Erklärung von Polizei und Ordnungsämtern:

Sicherheit an Karneval

Die Polizei Rhein-Sieg-Kreis und die 11 Kommunen in deren Zuständigkeitsgebiet sowie die Straßenverkehrsbehörde des Kreises haben gemeinsam einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, um dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis an Karneval Rechnung zu tragen. Darin heißt es:

„Behörden und Veranstalter verfolgen das gemeinsame Ziel, die Sicherheit von friedlich Feiernden zu gewährleisten, damit der rheinische Karneval traditionell gelebt werden kann. Polizei, Ordnungsämter und private Sicherheitsdienste werden verstärkt präsent sein und auch gemeinsam Kontrollen durchführen. Sie haben sich auf mögliche Sicherheitsstörungen vorbereitet und für eine Vielzahl von Veranstaltungen Sondereinsätze geplant. Die Sicherheitskräfte werden insbesondere an Weiberfastnacht und bei den großen Karnevalsumzügen durch die Bereitschaftspolizei unterstützt.

Es ist allerdings nicht möglich, alle Karnevalsveranstaltungen zu berücksichtigen. Insbesondere für Feiern in Gaststätten und Sälen wird für die Veranstalterinnen und Veranstalter der Einsatz von qualifizierten Sicherheitsdiensten dringend empfohlen. Für große Umzüge und größere ortsfeste Veranstaltungen unter freiem Himmel sind räumlich erweiterte und verstärkte Absperrungen an neuralgischen Punkten vorgesehen.

Zugangs- und Personenkontrollen werden insbesondere bei abgesperrten stationären Feiern erfolgen. Bei allen Veranstaltungen müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Taschenkontrollen rechnen. Dabei werden Waffen (z.B Pfefferspray, Messer, Schlagwerkzeuge, Gaspistolen) und andere gefährliche Gegenstände sichergestellt. Das gilt auch, wenn ein „Waffenschein“ vorliegt. Die Feiernden werden gebeten, auf große Taschen und Rücksäcke zu verzichten.

Bei Umzügen sollten angrenzende Einmündungen und Kreuzungen von den Zuschauern möglichst frei gehalten werden, um einen schnellen Zugang für Einsatz- und Rettungskräfte zu ermöglichen. Diese Örtlichkeiten werden auch zur Evakuierung der Menschen im Gefahrenfall benötigt.

Besucherinnen und Besucher von Karnevalsveranstaltungen können ihren Beitrag zur Sicherheit leisten, indem Sie aufmerksam bleiben und ungewöhnliche Beobachtungen der Polizei, Ordnungsdiensten oder Sicherheitskräften melden.

Nach wie vor gilt ein besonderes Augenmerk der Behörden dem Jugendschutz. Verbotene alkoholische Getränke werden bei Kindern und Jugendlichen sichergestellt. Wer als Erwachsener oder Händler illegal Alkohol an Minderjährige abgibt, muss mit einer Anzeige rechnen.

Eine 100% Sicherheit kann es allerdings nicht geben. Die Polizei Rhein-Sieg sowie die zugehörigen Städte und Gemeinden sind sich der gemeinsamen Verantwortung bewusst und geben ihr Bestes, um einen friedlichen und fröhlichen Karneval 2020 zu ermöglichen".