Schulzentrum Sieglar

Verkehrsplanung

Ortsumgehungen Sieglar / Eschmar / Kriegsdorf

Ortsumgehungen L332n K29n

Planungsbereich Verkehr
Ortsumgehungen Sieglar / Eschmar / Kriegsdorf -

Landesstraße L 332n und Kreisstraße K 29n

Stand: 19.06.2020

Projektgebiet und Projektträger

Übersichtsplan Ortsumgehung Kriegsdorf L 332n
Übersichtsplan Ortsumgehung Kriegsdorf L 332n

Die Ortsumgehung der L 332n hat eine Gesamtlänge von 3,9 km und verläuft nordwestlich der Ortslagen von Sieglar und Eschmar. Der2017 fertiggestellte 1. Bauabschnitt der Umgehung mit einer Länge von 2,6 km beginnt kurz vor der Ortsdurchfahrt Eschmar und führt bis zur Rathausstraße, wo die L 332n mit der K 29n (Ortsumgehung Kriegsdorf) in einem Kreisverkehrsplatz verknüpft ist. In diesem 1. Bauabschnitt hält die Trasse einen Abstand von rund 150 m bis 350 m zum vorhandenen Ortsrand und gewährleistet dadurch den erforderlichen Schallschutz nach dem Verkehrslärmschutzgesetz.

Foto Ortsumgehung Kriegsdorf fertiggestellt 21.08.2017
Foto Ortsumgehung Kriegsdorf fertiggestellt 21.08.2017

Der 2. Bauabschnitt hat eine Länge von 1,3 km und erstreckt sich vom Kreisverkehr Rathausstraße bis zur Autobahnanschlussstelle Troisdorf an der A 59 mit einer Unterführung der Spicher Straße. Dadurch verläuft die Trasse in diesem Abschnitt zum großen Teil im Einschnitt unter dem heutigen Geländeniveau. Der erforderliche Abstand zur vorhandenen Bebauung nach dem Verkehrslärmschutzgesetz kann hier nicht überall gehalten werden, sodass auf diesem Teilstück aktive und passive Schallschutzvorkehrungen vorgesehen sind.

Planung und Bau der Landesstraße L 332n fallen in die Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßenbau, Regionalniederlassung Rhein-Berg, Außenstelle Köln als Antragsteller und Vorhabenträger sowie die Bezirksregierung Köln, Dezernat 65, als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Das Planfeststellungsverfahren ist seit 2012 bestandskräftig abgeschlossen.

Die K 29n, Ortsumgehung Kriegsdorf hat eine Gesamtlänge von 1,2 km und verläuft östlich von Kriegsdorf. Sie bündelt die Verkehre aus dem Straßenzug Offenbachstraße / Birklestraße und Reichensteinstraße / Vorgebirgsblick, um diese Straßen vom Durchgangsverkehr in Kriegsdorf zu entlasten. Ziel und Quelle des Durchgangsverkehrs in Kriegsdorf war größtenteils die Anschlussstelle Spich an der A 59. Die Bündelung der Verkehre  durch Abbindung des Vorgebirgsblicks ist mit der Verkehrsübergabe des 1. Bauabschnitts der L 332n erfolgt, der den Netzschluss zur K 29n hergestellt hat. L 332n und K 29n bilden zusammen ein sich ergänzendes Tangentennetz zur Entlastung der westlichen Troisdorfer Stadtteile.

Anlass der Planung

Die L 332 war in der alten Ortsdurchfahrt bisher mit bis zu 16.000 Kfz/24 h werktags belastet. Die hohe Belastung entwickelt hier eine hohe Trennwirkung und stellt eine belästigende Lärm- und Schadstoffquelle dar. Die Aufenthaltsfunktion im Straßenraum für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer wird durch den starken Verkehr und zum Teil unzureichend breite Verkehrsräume stark eingeschränkt. In Parallellage mit der Kleinbahn in Sieglar sind die erforderlichen Schutzabstände unterschritten. Nutzungskonflikte erfordern teilweise Verkehrsbeschränkungen (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h). Die Straße stößt so auch an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Stopp-and-Go-Verkehr und Staus prägen in den Hauptverkehrszeiten das Verkehrsgeschehen.

