Seit 1. September, Infos beim Rhein-Sieg-Kreis:

Kleine Plastikkarte als neuer Schwerbehindertenausweis

Was bisher ein postkartengroßes Papierdokument war, präsentiert sich sseit dem 1. September 2014 als handliche Plastikkarte: Der Schwerbehindertenausweis. Ab dann kann er in Nordrhein-Westfalen nur noch im neuen „Scheckkartenformat“ ausgestellt werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Schwerbehindertenausweise besitzen, können aber beruhigt aufatmen: Der alte Ausweis kann zwar in das neue Scheckkartenformat umgetauscht werden, eine Umtauschpflicht besteht aber nicht.

„Die Ausweise nach ‚altem Modell‘ behalten ihre volle Gültigkeit und können sogar weiter verlängert werden, wenn auf ihnen noch ein entsprechendes Feld frei ist“, erläutert Heinz-Walter Lülsdorf, Leiter des Versorgungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

50.000 Ausweise

Wer dennoch künftig den neuen Ausweis nutzen möchte, sollte sich darauf einrichten, dass der Umtausch möglicherweise eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Denn im Rhein-Sieg-Kreis existieren aktuell mehr als 50.000 Schwerbehindertenausweise, die theoretisch umgetauscht werden könnten.

Wer sich trotz voraussichtlich längerer Bearbeitungsdauer für den Umtausch entscheidet, sollte folgendes beachten: Der neue Schwerbehindertenausweis kann nicht mehr direkt vor Ort ausgestellt und ausgehändigt werden - er wird durch einen zentralen Dienstleister erstellt und versandt. Daher kann er auch nicht persönlich im Versorgungsamt abgeholt werden.

Wer den bisherigen Schwerbehindertenausweis ständig benötigt, muss diesen bei einem Umtausch aber auch erst dann zurückgeben, wenn der neue Ausweis zugesandt worden ist.

Passbild erforderlich

Anders als für Reisepass, Personalausweis oder Führerschein wird für den Schwerbehindertenausweis zwar kein biometrisches Passbild benötigt, aber das erforderliche Farbfoto in Passbildgröße muss unbedingt im Original eingesandt oder eingereicht werden. Elektronisch übersandte Fotos können leider nicht akzeptiert werden.

Das Foto wird dann vernichtet, sobald das Versorgungsamt die Ausstellung des neuen Ausweises in Auftrag gegeben hat. Wer damit einverstanden ist, dass sein Bild dauerhaft gespeichert wird, kann dies bei der Antragstellung angeben. Dann kann das Foto später erneut genutzt werden, z.B. bei einer neuen Beantragung, wenn der aktuelle Schwerbehindertenausweis nur befristet ist.

Grad der Behinderung

Übrigens: Genau wie der alte Ausweis enthält auch das neue Dokument im Scheckkartenformat neben den Personalien der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers und der ausstellenden Behörde auch den Grad der Behinderung und die zuerkannten Merkzeichen wie z.B. „G“ für eine erhebliche Gehbehinderung.

Im Gegensatz zu seinem Vorgänger beinhaltet er allerdings nur den Beginn der aktuellen Feststellung der Schwerbehinderung. Frühere sog. Feststellungszeiträume werden auf ihm nicht mehr vermerkt, können aber weiterhin durch die vom Versorgungsamt bisher erteilten Feststellungsbescheide nachgewiesen werden.

Für Rückfragen rund um das Thema „Schwerbehindertenausweis“ stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungsamtes beim Rhein-Sieg-Kreis unter der zentralen Rufnummer 02241/13-3366, per Fax an 02241/13-3210 oder per Mail an versorgungsamt@rhein-sieg-kreis.de zur Verfügung.

Weitere Infos findet man auch auf dieser Webseite unter der Rubrik Familie/Bildung und dem Stichwort Menschen mit Behinderung.