Stadtrat entschied am 14. Dezember einstimmig:

Alfons Weißenfels ist neuer Ortsvorsteher in Oberlar

Gratulation: v.l. Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski mit den Oberlarer Stadtratsmitgliedern Edith Geske (Bündnis 90/Die Grünen), Ortsvorsteher Alfons Weißenfels (CDU), Angela Pollheim (SPD), Birgit Biegel (SPD) und Timo Keiper (CDU).

Nach dem überraschenden Tod des Oberlarer Ortsvorstehers Erich Grommes wurde eine Neuwahl notwendig. Der Rat der Stadt Troisdorf hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr einstimmig den CDU-Stadtverordneten Alfons Weißenfels zum Nachfolger gewählt. Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski gratulierte ihm herzlich zur Wahl und wünschte ihm viel Erfolg. 

Alfons Weißenfels (72) wohnt seit 1959 in Oberlar und war bis zum Rentenalter Industriemeister in der Metallverarbeitung. Seit 1976 ist er Stadtverordneter im Troisdorfer Stadtrat und seit 1999 Kreistagsabgeordneter. Er ist in mehreren Ausschüssen des Stadtrats und im Aufsichtsrat des städtischen Konzerns „Troikomm“ tätig. Früher war Weißenfels aktiver Fußballer und 15 Jahre lang Vorsitzender des TuS 07 Oberlar.

„Die Sportförderung in unserer Stadt war mir schon immer ein besonderes Anliegen. Als Vorsitzender des Sport-, Freizeit- und Partnerschaftsausschusses des Stadtrats habe ich mich für die Aufwertung vieler Sportstätten eingesetzt und werde mich im kommenden Jahr insbesondere für die Renovierung der Turnhalle Auelblick verwenden, aber mir geht es auch um die Integration ausländischer Einwohner und nicht zuletzt um die Verschönerung des Oberlarer Platzes und“, betont Weißenfels. 

Die Ortsvorsteher in den 12 Troisdorfer Stadtteilen sind Ehrenbeamte auf Zeit während einer Wahlperiode des Stadtrats. Laut Hauptsatzung der Stadt Troisdorf § 3 hat „der Ortsvorsteher die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seiner Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder an den für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuß weiterzuleiten. Der Rat bzw. der Ausschuß soll den Ortsvorsteher vor der Entscheidung über Angelegenheiten, die Belange der Ortschaft berühren, hören.“

Der Bürgermeister beauftragt die 12 Ortsvorsteher mit der Bewirtschaftung der Zuschüsse für Altenfeste und Brauchtumspflege, mit dem Überbringen von Glückwünschen der Stadt bei Ehe-, Alters- und Vereinsjubiläen, mit der Organisation von Altenfesten und sonstigen Veranstaltungen, die das Zusammengehörigkeitsgefühl der Einwohner des Stadtteils fördern, sowie mit dem Ausstellen von Lebensbescheinigungen.