Die K 29n, Ortsumgehung Kriegsdorf, ist seit dem 19.05.2015 fertiggestellt. Die alte Ortsdurchfahrt der K 29 nahm in Kriegsdorf als einseitig angebaute Straße bis zu 10.000 Kfz/24 h auf. Weiterer Durchgangsverkehr verlief weiterhin jenseits der K 29 auf der ursprünglichen historischen Ortsdurchfahrt der Reichensteinstraße, die mit über 3.000 Kfz/24 h belastet war. Auch hier waren Konflikte mit angrenzenden Nutzungen die Folge, die die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten erheblich einschränkten.

Ziele der Planung

Die Verkehrsbelastung auf der L 332 in den Ortsdurchfahrten in Sieglar und Eschmar (Pastor-Böhm-Straße, Larstraße, Grabenstraße, Flachtenstraße, Im Kirchtal und Rheinstraße) lässt sich durch die Ortsumgehung der L 332n um mindestens die Hälfte reduzieren, wenn der Durchgangsverkehr verlagert wird. Durch diese Verkehrsreduzierung ist zu erwarten, dass der Beurteilungspegel der Lärmbelastung um rd. 3 dB(A) abnimmt. Die Trennwirkung der Straße wird ebenso erheblich reduziert. Mit der Abstufung der alten Ortsdurchfahrten von der Landesstraße zur Gemeindestraße wird zugleich die Möglichkeit geschaffen, den heutigen Straßenausbau mit höherer städtebaulicher Qualität umzugestalten.

Auch auf der Ortsdurchfahrt der K 29 in Kriegsdorf ist die Verkehrsbelastung durch den Bau der Ortsumgehung K 29n und die Abbindung des Vorgebirgsblicks um fast die Hälfte reduziert worden, in der Reichensteinstraße ist die Verkehrsbelastung um 90 % reduziert worden.

Verkehrliches Planungskonzept

Erste planerische Überlegungen über eine Entlastungsstraße für die Ortsdurchfahrten der L 332 in Sieglar und Eschmar gehen bis auf die Zeit kurz nach dem 2. Weltkrieg zurück. Im Leit- und Wirtschaftsplan der Gemeinde Sieglar von 1952 ist die Straße erstmals eingetragen, mit einem ortsnahen Verlauf. Dieser Verlauf war Gegenstand eines ersten Planfeststellungsverfahrens, das an einer fehlenden Untersuchung alternativer Linienführungen scheiterte (s. u. Urteil des OVG Münster vom 28.01.1988). Dem erneuten Planfeststellungsbeschluss liegt die Linienführung der sogenannten "Kleinen Nordumgehung" mit einem abgesetzten Verlauf zwischen den Ortslagen von Kriegsdorf und Sieglar/Eschmar zugrunde. Die Linie wurde nach Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie und der Bewertung mehrerer Linienvorschläge gewählt.

Die Straßenführung ist Rückgrat eines neuen Tangentensystems für die westlichen Stadtteile. Es verbindet die Autobahnanschlussstellen Troisdorf und Spich an der A 59 mit einem leistungsfähigen Netz von anbaufreien Straßen für den überörtlichen Verkehr. Den Netzschluss zur Anschlussstelle Spich stellt die K 29n (Ortsumgehung Kriegsdorf) her, die die L 332n ergänzt. Deshalb wurden beide Ortsumgehungen parallel in gegenseitiger Abstimmung geplant.

In weiteren Verlauf jenseits der Autobahnanschlussstelle Troisdorf verfügen die Ortsteile Oberlar, Friedrichs-Wilhelms-Hütte und Troisdorf zur Entlastung ihrer innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen bereits seit Mitte der 1990er Jahre über eine anbaufreie Ortsumgehung der L 332 (Willy-Brandt-Ring), die 2002 ihre Fortsetzung bis nach Siegburg fand.

