Förderung sozialer Projekte in Troisdorf

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinnützige Vereine können eine Förderung beantragen.

Was muss bei der Antragstellung beachtet werden?

  • Antragsfrist für eine Förderung im Jahr 2027: 31. August 2026
  • Der Antrag muss enthalten:
  1. Konkrete Beschreibung des Vorhabens
  2. Angestrebtes Ziel
  3. Begründung zur Zielerreichung
  4. Notwendige Nachweise und Finanzierungsübersichten

Wo gibt es weitere Informationen und Antragsunterlagen?

Alle Unterlagen und Infos finden Sie online unter:

https://onlinedienste.troisdorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/587/show

Wie erfolgt die Entscheidung?

Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Inklusion entscheidet auf Basis einer Empfehlung des Amtes für Soziales, Wohnen und Integration über die Förderung und die Höhe der Fördersumme.

Kontakt für Rückfragen:

Frau Zeltz-Spanier

Telefon: 02241 900 519

E-Mail: InklusionundEntwicklung@troisdorf.de