Neuer Ortsvorsteher in Troisdorf-Sieglar:

Wolfgang Högemann folgt auf Gisela Günther

Übergabe in der Ratssitzung: v.l. Vize-Bürgermeisterin Gisela Günther, neuer Ortsvorsteher Wolfgang Högemann und Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski.

Nach den Wechseln der Ortsvorsteher in Troisdorf-Rotter See und -Bergheim hat nun auch die bisherige Sieglarer Ortsvorsteherin Gisela Günther ihr Amt nach 20 Jahren rastlosem und erfolgreichem Einsatz für den Stadtteil Sieglar abgegeben. Sie bleibt aber weiterhin Mitglied des Stadtrats und eine der vier Vize-Bürgermeister der Stadt Troisdorf.

Seit 1999 war Gisela Günther (CDU) in der Funktion der Ortsvorsteherin als rührige Vermittlerin zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und dem Stadtrat und der Stadtverwaltung auf der anderen Seite unterwegs. In Vereinen und Sieglarer Einrichtungen sowie bei Gratulationen zu Ehe- und Altersjubiläen war sie immer präsent.

Zu ihrem Nachfolger als Ortsvorsteher hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 7. Mai 2019 Wolfgang Högemann (65) einstimmig gewählt. Er war langjähriger PR-Manager der Firma Reifenhäuser und Vorstandsmitglied im Unternehmer-Club pro Troisdorf. Er ist Mitglied der CDU und war als Sachkundiger Bürger im Kultur- und im Stadtentwicklungsausschuss aktiv.

Högemann wohnt in Troisdorf-Sieglar und ist unter Tel. 02241/2355822, Fax: 02241/2355821, E-Mail: OrtsvorsteherT@Troisdorf.de erreichbar.

Ehrenbeamter und Vermittler

Die Ortsvorsteher in den 12 Stadtteilen werden vom Stadtrat für die Dauer einer Ratsperiode gewählt und sind Bindeglied zwischen Stadtteil und Stadtrat. Als Ehrenbeamte sind sie mit bestimmten „Geschäften der laufenden Verwaltung“ beauftragt. Mehr Infos im Netz auf www.troisdorf.de unter Stadt/Rathaus, Rubrik Rat/Ausschüsse, Stichwort Ortsvorsteher. Im § 3 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf heißt es:

”Der Ortsvorsteher hat die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seiner Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder an den für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuß weiterzuleiten. Der Rat bzw. der Ausschuß soll den Ortsvorsteher vor der Entscheidung über Angelegenheiten, die Belange der Ortschaft berühren, hören“.