Viel Natur und Naherholung am Rotter See:

Baden auf eigene Gefahr und mit Rücksicht auf andere

Der Rotter See bleibt weiterhin als Badesee freigegeben und wird als Freizeitanlage von der Stadt gepflegt. Das Baden geschieht aber auf eigene Gefahr und die einfachsten Baderegeln sollten beachtet werden. Darauf hat heute noch einmal Erster Beigeordneter Heinz Eschbach als städtischer Ordnungsdezernent hingewiesen. Anlass zu der Erklärung waren der Tod eines Schwimmers und die chaotischen Straßenverkehrsverhältnisse durch wildes Parken rund um den See am letzten Wochenende.

Die Stadt zieht Konsequenzen aus den Ereignissen während der heißen Sommertage. Zum einen wird sie mit der DLRG Kontakt aufnehmen, die bekundet hatte, Badegäste vor Ort über die Baderegeln und die Tücken des Sees informieren zu wollen. Zweitens werden Mitarbeiter des Ordnungsamts vor Ort auf Parkplätze hinweisen wie den Parkplatz am Berufskolleg an der Kerschensteinerstraße und den Platz neben der Eissporthalle, auf dem sich bislang ein Baulager befand.

Rettungswege freihalten!

Drittens werden die Mitarbeiter des Ordnungsamts mit Nachdruck auf das Zuparken von Rettungswegen reagieren und bei Bedarf Fahrzeuge abschleppen lassen. Zwar wurden bislang schon Verwarnungen ausgesprochen und Knöllchen verteilt, wenn verkehrswidrig und –gefährdend geparkt worden war.

Die Kontrollen werden aber jetzt noch konsequenter durchgeführt. Viertens werden die Hinweisschilder, die an den Zugängen zum Rotter See auf Nutzungsregeln und Sicherheitsaspekte der Freizeitanlage hinweisen, ergänzt und mit Piktogrammen zur besseren Verständlichkeit ausgestattet. Zum Badengehen soll nur der Badestrand genutzt werden und man sollte nicht zu weit hinaus auf den See mit seinen Tiefen und Kältebereichen schwimmen.

Nicht mit Booten auf den See!

Zu den Regelungen in der Satzung zur Nutzung des Geländes heißt es unter anderem: „Der durch einen Zaun abgegrenzte Bereich der südlichen Halbinsel gehört zum Vereinsgelände des Angelsportvereins Sieglar und ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Insel im Rotter See ist als Rückzugsgebiet für die Natur ebenfalls für die Öffentlichkeit nicht zugänglich“. Weiter heißt es dort in § 4:

„Das nicht beaufsichtigte Gewässer Rotter See selbst steht lediglich zum Baden und Schwimmen dem Gemeingebrauch zur Verfügung. Das Baden und Schwimmen geschieht auf eigene Gefahr. Das Befahren des Rotter Sees mit Booten mit oder ohne eigenen Antrieb ist untersagt. Insbesondere ist das Übersetzen auf die im Rotter See befindliche Insel nicht gestattet. Das Tauchen, Segelsurfen, Angeln und Befahren mit Modellbooten ist lediglich den Troisdorfer Vereinen gestattet, mit denen die Stadt eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen hat“.

Die Stadt weist noch einmal auf die allgemein gültigen und bekannten Baderegeln und -tipps hin und darauf, dass jedes Gewässer seine Tücken und Gefahrenstellen hat. Zudem bittet sie alle Badegäste um gegenseitige Rücksichtnahme und erhöhte Aufmerksamkeit, vor allem wenn Kinder im See schwimmen. Die Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage Rotter See findet man hier unter der Rubrik Stadt/Rathaus.

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