Neuer Service im EU-Aufenthaltsrecht:

Ab 1. September gibt es den elektronischen Aufenthaltstitel

Ab 1. September 2011 erhalten in der Europäischen Union alle Ausländerinnen und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel wie Aufenthaltserlaubnis, Daueraufenthalt-EG und andere, den sogenannten elektronischen Aufenthaltstitel. Das bisherige Etikett im Reisepass von Drittstaatsangehörigen, also für Ausländer, die nicht Staatsbürger der EU sind, wird durch ein Dokument im Kreditkartenformat ersetzt.  

Grundlage für die neue Regelung ist eine EU-Verordnung, die die Ausweise europaweit vereinheitlichen und vor Missbrauch schützen soll. Die kommunalen Ausländerbehörden werden die neuen Dokumente nach einem entsprechenden Antrag aushändigen. Der Chip auf der Karte beinhaltet Namen und Adresse, die biometrischen Merkmale wie Lichtbild und – nach Vollendung des 6. Lebensjahres – zwei Fingerabdrücke sowie etwaige Nebenbestimmungen (Auflagen).

Dadurch kann der Aufenthaltstitel eindeutig dem Besitzer zugeordnet werden. Den Chip-Bereich können nur Polizei, Zoll und Ausländerbehörden einsehen. Gleichzeitig hat die Karte Online-Ausweisfunktion für Personen im Alter ab 16 Jahre: Die Karte erlaubt als elektronischer Ausweis seinem Besitzer, Geschäfte, Vertragsabschlüsse und sonstige Aktivitäten im Internet und an Automaten zu tätigen. Schließlich ermöglicht sie auch die elektronische Signatur.

Die bisherigen Etiketten in den Reisepässen behalten bis zum 30. April 2021 ihre Gültigkeit. Die elektronischen Aufenthaltstitel müssen Ausländerinnen und Ausländer, die in Troisdorf leben, bei der Ausländerbehörde im Troisdorfer Rathaus Kölner Str. 176, 2. OG, beantragen. Dort erhält man auch eine informative Broschüre in Deutsch und Englisch zum neuen Verfahren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten die Antragsteller gerne. Telefonisch kann man sich unter 0180-133 33 33 informieren, montags bis freitags von 7.00 bis 20.00 Uhr. Alle wichtigen Infos findet man auch im Netz unter www.bamf.de/eaufenthaltstitel.