google Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden. Die Firma Google hat zugesagt, Widersprüche auch schon vor der Veröffentlichung zu berücksichtigen, indem die betreffenden Aufnahmen unkenntlich gemacht werden. Selbstverständlich kann der Widerspruch auch noch nach der Veröffentlichung eingelegt werden; in diesem Fall müssen die Aufnahmen sehr zeitnah unkenntlich gemacht werden.

Widerspruch kann entweder jede einzelne Person selber einlegen oder es kann sich jeder in eine Widerspruchsliste bei der Stadtverwaltung Troisdorf eintragen, die der Firma Google übersandt wird.

Einzelwiderspruch

Wer selbst Widerspruch einlegen möchte, kann auf ein Muster des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  zurückgreifen.

Da auf den Aufnahmen der Firma Google die Hausnummern der Häuser nicht immer zu erkennen sind, müssen Gebäude oder sonstige Objekte zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden.

Sammelwiderspruch

Google erklärte sich gegenüber dem Verbraucherministerium bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit Unterschriften, Adressen und genauen Beschreibungen der Objekte zu akzeptieren. Eine Widerspruchsliste, in der die Troisdorfer Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Eintragungen machen können, liegt an der Info-Theke des Bürgeramts im Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, zunächst bis zum 30. September 2010 aus.

Bei der Auslegung der Widerspruchsliste handelt es sich um ein Angebot der Stadt Troisdorf, Widersprüche zu sammeln und diese zu übermitteln. Für das Entfernen der Abbildungen ist allein die Firma Google verantwortlich.