Kontrollen auf den Bahnhöfen:

Masken auf Bahngelände und an Bushaltestellen tragen!

Christian Marosvary leitete den Einsatz des Ordnungsamtes.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sprachen Fahrgäste der Bahn direkt an, wenn die Maske nicht richtig saß.
Gemeinsame Kontrolle: Ordnungsamt, Bundespolizei und DB Sicherheit kontrollierten im Troisdorfer Bahnhof.

Überrascht reagierten viele Fahrgäste der Bahn, als sie die Treppe zu Unterführung und Gleisen betraten: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes und der DB Sicherheit sowie mehrere Polizisten standen auf dem Gleis und in der Unterführung bereit, um das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zu überprüfen. Damit wurde erneut auf die Regelungen zum Gesundheitsschutz hingewiesen.

Von 15 bis 18 Uhr wurde an den Bahnhöfen in Troisdorf, Troisdorf-Spich und Siegburg die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Bushaltestellen. Seit dem 12. August 2020 (!) gilt bei Verstößen ein Bußgeld von 150 Euro.

Gemeinsam Kontrollen durchgeführt

Die gemeinsame mehrstündige Aktion von Ordnungs- und Sicherheitskräften wurde von Nahverkehr Rheinland (NVR) koordiniert, zuständig für den Schienenpersonennahverkehr. Unter dem Motto „Maskenpflicht ÖPNV“ waren zwei Mitarbeiter der DB Sicherheit, sechs des städtischen Ordnungsamtes und vier Bundespolizisten im Einsatz.

Wer keine Maske mit sich führte, musste mit einer Personalienfeststellung (§24 OBG und §12 PolG) rechnen, der Anhörung nach §55 OWIG und der Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Das wurde in fünf Fällen notwendig. Das Ordnungsamt verteilte kostenlos Masken an Personen, die keine Maske mit sich führten.

In den Bahnen trug man Maske

Wer eine Maske bei sich hatte, sie aber nicht nutzte, musste seine Personalien angeben, wurde aufgefordert, die Maske ordnungsgemäß zu tragen und bekam eine mündliche Verwarnung. Wer eine Maske nicht richtig trug – zum Beispiel die Nase nicht bedeckt -, musste ebenfalls seine Personalien angeben und wurde aufgefordert, sie ordnungsgemäß zu tragen zusammen. Dazu gab es 115 mündliche Verwarnungen.

„Grundsätzlich stellten wir fest, dass eine Vielzahl der Nutzer des ÖPNV die Masken ordnungsgemäß trugen und die mündlich verwarnten Personen aus Unwissenheit oder Unbedarftheit heraus die Masken nicht oder nicht richtig trugen. Bei Kontrollen innerhalb der S-Bahnen wurden keine Verstöße festgestellt“, berichtete Christian Marosvary, Leiter des Sachgebiets Ordnung und Innenstadtmanagement im städtischen Ordnungsamt.