Landtagswahl am 15. Mai 2022

Troisdorfer Wahlamt ab 19. April 2022 geöffnet

Dazu muss man ein Ausweisdokument, wie den Personalausweis oder Reisepass mitbringen, möglichst aber auch die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung.

Beachten Sie bitte, dass beim Betreten des Rathauses mindestens eine medizinische/OP-Maske - besser eine FFP2-Maske, getragen werden muss. Falls Sie Ihre eigene Maske vergessen sollten, keine Sorge es werden welche zur Verteilung bereitgehalten.

Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind:

Montag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr;

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und

Freitag von 07.30 bis 12.30 Uhr.

Am Freitag vor der Wahl (13. Mai 2022) ist das Wahlamt sogar von 07.30 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Es ist die letzte Möglichkeit für die Beantragung von Briefwahlunterlagen.

Auskunft im Wahlamt

Auskunft über Briefwahl und Wahlberechtigung geben im Wahlamt, Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf:

Petra Göllner, Tel. 02241/900-311 oder -231, E-Mail: goellnerp@troisdorf.de , Fax: 02241/900-8311, und

Kerstin Nerowski, Tel. 02241/900-232, E-Mail: nerowskik@troisdorf.de , Fax: 02241/900-369225.

Briefwahl beantragen

Die Briefwahlunterlagen können Wahlberechtigte auf unterschiedlichen Wegen beantragen. Der Wahlberechtigte muss den schriftlichen Antrag persönlich unterschreiben und folgendes angeben:

  • Namen,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum
  • vollständige Anschrift in Troisdorf (evtl. zusätzlich die Reiseanschrift)

Längstens bis zum 13. Mai 2022, 18:00 Uhr, besteht die Möglichkeit wie folgt Briefwahlunterlagen zu beantragen:

·         Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages (www.troisdorf.de)

  • Mit dem QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte
  • Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes, formlos (Unterschrift nicht vergessen)
  • oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte (Versand der Karten bis zum 24. April 2022).
  • Per Fax: 02241/900-8311 oder 02241/900-369225

Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden. Aber die Unterschrift nicht vergessen!

Die Postanschrift lautet:

Stadt Troisdorf
Wahlamt
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf

Eine telefonische Beantragung ist allerdings ausgeschlossen. Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer beglaubigten Abschrift zum Nachweis der Berechtigung zur Antragstellung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Das gilt auch für Ehepartner!

Bei Postversand des Antrags auf Briefwahlunterlagen an die Stadt Troisdorf, denken Sie bitte daran, dass Sie diesen in einem frankierten Umschlag (Briefentgelt) absenden.

Vollmacht für andere Wähler

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Das gilt auch für Ehepartner!

Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Das hat sie der Behörde vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern und sie muss sich ausweisen können. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl werden in der Stadt Troisdorf bis spätestens 24. April 2022 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten verschickt. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Petra Göllner, Tel. 900-311 oder -231, oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-232, in Verbindung, damit Ihre Wahlberechtigung geprüft werden kann.

Auch bei allen anderen Fragen rund um die Wahlberechtigung zur Landtagswahl können Sie sich gerne mit Petra Göllner, Tel. 900-311- oder -231, goellnerp@troisdorf.de, oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-232, nerowskik@troisdorf.de, in Verbindung setzen.

Bei Fragen über die Wahlhelfertätigkeit in einem Wahllokal anlässlich der Landtagswahl können Sie sich gerne mit Monika Frey, Tel. 900-312, freym@troisdorf.de oder Christian Blum, Tel. 900-9224, blumc@troisdorf.de, in Verbindung setzen.