Stadt Troisdorf bittet um Rücksichtnahme:

Auf Warnblinker der Busse an Haltestellen achten!

Der ÖPNV in unserer Stadt ist bestens ausgebaut: In Troisdorf stehen fast 200 Bushaltestellen zur Nutzung bereit. Sie werden ständig gewartet und zurzeit bedarfsgerecht umgebaut. Aktuell überprüft die Stadt Troisdorf in Zusammenarbeit mit der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) und der Polizei die Verkehrssicherheit der Bushaltestellen im Stadtgebiet.

Zur Erhöhung der Sicherheit gibt es sogenannte „besondere“ Haltestellen, zum Beispiel vor Schulen, an denen viele Schüler ein- und aussteigen, oder Haltestellen, die sich in der unmittelbaren Nähe von Seniorenwohnanlagen befinden. Hier fahren die Busse die Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht an. In diesen Fällen sind einige besondere Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten:

  • Während der Bus noch fährt, ist das Überholen verboten.
  • Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, dürfen ihn die ihm folgenden Fahrzeuge nur in sicherem Abstand und mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) passieren. Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden.
  • Dies gilt auch für den Gegenverkehr! Auch dieser darf an dem Bus nur in sicherem Abstand und mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) vorbei fahren, obwohl der Bus auf der Gegenfahrbahn steht. Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden.

An manchen Haltestellen befinden sich die Radwege zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg. Wenn dort Fahrgäste ein- und aussteigen dürfen die Radfahrer auch nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) vorbei fahren. Die Regeln für mehr Verkehrssicherheit gelten innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Die Stadt bittet um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme an Bushaltestellen.