Amt für Sicherheit und Ordnung:

Stille Feiertage im November

Das Amt für Sicherheit und Ordnung der Stadt Troisdorf weist auf folgende Regelungen hin:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind an den Stillen Feiertagen nicht gestattet (am Volkstrauertag bis 13:00 Uhr).
  • Sportliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste, sind ebenfalls untersagt (am Volkstrauertag bis 13:00 Uhr).
  • Der Betrieb von Spielhallen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten sind an diesen Tagen untersagt (am Volkstrauertag bis 13:00 Uhr).
  • Musikalische und unterhaltende Darbietungen in Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen sind nicht erlaubt.
  • Alle weiteren öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, einschließlich Tanzveranstaltungen, dürfen nicht stattfinden.

Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden.

Die Stadt Troisdorf bittet alle Bürger*innen, sich an diese Regelungen zu halten, um den ruhigen und besinnlichen Charakter dieser Feiertage zu wahren.