Wasserqualität und Ordnungspartnerschaft:

Schilder weisen auf angemessenes Verhalten am Rotter See hin

Sorgen sich um die Sauberkeit des Rotter Sees: v.l. Doris Almon (Ordnungsamt), Carsten Walbröhl (Baubetriebsamt), Thomas Petruszek und Ulrike Tesch (Amt für Umwelt- und Klimaschutz) sowie Ortsvorsteher Alfons Bogolowski.
Pläne des Geländes am Rotter See: Amtsleiterin Ulrike Tesch und Doris Almon aus dem Ordnungsamt appellieren an die Besucher des Sees.

In den letzten Jahren hat sich die Wasserqualität des Rotter Sees zeitweise verschlechtert, insbesondere in den heißen Sommermonaten. Bei der letzten Messung der Qualität am 20. Mai 2015 wurden jedoch wieder gute Werte erreicht: Die Menge der Escherichia, kurz E.coli-Bakterien ist auf weniger als 15 pro 100 ml gesunken, die Zahl der intestinalen Enterokokken, eine Art der Streptokokken, liegt bei Null. Beide Bakterienarten gehören beim Menschen zur normalen Darmflora.

Schuld an der immer wieder auftretenden Verschlechterung der Wasserqualität sind unter anderem die Besucher des Rotter Sees selbst, vor allem diejenigen, die Enten füttern und dabei altes Brot oder andere Lebensmittel in den See werfen. Dieses Verhalten ist nur schwer zu überwinden. Uneinsichtig begegnen „Entenfütterer“ den Mitarbeitern des Ordnungsamtes, die sie auf ihr Fehlverhalten ansprechen.

Das Entenfüttern hat extrem negative Folgen für den See. Darüber informieren die restaurierten Hinweisschilder, die wieder aufgestellt wurden, weil die alten verwittert waren oder dem Vandalismus zum Opfer gefallen sind. Durch das „Entenfüttern“ werden mehr Vögel an den See gelockt, als dieser ohne Fütterung ernähren könnte.

Die Vögel verkoten den See stärker als seine natürliche Reinigungskraft auszugleichen vermag. Hierdurch vermehren sich gesundheitsgefährdende Keime im Wasser und übermäßiger Algenwuchs wird gefördert. Dazu gehören vor allem das ÄhrigeTausendblatt, die Kanadische Wasserpest und das Kammförmige Laichkraut. Das hat letztlich eine Sauerstoffverringerung des Seewassers zur Folge.

Abfall richtig entsorgen!

Um dies zu vermeiden sind aber auch Hundebesitzer aufgefordert, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht liegen zu lassen, sondern in Kotbeuteln einzusammeln. Ebenso sind die Nutzer des Badeufers aufgerufen, keinen Müll oder Essensreste zurück zu lassen, sondern diese einzusammeln und zu Hause oder in den von der Stadt Troisdorf bereit gestellten weißen Tonnen zu entsorgen.

Treffen der Ordnungspartner

Alljährlich zur Vorbereitung der Saison im April findet unter der Leitung des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Troisdorf das „Ordnungspartnerschaftstreffen Rotter See“ statt, um die bevorstehende Saison zu planen und zu beratschlagen, wie die Zustände am Rotter See verbessert werden können.

Teilnehmer sind Angelsportverein Sieglar, Gesundheitsamt Rhein Sieg Kreis, Polizei, DLRG, Ortsvorsteher Rotter See, Dive Buddy Tauchverein, Ordnungsamt und Bauhof der Stadt Troisdorf sowie interessierte Bürger.

Regelmäßige Reinigungen

Bei den Treffen verständigen sich Ortsvorsteher Alfons Bogolowski und die Nutzer des Rotter Sees - hierzu gehören vor allem der Angelsportverein Sieglar, die DLRG und der Tauchverein Dive Buddy - auf regelmäßige Reinigungstermine im und um den See herum, unterstützt durch den Bauhof der Stadt Troisdorf. Zudem wird im Sommer der Strandbereich der Badebucht einmal wöchentlich auf Kosten der Stadt Troisdorf vom Gänsekot befreit.

EG Badegewässerrichtlinie

Der Rotter See ist als Badegewässer nutzbar und wird deshalb entsprechend der EG Badegewässerrichtlinie während der Saison regelmäßig auf seine Güte als Badegewässer untersucht. Mit den Proben werden der pH-Wert und die Temperatur ermittelt sowie der Titer (Gehalt) an E.Coli Bakterien und Intestinalen Enterokokken bestimmt, wobei ein von der EG Badegewässerrichtlinie vorgegebener Grenzwert nicht überschritten werden darf.

Die Proben werden von der Stadt Troisdorf bezahlt, vom Gesundheitsamt des Rhein Sieg Kreises ausgewertet und einmal im Jahr vom Land NRW im Internet unter www.badegewaesser.nrw.de veröffentlicht.

Satzung Rotter See

Welche Vorschriften für die Nutzung der Naherholungsanlage Rotter See gelten, ist in der „Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage Rotter See“ vom 22. Mai 2001 geregelt und auf der Internetseite der Stadt Troisdorf nachlesbar. Ebenso weisen die zahlreichen Schilder, die um den Rotter See aufgestellt sich, darauf hin, wie man sich beim Besuch der Naherholungsanlage Rotter See verhalten soll, um die Natur zu schützen.

Alle gemeinsamen Anstrengungen der beteiligten Stellen und Bürger in den vergangenen Jahren, um den Rotter See gesund und sauber zu erhalten, werden jedoch nur Erfolg haben, wenn die Besucherinnen und Besucher des Sees sich an die Appelle der Stadtverwaltung halten. Sonst ist es nur eine Frage von wenigen Jahren, bis der Rotter See als Badegewässer nicht mehr zur Verfügung stehen wird.