Säcke mit Laub befüllen für den Abholservice!

Stadt hilft wieder bei der Laubentsorgung

Herbstzeit ist Laubzeit: Für Laubbäume ist der Laubfall lebensnotwendig und gehört zum natürlichen Kreislauf. An Stellen, an denen der Boden nicht befestigt ist und kein Rasen vorhanden ist, ist es am besten, das Laub liegen zu lassen. Anders verhält es sich auf den Verkehrsflächen wie Straßen, Gehwegen und Plätzen, von denen das Laub rechtzeitig beseitigt werden muss. In baumreichen Straßen ist damit für die Anwohner ein entsprechend hoher Arbeitsaufwand verbunden.

Seit jeher gehört es zu den üblichen Pflichten für Anlieger, den Gehweg selbst zu reinigen. Außergewöhnliche Verunreinigungen wie starker Laubabfall müssen umgehend beseitigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Laub von den eigenen oder von "städtischen" Bäumen stammt.

In Straßen, in denen es keinen baulich erkennbaren Gehweg gibt, zählt ein 1,50 Meter breiter Streifen der Straße entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg, der zu reinigen ist. Zusätzlich gilt noch in den nach der Troisdorfer Straßenreinigungssatzung festgesetzten "Anliegerstraßen" eine besondere Regelung. Dort müssen Anlieger auch die Fahrbahnen reinigen, also auch das Laub beseitigen.

Es ist zudem ein Zeichen guter Nachbarschaft, das vor dem eigenen Grundstück liegende Laub rechtzeitig aufzusammeln, bevor der Wind die Laubmengen zum Nachbarn hinüberweht. Das Laub darf nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn oder in den Abwasserkanal gekehrt werden. Die fatalen Folgen wären Gefährdungen des Straßenverkehrs oder Verstopfungen der Straßenentwässerung. Das aufgesammelte Laub sollte, soweit möglich, auf dem Grundstück kompostiert oder in die braune Biotonne gegeben werden. Man kann auch Beistellsäcke aus kompostierbarem Material mit Laub befüllen und zur braunen Tonne hinzu stellen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, überschüssiges Laub zur Kompostieranlage der Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft RSAG zu bringen. Entsprechende Angaben findet man in deren Abfallkalender. Zuständig für die Müllabfuhr und damit auch für Bioabfall wie Laub im Stadtgebiet Troisdorf ist der Rhein-Sieg-Kreis.

Die Stadt Troisdorf wird, trotz dieser Zuständigkeit, die Bürgerinnen und Bürger, wie auch in den vergangenen Jahren bei der Laubentsorgung tatkräftig unterstützen. Dazu hat die Stadtverwaltung einen Laubabholservice vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2012 eingerichtet. Die Liste dieser Straßen mit Angabe der Abholtage finden Sie in der Anlage.

Die Anlieger der in der Liste aufgeführten Straßen sammeln das Laub von städtischen Bäumen in Säcken ein. Die Säcke können an den entsprechenden Abholtagen bis zum 15. Dezember 2012 morgens bis 7 Uhr an den Straßenrand gestellt werden.

Leere Säcke werden in den Herbstmonaten kostenlos am Rathausempfang und auf dem städtischen Bauhof während der Dienstzeit, montags bis freitags von 8.00 bis 11.00, in kleinen Mengen an die Anlieger der 102 Straßen abgegeben, für die der Laubabholservice gilt.

Private Säcke mit Laub von städtischen Bäumen werden von den in der Liste aufgeführten Straßen ebenfalls abgeholt, sofern sie durchsichtig sind oder die Kennzeichnung „Laub“ aufweisen.

Der Laubabholservice macht die in der Vergangenheit in fast jedem Stadtteil existierenden Laubsammelstellen überflüssig, da das vorgeschlagene System die am meisten vom Laub städtischer Bäume betroffenen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar vor Ort entlastet.

Darüber hinaus ist es auch in diesem Jahr möglich, das von städtischen Bäumen auf öffentlichen Flächen eingesammeltes Laub auf dem Bauhof der Stadt Troisdorf, Bonner Str. 56, während der Dienstzeit montags bis donnerstags von 8.00 bis 11.00 Uhr abzugeben.

Hausmeisterservice der Hausverwaltungen müssen Ihr Laub über die RSAG entsorgen.

Eine Besonderheit stellt das Laub der Rosskastanie dar, weil die Bäume teilweise von Miniermotten befallen sind. Es ist daher besonders wichtig, dieses Laub einzusammeln und nicht unter den Bäumen liegenzulassen. Das Laub anderer Kastanienbäume kann auch im Rahmen des Abholservices zusammen mit weiterem Laub abgeben werden oder direkt zum Bauhof an der Bonner Straße während der oben angegebenen Öffnungszeiten gebracht werden.

Durch die Änderung der Straßenreinigungssatzung wird in diesem Herbst zusätzlich zu dem Laubabholservice in den laubstarken Straßen eine städtische Kehrmaschine die Fahrbahn abkehren. Die Kehrung ist auf einen Zeitraum seit 1. Oktober bis zum 15. Dezember 2012 beschränkt und wird an drei Tagen Montag bis Mittwoch durchgeführt. Wichtig ist, dass die Anlieger das Laub auf der Fahrbahn nicht aufschichten. Besonders bei Nässe kann die Kehrmaschine das aufgeschichtete Laub nicht aufsaugen.