Realisierung der L 332n im 1. Bauabschnitt und der K 29n

Der erste Planfeststellungsbeschluss für die L 332n vom 08.06.1976 wurde durch Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 28.01.1988 wegen Abwägungsmängeln aufgehoben. Das neue Linienbestimmungsverfahren wurde am 19.09.1994 vom Verkehrsministerium des Landes NRW abgeschlossen. Gegen den am 31.10.2008 ausgefertigten neuen Planfeststellungsbeschluss wurden wieder Klagen vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben, die später zurückgezogen oder durch Urteile im Jahre 2010 abgewiesen wurden. Anträge der Kläger auf Zulassung der Berufung hat das OVG Münster durch Beschluss vom 19.03.2012 nicht stattgegeben. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit unanfechtbar geworden. Zuvor hatte die Bezirksregierung Köln am 22.11.2010 die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses im 1. Bauabschnitt angeordnet, die nicht angefochten wurde und Rechtskraft erlangte. Aufgrund des damaligen Standes im Klagevervahren wurde die L 332n nur für den 1. Bauabschnitt  in den Landesstraßenausbauplan aufgenommen. Auf dieser Grundlage hat das Land 2011 die Ausführungsplanung im 1. Bauabschnitt beauftragt, die jedoch vor dem Hintergrund eines nicht beschlossenen Haushalts und der erforderlich gewordenen Neuwahl des Landtages im Jahr 2012 zunächst nicht abgeschlossen werden konnte. Seit 2014 war die Maßnahme des 1. Bauabschnitts mit Gesamtkosten von rd. 10 Mio. €  im Landesstraßenbauprogramm enthalten. Die Durchführung der Baumaßnahme wurde schließlich 2015 mit dem Brückenbau begonnen. 2016 wurden die Gesamtkosten auf insgesamt 11,26 Mio. € aktualisiert mit 4,5 Mio.€ für den Erd- und Streckenbau, der im Oktober 2016 begonnen wurde. Am 21.08.2017 wurde der 1. Bauabschnitt der L 332n von Landesverkehrsminister Wüst dem Verkehr übergeben.

Zwei Jahre zuvor wurde schon die K 29n fertiggestellt. Planungsrecht für die Kreisstraße wurde in Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis durch den städtischen Bebauungsplan K 163 geschaffen, der am 04.11.2008 rechtskräftig wurde. Die Maßnahme wurde im Rahmen Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu 60 % vom Bund gefördert. Am 04.06.2013 erfolgte der erste Spatenstich für die K 29n, am 28.10.2013 für den Kreisverkehr an der Rathausstraße, der die K 29n mit der L 332n verbindet. Am 19.05.2015 wurde die K 29n fertiggestellt und und von Landrat Dr. Schuster dem Verkehr übergeben.

