Saubere Umwelt, saubere Straßen, sauberes Troisdorf:

Kehren der Straßen und Gehwege ist Bürgerpflicht

Seit Januar 2007 ist die zuvor geänderte Troisdorfer Straßenreinigungssatzung gültig, nach der rund 80 Prozent der Straßen durch die Bürger selbst gereinigt werden müssen und deshalb für diese Straßen keine Straßenreinigungsgebühren mehr zu entrichten sind. In Troisdorfs erster Bürgerbefragung im Mai 2008 stimmte die Mehrheit für die Beibehaltung dieser Satzung. Indessen weisen immer wieder erboste Bürgerinnen und Bürger per Anruf bei der Stadtverwaltung darauf hin, dass in bestimmten Straßen beharrlich nicht gekehrt werde. 

Bei den inner- und überörtlichen Durchgangsstraßen, die fremd gereinigt werden, sind die Gebühren seit 2007 erheblich gesunken. Die Gehwege waren auch nach alter Satzung von den Anwohnern zu kehren, das Reinigen der Anliegerstraßen durch die Anlieger selbst ist hinzugekommen. Dazu gehört auch das Entfernen von Wildkraut, das zur Gefahrenquelle für Fußgänger und Radfahrer werden kann. Bei einseitig bebauten Straßen müssen die Anlieger die gesamte Straßenbreite fegen.

Das regelmäßige Reinigen der Straßen und Gehwege ist Ausdruck von guter Nachbarschaft und Eigenverantwortung, hoher Wohnqualität, einem positiven Stadtbild und lebendigem Bürgersinn. Zugleich werden die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich finanziell entlastet.

Die Straßenreinigungssatzung findet man auf der städtischen Webseite www.troisdorf.de unter der Rubrik Bürgerservice/ Ortsrecht/Öffentliche Sicherheit. Zur Satzung gehört eine Liste der Straßen, für deren Reinigung die jeweiligen Grund- und Hauseigentümer zuständig sind. Besondere Regelungen bestehen für die Reinigung der Fußgängerzone in Troisdorf-Mitte.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt. Auskunft über geeignete Maßnahmen zum Sauberhalten von Gehweg und Straße gibt Otto Beck im Amt für Straßen, Grünflächen und Verkehr unter Tel. 02241/9092-739.