Ab dem 13. März:

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 13. März und endet am 24. April 2023. In diesen sechs Wochen können sich Teilnehmende zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben. Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite zur Verfügung, den die Bürgerinnen und Bürger ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig.

Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Weiteres Informationsmaterial, zum Beispiel für Bürgerinnen und Bürger, sind im Medienbereich veröffentlicht.

Informationen zur zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie rechtzeitig vom Eisenbahn-Bundesamt.