Förderprogramme

Förderprogramm Klimaschutz und Klimafolgenanpassung der Stadt Troisdorf

Um die Folgen des Klimawandels abzumildern und Wohngebäude bzw. Grundstücke in der Stadt klimarobuster zu gestalten, führte die Stadt Troisdorf im Jahr 2023 das städtische Förderprogramm mit neuen Haushaltsmitteln fort.

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind wichtiger denn je. Schon heute ist der Klimawandel spürbar – anhaltende Hitze- und Trockenperioden, starke Niederschläge und Überschwemmungen treten immer häufiger auf. Umso wichtiger ist es, in klimafreundliche Lösungen zu investieren und die Folgen des Klimawandels abzumildern. Zu diesem Zweck besteht in Troisdorf bereits seit mehreren Jahren ein Förderprogramm für Privathaushalte.

Dieses ist auch 2023 auf großes Interesse gestoßen und viele Troisdorfer Bürger*innen haben einen Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Nun endete die Antragsfrist zum 31.12.2023.

Ob auch für das kommende Jahr wieder Fördermittel bereitgestellt werden, wird im Frühjahr 2024 entschieden. Neuigkeiten werden rechtzeitig auf der Homepage und in der Presse veröffentlicht. 

Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung in der Förderrichtlinie (rechts oben im Menü) über die gültigen Förderbedingungen, die Höhe der Zuschüsse und die benötigten Antragsunterlagen. Achtung: Es sind nur Maßnahmen förderfähig, mit denen noch nicht begonnen wurde! Dies beinhaltet auch die Auftragsvergabe.

Falls Sie nicht über einen Internetanschluss verfügen, können in Einzelfällen auch Anträge in Papierform gestellt werden. Dazu können die Antragsformulare beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz angefordert bzw. abgeholt werden. Zur Beachtung: Die Antragsvordrucke von letztem Jahr sind nicht mehr gültig, da alle Formulare im Zuge der Aktualisierung des Förderprogramms überarbeitet wurden. 

Übersicht Fördermaßnahmen 2023

Weitere Details und Förderhöhen finden Sie in der Förderrichtlinie (im Menü rechts)

A – Energetische Gebäudesanierung von Bestandsgebäuden

B - Erneuerbare Energien und Klimafreundliche Mobilität

C - Anpassungsmaßnahmen

  • Achtung: eine vorhergehende Energieberatung ist verpflichtend (vgl. Förderrichtlinie)
  • Installation von privaten Wallboxen / Ladesäulen
  • Einbau einer unterirdischen Regenwasserzisterne ab 2000 Litern Fassungsvermögen
  • Wärmedämmung von Dach und Fassaden, Kellerdecken und obersten Geschoßdecken
  • Neukauf von (elektrischen und nicht-elektrischen) Lastenrädern
  • Entsiegelung von Flächen
  • Fenster- und Haustürtausch
  • PV-Anlage mit Speicher
  • Rückbau und Begrünung von Schottergärten
  • Heizungstechnik (z.B. Pelletheizung, Brennstoffzelle, Wärmepumpe, Solarthermie)
  • Heizstab zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung durch PV Anlage
  • Dachbegrünung und Fassadenbegrünung

 

  • Thermische Solaranlage zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung

 


  • Balkonkraftwerk / steckerfertige Solaranlage mit max. 600 Watt Leistung

Anlagen zum Antrag:

  • Eigentumsnachweis Wohngebäude
  • Ausführliches Angebot eines Fachunternehmens
  • Nachweis der erfolgten Energieberatung mit Empfehlung der Sanierungsmaßnahme
  • Bei Denkmalschutz: Genehmigung der Baumaßnahme

Anlagen zum Antrag:

  • Eigentumsnachweis Wohngebäude; bzw. bei Balkonkraftwerken in Mietobjekten schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Ausführliches Angebot eines Fachunternehmens; bzw. bei Balkonkraftwerk Angaben zu Typ, Hersteller und Kosten
  • Ggfls. Planungsunterlagen zur Veranschaulichung Ihres Vorhabens

Anlagen zum Antrag:

  • Eigentumsnachweis; bei Begrünung von Mietgärten: Einwilligung des Vermieters
  • Angebot eines Fachunternehmens /bei Eigenleistung detaillierte Kostenkalkulation (inkl. Materialen / Einzelkomponenten / Arbeitsaufwand)
  • Lageplan (mit Eintragung der zu entsiegelnden/begrünenden Flächen inkl. Maßen)
  • Fotos der Fläche, um Art und Umfang der Maßnahme eindeutig zu dokumentieren
  • Falls erforderlich: Genehmigungen der zuständigen Behörden, v.a. zu prüfen im Wasserschutzgebiet