Stand der Durchführung der L 332n im 2. Bauabschnitt

Ein wesentlicher Schritt zur Realisierung ist die Aufnahme des 2. Bauabschnitts der L 332n in das Landesstraßenbauprogramm. In der Landtagsdrucksache 16/3388 zur Herstellung des Benehmens mit dem Landtag für das Landesstraßenbauprogramm 2016 ist der 2. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von 15,4 Mio. € enthalten gewesen. In der Sitzung des Landtagsausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 19.11.2015 wurde die Gesamtmaßnahme (1. und 2. Bauabschnitt mit 26,26 Mio. €) in das Landesstraßenbauprogramm 2016 aufgenommen, mit der Maßgabe, den Bedarf für den 2. Bauabschnitt nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts anhand einer Verkehrszählung noch einmal zu prüfen. Diese Zusage der Planfeststellungsbehörde beruht auf dem Protokoll der mündlichen Verhandlung aus dem gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses zur L 332n. Von Klägerseite wurde vorgebracht, dass das Ziel der Straßenbaumaßnahem, die Verkehrsbelastung in den Ortsdurchfahrten um mindestens 50 % zu entlasten, bereits durch den 1. Bauabschnitt erreicht würde. Vor Beginn der Bauarbeiten zum 1. Bauabschnitt wurden dazu vom Landesbetrieb Straßenbau bereits entsprechende Referenzzählungen durchgeführt.  Nach Durchführung der Verkehrszählungen zur Ermittlung der Verkehrsverteilung nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts wurde mit Datum vom 05.07.2018 die Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2003 durch den Teil 2 "Analyse 1. BA - Prognose 2. BA" aktualisiert. Der Nachweis wurde durch das Gutachten der IGEPA Verkehrstechnik GmbH vollumfänglich erbracht. Aus verkehrsgutachterlicher Sicht wurde die Realisierung des 2.Bauabschnitte aufgrund der hierdurch eintretenden Entlastungserscheinungen auf dem Streckenabschnitt Rheinstraße - Im Kirchtal - Grabenstraße und insbesondere dem Streckenabschnitt P.-Böhm-Straße – Larsstraße für sinnvoll erachtet und daher empfohlen.

Bauabschnitt 2.1: 2019 ist der Bau des 2. Bauabschnitts zunächst mit der Verlängerung bis zur Evrystraße fortgesetzt worden, dem sog. Bauabschnitt 2.1.

Bauabschnitt 2.2: Seit Frühjahr 2020 befindet sich der Bauabschnitt 2.2 rund um den Herder Weg im Bau. In diesem Teilabschnitt werden das Bauwerk 4 Herder Weg (Rad-/Gehwegbrücke), angrenzende Erdarbeiten, die Rad-/Gehwegverbindung bis Herder Weg, das Bauwerk 10 (angrenzende Stützwand an die Brücke Herder Weg), die Baustraße bis zum Ende des BW 10 sowie Parkflächen der Berufsschule errichtet. Derzeit wird davon ausgegangen, dass dieser Teilabschnitt voraussichtlich bis Februar 2021 im Bau sein wird.

Bauabschnitt 2.3: Anschließend soll der Teilabschnitt 2.3 begonnen werden. Das Bauwerk 11 (Stützwand Südseite) + Bauwerk 5 (Rad-/Gehwegbrücke Franz-Assisi-Str.), Weiterführung Rad-/Gehweg bis Bauwerk 5, voraussichtlich März 2021 bis Mai 2022.

Bauabschnitt 2.4: Teilbauabschnitt mit allen übrigen Bauwerke (6,7,8,12,13) sowie dem Versickerungsbecken mit Ölabscheider (erforderliche Vorflut für die ganze Strecke), etwa 2021 bis Ende 2024 (hochkomplexer Knotenpunkt Spicher Str. mit mindestens 3 Jahren Bauzeit).

Bauabschnitt 2.5: Erd- und Deckenbau, evtl. geteilt in zwei Unterabschnitte, anschließend etwa Ende 2024 bis Ende 2025.  

Die für den Straßenbau und für die zugehörigen landschaftspflegerischen Maßnahmen benötigten Flächen werden durch das Land NRW im Wege der Flurbereinigung erworben. Dazu wurde bereits am 31.10.2007 von der Bezirksregierung Köln das Flurbereinigungsverfahren Sieglar/Eschmar angeordnet. Durch den Änderungsbeschluss vom 21.04.2011 ist das Straßenbauprojekt K 29n in dieses Verfahren mit einbezogen worden. Seitdem wird das Flurbreinigungsverfahren zum Erwerb der für die Gesamtmaßnahme benötigten Grundstücksflächen und die Neuordnung der verbleibenden Flächen auf Grundlage des bestandskräftig vorliegenden Baurechts durchgeführt.

Auf die  Projektseite L 332n des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird ergänzend verwiesen.