Der Bund trägt die Kosten des Rückbaus

Abbruch von Camp Altenrath geht in die nächste Phase

Camp Altenrath von oben 2010.

Nach einer mehrmonatigen Sommerpause setzt der Landesbetrieb Straßenbau NRW den Abbruch von Camp Altenrath fort. Wie schon in der ersten Phase im Januar und Februar 2012 steht nun auch in der zweiten, die von Anfang September 2012 bis Ende Februar 2013 dauert, der Gebäudeabriss im Vordergrund. Für die dritte und letzte Rückbauphase, im Winterhalbjahr 2013/2014,  ist das Entfernen der Kasernenstraßen, -wege und -plätze vorgesehen.

Zu diesen Aktionen wurde Straßen.NRW im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A3 zwischen den Anschlussstellen Köln- Mülheim und -Dellbrück verpflichtet. Denn die zwangsläufig mit solchen Straßenbaumaßnahmen verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. So sieht es der Gesetzgeber vor.

Der Rückbau der ehemaligen Belgischen Kaserne inmitten eines der größten Naturschutzgebiete von Nordrhein-Westfalen bildet den Kernteil dieser Verpflichtung. Der zeitliche Rahmen wird in erster Linie durch Artenschutzaspekte bestimmt, und so konzentrieren sich diese Arbeiten auf die Zeiten der Vegetationsruhe.

Nach den Abbrucharbeiten, für die der Landesbetrieb verantwortlich zeichnet, kümmert sich die Bundesforstverwaltung um eine standortgerechte Vegetation, um schließlich die ehemalige Kasernenfläche auf Dauer als Heide zu pflegen und zu unterhalten. Die Art und Weise orientiert sich am Gesamt-Pflegekonzept für die Wahner Heide.  Die Kosten für die Gesamtmaßnahme tragen die Bundesliegenschafts- und die Bundesstraßenverwaltung.