Ordnungsdienst der Stadt Troisdorf:

Mehr Personal, mehr Sicherheit

Im letzten Jahr war der städtische Ordnungsdienst in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Es gab Beschwerden über das laute und ungehörige Auftreten einiger Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt weist darauf hin, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig vor Ort sind, aber nicht gleichzeitig überall sein können, und dass sie selbstverständlich an Recht und Gesetze gebunden sind.

Um aber noch präsenter zu sein und bei Ordnungswidrigkeiten noch schneller reagieren zu können, ist der Ordnungsdienst personell vergrößert worden. Die Stellenzahl ist im Laufe dieses Jahres von fünf auf 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erweitert worden. Freilich kommen damit auch weitere Kosten auf die Stadt zu.

Der Ordnungsdienst ist montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr im Einsatz, samstags von 10 bis 24 Uhr, bei städtischen Veranstaltungen auch sonntags. Die Damen und Herren in blauen Uniformen zeigen Präsenz insbesondere im Innenstadtbereich, in städtischen Parkanlagen, am Rotter See sowie bei Märkten und Veranstaltungen.

Außerdem kontrolliert der Ordnungsdienst schwerpunktmäßig die Lage in den Stadtgebieten, in denen es oft Beschwerden zum Beispiel über Hundekot, nicht angeleinte Hunde oder Lärmbelästigungen gibt. Die Beschwerden haben allenthalben zugenommen.

Troisdorfer Ordnungspartnerschaft

Im Rahmen der Troisdorfer Ordnungspartnerschaft arbeitet der Ordnungsdienst in vielen Bereichen eng mit den Bezirkspolizisten in den Stadtteilen, mit der DB Sicherheit und der Bundespolizei zusammen. Regelmäßig erfolgen gemeinsame Streifengänge.

Im Rahmen der Kontrollen werden bei Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung wie störendem verbotenen Verhalten, Lärmbelästigungen oder Verstoß gegen die Anleinpflicht für Hunde (Landeshundegesetz NRW) zunächst mündliche Verwarnungen ausgesprochen, bei weiteren Verstößen Platzverweise erteilt, Personalien festgestellt oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Nicht überall gleichzeitig

Der § 24 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes NRW überträgt den Ordnungsämtern Befugnisse aus dem Polizeigesetz, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Dazu gehören zum Beispiel die Identitätsfeststellung und die Erteilung von Platzverweisen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes beobachten die Entwicklung in der Innenstadt sehr genau, können jedoch nicht überall gleichzeitig sein. Mit dem zusätzlich bereit gestellten Personal hat sich aber die Situation in der Innenstadt weiter verbessert.

Hotline des Ordnungsdienstes

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst des Ordnungsamtes sind allesamt erfahrene Verwaltungskräfte, größtenteils mit jahrelanger Routine im Außendienst. Sie sind in ihrem alltäglichen Einsatz trotzdem hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt.

Bürgerinnen und Bürger melden sich vor allem bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bei Lärm- oder Geruchsbelästigungen, wenn sie hilflose Personen antreffen oder sich über aggressives Betteln beschweren. Der Ordnungsdienst ist montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr, samstags von 10 bis 24 Uhr mobil unter Tel. 02241/900-333 zu erreichen.