Übersichtsplan T 31, 13. Änderung

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan O 10, Blatt 1, 3. Änderung - Vorentwurf

ÖB-FrühBet_O10_BL1_3Ae

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren O10, Blatt 1, 3. Änderung - Vorentwurf

Stadtteil Troisdorf - Oberlar, Bereich Gewerbegebiet Mottmannstraße


Planungsvorhaben: 

Ausschluss Bordelle und bordellartigen Betrieben

Verfahrensschritt:
Unterrichtung zu Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Frist vom 20.04.2026  bis einschließlich 19.05.2026

Verfahrensart:

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches ohne Durchführung einer formalisierten Umweltprüfung.

Plangebiet: 

Das Plangebiet umfasst das Gewerbegebiet entlang der Mottmannstraße im Stadtteil Oberlar, zwischen der Autobahn A 59, Im Zehntfeld und Magdalenenstraße. Das Gewerbegebiet ist überwiegend durch Handwerksbetriebe und Dienstleistungsbetriebe geprägt.

Ziel und Zweck der Planung:

Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans O 10, Blatt 1 verfolgt die Stadt Troisdorf das Ziel, den Charakter des Gewerbegebiets an der Mottmannstraße in Oberlar als hochwertigen Standort für gewerbliche Nutzungen dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist es im Interesse der Stadt, die vorhandenen Gewerbeflächen insbesondere für produzierendes Gewerbe und kleinere Handwerksbetriebe langfristig zu sichern, da Troisdorf insgesamt nicht über ausreichende Flächenreserven für Gewerbenutzungen verfügt.

Dies soll erreicht werden, indem zum einen Nutzungen, die das Gewerbegebiet negativ beeinflussen oder beeinträchtigen, ausgeschlossen werden sollen. Zum anderen sollen wie bisher nicht-produzierende bzw. nicht-handwerkliche gewerbliche Nutzungen (z.B. Einzelhandel) ausgeschlossen werden. Letzteres ergibt sich auch aus dem Einzelhandelskonzept für die Stadt Troisdorf (2020). 

Verfahrensstand:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 23.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan O 10, Blatt 1 im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung einer 3. Änderung zu unterziehen. 

Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:

In der Zeit vom 20.04.2026  bis 19.05.2026 einschließlich sind die nachstehenden Planungsdokumente im Rathaus der Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. OG für jedermann einsehbar. Dort besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. 

Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an die Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de. Ergänzend  besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme per Post an die o.g. Adresse und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift (hierzu wird eine Terminvereinbarung empfohlen). Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.

Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme aus: