Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren O10, Blatt 1, 2. Änderung - Aufhebung
Stadtteil Troisdorf - Oberlar, Bereich zwischen Magdalenenstraße, Schopenhauerstraße, der Straße „Im Zehntfeld“ und A 59

Planungsvorhaben:
Bereinigung sich überlagernder Geltungsbereiche von Bebauungsplänen
Verfahrensschritt:
Unterrichtung zu Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Frist vom 20.04.2026 bis einschließlich 19.05.2026
Verfahrensart:
Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches ohne Durchführung einer formalisierten Umweltprüfung.
Plangebiet:
Das vom Bebauungsplan O 10, Blatt 1, 2. Änderung erfasste Gebiet liegt im Stadtteil Troisdorf-Oberlar zwischen der Magdalenenstraße, der Schopenhauerstraße, der Straße „Im Zehntfeld“ und der Autobahn A 59. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den überwiegenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 10, Blatt 1, der am 28.10.1988 in Kraft getreten ist. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes, der die Mischgebietsflächen im nordwestlichen Bereich umfasst, wird vom Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht erfasst.
Ziel und Zweck der Planung:
Den Anlass zur Planaufhebung bildet das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans O 10, Blatt 1, 3. Änderung (Aufstellungsbeschluss: 23.01.2025) zum Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Betrieben.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans (Textbebauungsplan) hatte zum Ziel, im Gewerbegebiet die Festsetzungen zum Anschluss von Einzelhandelsbetrieben zur Deckung des kurzfristigen und mittelfristigen Bedarfs (Lebensmittel, Textilien, Kosmetika usw.) gemäß § 8 BauNVO 1986 hinreichend zu bestimmen. Diese Festsetzungen sind jedoch inzwischen rechtlich überholt und entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen.
Im Rahmen der 3. Änderung von O10 Blatt 1 wird primär die Zulässigkeit von Bordellen und Bordellartigen Betrieben geregelt. In diesem Zuge wird für das GE zugleich auch der Ausschluss von zentrenrelevanten Sortimenten neu geregelt im Sinne der aktuellen Rechtsprechung. Mit Inkrafttreten der 3. Änderung wird die 2. Änderung daher obsolet, weshalb sie parallel zur Aufstellung der 3. Änderung aufgehoben werden soll.
Verfahrensstand:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 23.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan O 10, Blatt 1, 2. Änderung im beschleunigten Verfahren aufzuheben.
Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:
In der Zeit vom 20.04.2026 bis 19.05.2026 einschließlich sind die nachstehenden Planungsdokumente im Rathaus der Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. OG für jedermann einsehbar. Dort besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an die Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de. Ergänzend besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme per Post an die o.g. Adresse und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift (hierzu wird eine Terminvereinbarung empfohlen). Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.
Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme aus:
