10.000 Euro für den Denkmalschutz:

Stadt Troisdorf unterstützt Denkmaleigentümer

In diesem Jahr wurden die städtischen Fördermittel um ein Vielfaches erhöht, so dass insgesamt 50.000 Euro für private Denkmalpflegemaßnahmen zur Verfügung stehen. Das Land Nordrhein-Westfalen, das die Fördermittel zur Hälfte refinanziert, folgte dem Troisdorfer Vorhaben und erhöhte seinen Anteil ebenso.

Die höchste Einzelförderung dieses Jahres wurde für aufwändige Sanierungsmaßnahmen an einem der schönsten Troisdorfer Bürgerhäuser bewilligt, das Familie Werner seit Jahren mit viel Engagement und großem finanziellen Einsatz pflegt. Bei dem am Fischerplatz gelegenen Schmuckstück wurde nicht nur das Dach saniert und denkmalgerecht gedämmt, sondern auch die noch original erhaltenen Fenster von einem Fachbetrieb aus Niedersachsen saniert und isoliert. Die finanzielle Förderung der Maßnahme durch die Stadt Troisdorf und das Land NRW in Höhe von 10.000 Euro überreichte Bürgermeister Alexander Biber persönlich.

Im Anschluss informierte Bürgermeister Alexander Biber im Rahmen eines Pressetermins über Änderungen im Denkmalschutzgesetz und die damit einhergehenden Anpassungen bei der Genehmigung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in Troisdorf:

Solarenergie für Troisdorfer Denkmalbesitzer

Die Energiewende stellt die Eigentümer*innen von denkmalgeschützten Gebäuden zusätzlich vor besondere Herausforderungen. Schließlich müssen sie nicht nur die passende Technik für ihr Haus finden, sondern auch noch einen Antrag auf Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz stellen. In den alten Gesetzen und Satzungen kam das Thema Solarenergie noch gar nicht vor. Weil ein Denkmal möglichst unverändert erhalten werden muss, wurden Solaranlagen auf Denkmaldächern daher in der Regel abgelehnt.

Für Bürgermeister Alexander Biber hat das Thema Solarenergie höchste Priorität:

„Wir müssen hier schnell bürgerfreundliche Lösungen umsetzen. Die Energiewende macht auch die rasche Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden für Solaranlagen notwendig.“

Das neue Denkmalschutzgesetz für NRW räumt den Belangen des Klimaschutzes eine große Bedeutung ein. Die Satzungen für die Troisdorfer Denkmalbereiche sollen daraufhin erneuert werden.

Auf Basis von Leitlinien des zuständigen NRW-Ministeriums von Anfang November gelten daher in Troisdorf nunmehr die folgenden Regelungen für die Genehmigung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden.

Erlaubt sind

  • Solaranlagen auf nicht denkmalgeschützten Nebengebäuden, z. B. Garagendächern, Gartenhäusern, nachträglichen Anbauten
  • Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, wenn sie vom öffentlichen Raum nicht einsehbar sind
  • Solaranlagen, die vom öffentlichen Raum einsehbar sind, wenn sie das Aussehen des Daches nicht wesentlich verändern. Dank des technischen Fortschritts gibt es mittlerweile auch matte und rote Photovoltaikmodule oder Module, die in Dachziegel eingebaut sind.
  • Solaranlagen auf vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Dächern müssen unauffällig in die vorhandene Dachfläche integriert werden, d. h. sie müssen eine geschlossene, homogene Fläche bilden, die flächenbündig in die Dachdeckung eingebaut ist. Die PV-Anlage muss matt sein und homogen die Farbe der Dachdeckung haben. PV-Anlagen auf herausragenden Einzelbaudenkmälern oder konstituierenden Bauten im Ensemble sind nicht zulässig.
  • Solaranlagen auf Flachdächern sind zulässig. Sie dürfen nicht über die Dachfläche überstehen und müssen – wenn keine Attika vorhanden ist – flach auf der Dachfläche aufliegen. Bei Vorhandensein einer Attika dürfen sie so weit aufgeständert werden, dass sie diese nicht überragen.

Zu den berühmtesten Troisdorfer Dächern gehören die roten und schwarzen Dächer in den denkmalgeschützten Arbeitersiedlungen der Firma Mannstaedt. Die Rote und die Schwarze Kolonie tragen sogar ihren Namen nach den charakteristischen Dächern. Deren Formen sind so vielfältig, dass hier, wie auch bei allen anderen Denkmälern, im Einzelfall geprüft werden muss, wie die Nutzung von Solarenergie ermöglicht werden kann.

Solaranlagen auf Denkmälern bleiben generell genehmigungspflichtig. Denkmaleigentümer*innen müssen dazu einen Antrag an die Stadt Troisdorf als Untere Denkmalbehörde stellen.

Auskunft erteilt Fr. von Berg, Telefon: 02241 900-466, oder Mail: denkmal@troisdorf.de.

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