Das Amt für Sicherheit und Ordnung der Stadt Troisdorf weist auf folgende Regelungen hin:
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind an den Stillen Feiertagen nicht gestattet (am Volkstrauertag bis 13:00 Uhr).
- Sportliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste, sind ebenfalls untersagt (am Volkstrauertag bis 13:00 Uhr).
- Der Betrieb von Spielhallen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten sind an diesen Tagen untersagt (am Volkstrauertag bis 13:00 Uhr).
- Musikalische und unterhaltende Darbietungen in Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen sind nicht erlaubt.
- Alle weiteren öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, einschließlich Tanzveranstaltungen, dürfen nicht stattfinden.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden.
Die Stadt Troisdorf bittet alle Bürger*innen, sich an diese Regelungen zu halten, um den ruhigen und besinnlichen Charakter dieser Feiertage zu wahren.