Alter zwischen 25 und 69 Jahren mit Wohnsitz in unserer Stadt

Stadt Troisdorf sucht Schöffen und Jugendschöffen

Im ersten Halbjahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. In der Stadt Troisdorf werden 20 Damen und Herren gesucht, die am Amtsgericht Siegburg und am Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wird aus den Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen auswählen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Troisdorf wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

„Im Strafrecht muss auf ein Gramm Rechtskenntnis ein Zentner Menschenkenntnis kommen“, betonte der berühmte deutsche Rechtsgelehrte Gustav Radbruch.

Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Der Schöffe muss seine Rolle im Strafverfahren kennen, über seine Rechte und Pflichten informiert sein und sich weiterbilden. Er sollte sich über die Ursachen der Kriminalität und den Sinn und Zweck einer Strafe Gedanken gemacht haben. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen.

Kompetenz und Verantwortung

Die große Verantwortung findet Ihren deutlichen Ausdruck in der Tatsache, dass für jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich ist. Gegen beide Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden. Jedes Urteil, das gesprochen wird, gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch, haben Schöffen daher mit zu verantworten.

Den Schöffen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen in der Lage sein, sich entsprechend verständlich zu machen, auf den Angeklagten und andere Prozessbeteiligte eingehen zu können und an der Beratung argumentativ teilzunehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit und genügend Zeitbudget abverlangt. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Bewerbung bis 30. April

Interessentinnen und Interessenten können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis spätestens zum 30. April 2013 bei Achim Zumbrock im Rechts- und Ausländeramt der Stadt Troisdorf unter Tel. 02241/900-304 bewerben.

Sie erhalten ein Anmeldeformular. Das kann man auch von der Internetseite der Stadt Troisdorf www.troisdorf.de oder von der Seite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen www.schoeffen.de herunterladen. Interessentinnen und Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an Björn Hansing im Jugendamt der Stadt Troisdorf, Tel. 02241/900-577.

Die Volkshochschule Troisdorf/Niederkassel bietet zudem eine Informationsveranstaltung über das Schöffenamt an. Eine Richterin und ein aktiver Schöffe werden

am Dienstag, 26. Februar 2013, um 18.30 Uhr in der VHS Kölner Straße 2, 2.OG, Troisdorf-Mitte,

über das verantwortungsvolle Amt informieren. Anmeldungen für den Infoabend nimmt die Volkshochschule unter Tel. 02241/874433 entgegen.