Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Gem. Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Stadt Troisdorf als Kommune mit knapp 80.000 Einwohnern verpflichtet, eine KWP bis zum 30. Juni 2028 zu erstellen. Aktuell noch ausstehende Novellen des WPGs ersetzen nicht das bestehende WPG, sondern erweitern es. Die Novellierung des WPG setzt die Durchführung einer KWP nicht außer Kraft.
Wo steht die Stadt Troisdorf?
Die Stadt Troisdorf hat ihre Tochtergesellschaft IPTro als starken Partner mit großem technischem und örtlichem Know-how im Zuge einer Inhouse Vergabe mit der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Wir werden dabei von kurzen Wegen und der guten Beteiligungsmöglichkeit der lokalen Stakeholder profitieren. Die intensive Bearbeitungsphase der KWP hat im Juli 2026 begonnen.
Dabei werden die nachstehenden Schritte bearbeitet:
- Ablauf der Wärmeplanung (§13)
- Eignungsprüfung (§ 14)
- Bestandsanalyse (§ 15)
- Potenzialanalyse (§ 16)
- Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios (§ 17)
- Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§ 18) sowie Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (§ 19)
- die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie (§ 20)
Wichtigster Akteur und Partner bei der KWP sind die Stadtwerke Troisdorf (SWT). Hier besteht seit längerem ein regelmäßiger Austausch über die geplanten städtebaulichen Entwicklungen und deren Energie- und Wärmeversorgung. Seit 2014 betreiben die SWT bereits erfolgreich kalte Wärmenetze (Geothermie). Sie stellen somit bereits jetzt eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Neubaugebieten sicher und berücksichtigen die Voraussetzungen für unterschiedlichste Wärmetechnologien in den einzelnen Stadtgebieten.
Bedeutung der KWP für die Bevölkerung und die Akteure in Troisdorf
Gemäß § 31 WPG müssen Wärmenetze bis spätestens zum 31.12.2044 vollständig klimaneutral betrieben werden. Nach den Neuregelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) bedeutet dies für Gebäudeheizungen jedoch kein Verbot von Gasheizungen ab 2045. Vielmehr greift ab 2045 eine gesetzliche Grüngasquote von 100 Prozent für Energieversorger. Gasnetz und Heizungsanlagen dürfen somit weiter betrieben werden, sofern sie ab 2045 ausschließlich mit vollständig klimaneutralen Gasen – wie Biomethan oder Wasserstoff – gespeist werden. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer muss sich also Gedanken machen, wie die eigene Immobilie darauf vorbereitet werden kann. Die KWP bildet dabei die Grundlage für die Ausgestaltung der zukünftigen Wärmeversorgung auf unserem Stadtgebiet. Dafür werden im Rahmen der KWP verschiedenste Methoden der Wärmeversorgung unter den aktuellen Rahmenbedingungen untersucht. So soll die KWP einen sinnvollen Rahmen für die zukünftige Wärmeversorgung stecken. Die KWP ist jedoch ausdrücklich kein Instrument für die individuelle Gebäude-Sanierungs- und Heizungsplanung der Bevölkerung gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für eine individuelle Energieberatung können Sie sich beispielsweise an die Verbraucherzentrale NRW wenden.
Bei der KWP gilt Energieeffizienz weiterhin als der wichtigste Baustein. Bezogen auf Gebäude heißt das, dass zunächst Einsparungen im Wärmeverbrauch, insbesondere durch Wärmedämmung erzielt werden sollen.
Ob in Troisdorf zukünftig genügend Biogas oder Wasserstoff zu Heizzwecken zur Verfügung stehen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt fraglich und wird im Rahmen der KWP überprüft.
Der Einbau einer neuen Gasheizung ist durch die Vorgaben des GModG mit erheblichen Risiken verbunden. Das Gesetz schreibt für neu installierte Gasheizungen ab dem 1. Januar 2029 die Einhaltung einer ansteigenden Pflichtquote für erneuerbare Energien (wie Biomasse oder Wasserstoff) vor. Diese Quote startet 2029 bei 15 %, erhöht sich bis 2035 auf 30 % sowie bis 2040 auf 60 % und führt bis zum Jahr 2045 zur vollständigen Klimaneutralität (100 %).
Um die Vorgaben des GModG an Heizungsanlagen zu erfüllen, eignet sich aktuell vor allem der Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einbau einer Wärmepumpe. Diese gelten als effizienteste Versorgungstechnologien.

Wo in Troisdorf zukünftig Wärmenetze ausgebaut werden oder neu entstehen können, wird ebenfalls in der KWP untersucht und ausgearbeitet.
Im Gegensatz zum GModG ist die KWP ein reines Planungsinstrument und löst keine Pflichten aus. Sie wird als strategisch wichtiges Instrument für die gesamtstädtische Planung benötigt und weist in Zielszenarien perspektivisch Eignungsgebiete für unterschiedlich Wärmeversorgungsarten aus. Sie bietet somit Bürgerinnen und Bürgern, Eigentümern, Versorgern, der Wohnungsbranche, Gewerbetreibenden und vielen weiteren Akteuren Anhaltspunkte für Ihre jeweiligen individuellen Entscheidungen, damit die Wärmewende auch in Troisdorf gelingen kann.