Polizei und Ordnungsamt kontrollieren Radler:

Radfahren in der Fußgängerzone nur zu bestimmten Zeiten

Das Radfahren in der Troisdorfer Fußgängerzone auf der Kölner Straße ist nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. Es ist an Wochentagen bis mittags frei gegeben, damit Schülerinnen und Schüler ohne Gefahren im Straßenverkehr einen sicheren Schulweg haben. Die Zeiten, zu denen man in der Fußgängerzone Fahrrad fahren kann, sind auf Schildern angegeben. Die Stadt appelliert an alle Radfahrerinnen und Radfahrer: Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger, fahren Sie stets langsam und vorausschauend.

 Polizei und Stadt stellen allerdings fest, dass das Verbot des Fahrradfahrens in der Fußgängerzone zu den ausgewiesenen Zeiten von sehr vielen Verkehrsteilnehmern missachtet wird. Leidtragende sind insbesondere kleine Kinder sowie ältere und behinderte Menschen.

 Aus diesem Grunde wird die Polizei in Zusammenarbeit mit dem städtischen Ordnungsamt in den kommenden Monaten verstärkt Fahrradkontrollen im Bereich der Kölner Straße durchführen und bei Ordnungswidrigkeiten Verwarngelder erheben. Das Radfahren in der Fußgängerzone auf der Kölner Straße zwischen dem großem und dem kleinen „Stadttor“ ist montags bis freitags zwischen 14.00 und 20.00 Uhr, samstags und sonntags zwischen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr nicht erlaubt!