Beratungen im Rathaus

Bürgermeister und Kämmerin erläutern Hintergründe zum Haushaltsplanentwurf 2015/16 der Stadt Troisdorf

In seiner Sitzung am 23.9.2014 wird dem Troisdorfer Stadtrat der Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt  2015 und 2016 zugeleitet. Der Entwurf wird in den kommenden Wochen in den Fraktionen, den Fachausschüssen sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Der abschließende Beschluss des Stadtrates soll in der Sitzung Mitte Dezember 2014 gefasst werden.

Parallel dazu wird das erste Bürgerbeteiligungsverfahren zum Haushalt, der Bürgerhaushalt, in Troisdorf durchgeführt.

Die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2015/2016 mit dem Ziel der Beibehaltung der eigenen kommunalen Handlungsfähigkeit, war eine große Herausforderung.

Die allgemein schwierige Finanzsituation der Kommunen in NRW mit einer bei weitem nicht auskömmlichen Finanzausstattung über den Finanzausgleich und höhere eigene Aufwendungen, insbesondere weiterhin im Bereich der sozialen Leistungen, führen zum jetzigen Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung zu einem genehmigungspflichtigen Haushaltsplanentwurf 2015/2016.

In sämtlichen Planjahren weist der Haushaltsplanentwurf im Ergebnishaushalt Jahresfehlbeträge zwischen 4,9 und 18,3 Millionen Euro aus. Im Haushaltsjahr 2015 ist der höchste Jahresfehlbetrag geplant. Insgesamt stellen sich die Erträge und Aufwendungen im Gesamtergebnisplan in den Planjahren 2015 und 2016 wie folgt dar:

2015: Erträge: rund 164,9 Millionen Euro / Aufwendungen 183,2 Millionen Euro

2016: Erträge rund 178,2 Millionen Euro / Aufwendungen 185,6 Millionen Euro

Die Ursache für das hohe Defizit im Haushaltsjahr 2015 liegt u.a. im Einbruch der Schlüsselzuweisungen aufgrund einer höheren Steuerkraft der Stadt Troisdorf im Verhältnis zu anderen NRW-Kommunen in der Referenzperiode. Zum anderen in strukturellen Änderungen im Gemeinde-Finanzierungs-Gesetz 2015 zu Lasten des kreisangehörigen Raumes. Hinzu kommen die Auswirkungen aus den Ergebnissen der Zensus-Erhebung. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 verringern sich die Schlüsselzuweisungen um 5,7 Millionen Euro, gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2015 um rund 11,7 Millionen Euro.

Erkenntnisse über eine mögliche finanzielle Entlastung durch die Senkung des Umlagesatzes der Kreisumlage liegen derzeit noch nicht vor. Die so genannte „Benehmensherstellung“ mit den kreisangehörigen Kommunen wird erst im Laufe des Monats Oktober eingeleitet. Die Kreisumlage beläuft sich auf der Basis der derzeitigen Hebesätze für 2015 auf rund 37, für 2016 auf 38 Millionen Euro. Die Soforthilfe des Bundes mit einer Milliarde Euro jährlich zur Entlastung der kommunalen Haushalte wird sich nach den derzeitigen Berechnungen ab 2015 im Haushalt des Rhein-Sieg-Kreises mit. 3,1 Millionen Euro in der Erhöhung des Anteils an den Kosten der Unterkunft und für Troisdorf mit rund 450.000 Euro über den Anteil an der Umsatzsteuer auswirken.

In Troisdorf sind - wie vielerorts - erhöhte soziale Leistungen für die familienergänzende und –ersetzende Jugendhilfe, aber auch infolge verstärkter Zuweisungen für Asylbegehrende zu leisten. Hinzu kommen Unterbringungskosten. Zusätzliche Personalaufwendungen sind u.a. bedingt durch den letzten Tarifabschluss und die Besoldungserhöhung zu finanzieren.  Knapp 30 Prozent der ordentlichen Aufwendungen des städtischen Ergebnisplanes entfallen auf Personalkosten. Vom Gesamtvolumen der Personalaufwendungen 2015 in Höhe von rund 53 Millionen Euro entfallen wiederum 40 Prozent auf den gesamten Aufgabenbereich der Jugendhilfe.

Die Teilergebnispläne der familienergänzenden und –ersetzenden Hilfen weisen für 2015 insgesamt ein Defizit von 15 Millionen Euro aus (Ergebnis 2009 9,6 Millionen Euro). Bedingt durch steigende Fallzahlen und höhere Aufwendungen steigen die Belastungen weiter.

Der Teilergebnisplan Kindertagesbetreuung weist einen Zuschussbedarf von rund 14,5 Millionen Euro aus (Ergebnis 2010:  rund 10,7 Millionen Euro). Die Maßnahmen zur Erreichung des Betreuungsangebotes entsprechend der gesetzlichen Regelungen und die Anforderungen nach dem Kinderbildungsgesetz NRW führen zu erheblichen Mehraufwendungen u.a. zu einem merklich höheren Personalbedarf mit entsprechenden Kosten. Gemäß den derzeitigen Plandaten wird ein Kinderbetreuungsplatz in Troisdorf jährlich mit einem Betrag in Höhe von rund 4.800 Euro bezuschusst.

Der Ansatz des Bundes, zur Beteiligung an den Betriebskosten der Kinderbetreuung den Länderanteil an der Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro zu erhöhen, ist zu begrüßen.  Voraussetzung für eine kommunale Entlastung ist jedoch, dass die Mittel auch entsprechend dem vorgesehenen Zweck als zusätzliche Mittel zur Betriebskostenfinanzierung an die Kommunen weitergeleitet werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass bei der vorgesehenen Größenordnung für die einzelnen Kommunen nur eine minimale Entlastung zu erwarten ist.

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Bereich der Hilfeleistungen für Asylbegehrende wird ab 2015 mit jährlichen Mehrbelastungen für den städtischen Ergebnishaushalt von rund 1,2 Millionen Euro gerechnet.  Hier bleiben die weiteren Entwicklungen abzuwarten, insbesondere auch, ob der Bund und das Land zur Entlastung der Kommunen zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten werden.

Eigene Haushaltskonsolidierung ist jedoch weiterhin notwendig. Das betrifft auf der Aufwandsseite alle Sachaufwendungen, Bauunterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie Personalkosten. Bei den Erträgen sind entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zur Finanzmittelbeschaffung die Erhebung von speziellen Entgelten für Dienstleistungen der Kommune sowie von Steuern einzubeziehen. Überprüfungen von Gebühren und Nutzungsentgelten sind in sämtlichen Bereichen durchzuführen. Aufgabenkritik mit Fragestellungen,  welche Aufgaben gehören zur kommunalen Aufgabenerfüllung, welchen Standard und welche Qualität können wir uns noch leisten, ist fortzuführen. Auf den Prüfstand müssen auch langjährige, freiwillige Leistungen.

Eine Anhebung der Steuerhebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer, die bei der letzten Haushaltsplanverabschiedung Ende 2012 noch vermieden werden konnte, ist nunmehr nicht mehr zu umgehen. Aus den kommunalen und sonstigen anteiligen Steuern erwartet die Stadt Troisdorf für 2015 rund 110 Millionen Euro und für 2016 rund 113 Millionen Euro. Die Haupterträge werden mit annähernd 50% aus der Gewerbesteuer erwartet. Über die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer auf 500 Punkte werden Mehrerträge von rund 4,8 Millionen Euro erwartet.
Ohne eigene gute Steuererträge ist der Weg ins Haushaltssicherungskonzept vorgezeichnet. Insofern bewährt sich das Konzept der Ausweisung von Gewerbeflächen mit engagierter Gewerbeansiedlungspolitik und der zusätzlichen Schaffung von Wohngebieten mit der Möglichkeit vor Ort in Troisdorf zu wohnen und zu arbeiten.

Investitionen sind mit rund 21,5 Millionen Euro in 2015 und 22,9 Millionen Euro in 2016 geplant. Demgegenüber stehen Einzahlungen für Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund 14 Millionen Euro bzw. 17,6 Millionen Euro u.a. aus Zuweisungen und Beiträgen. Die Neuverschuldung wird in beiden Haushaltsjahren insgesamt bei rund 2 Millionen Euro liegen. Sofern die Kreditermächtigung im Haushaltsjahr 2014 in voller Höhe ausgeschöpft wird, wird sich der Schuldenstand zum 31.12.2014 auf rund 87,7 Millionen Euro belaufen.

Zu den Investitionsmaßnahmen gehören in den beiden Haushaltsjahren zum Beispiel:

  • Infrastrukturmaßnahmen mit Investitionskosten von rund 8,8 Millionen Euro (Eigenanteil)  u.a. mit dem Ausbau der Fußgängerzone in der Innenstadt,
  • der Hochwasserschutz mit dem Bau des Aggerdeichs mit rund 2,2 Millionen Euro (Eigenanteil),
  • Hochbaumaßnahmen im Bereich der Schulen mit rund 3,3 Millionen Euro (Eigenanteil) und der Kindertageseinrichtungen/Trogata mit rund 0,4 Millionen Euro,
  • der Bau von Unterkünften für Asylbegehrende mit rund 1,7 Millionen Euro. 

Generell muss darauf hingewiesen werden, dass die Finanzausstattung der Kommunen seit langem äußerst angespannt und nicht mehr adäquat ist, insbesondere vor dem Hintergrund immer weiterer Aufgabenübertragungen, z.B. in der Kindertagesbetreuung oder der Umsetzung der Inklusion. Eine Einhaltung des Grundsatzes der Konnexität ist nicht mehr erkennbar. Im Rhein-Sieg-Kreis wird es für die Kommunen ab dem Haushaltsjahr 2015 voraussichtlich nur noch den Status des genehmigungspflichtigen Haushalts unter Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage bzw. für den überwiegenden Teil nur noch das Haushaltssicherungskonzept bzw. den Stärkungspakt geben. Dies zeigt die dramatische finanzielle Entwicklung der Kommunen in NRW. Steuerhöhungen werden – soweit sie den bereits vorhandenen Haushaltssicherungskonzepten nicht schon sukzessive vorgesehen sind - nicht ausbleiben.

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